2017-01: TOP Magazin Dortmund | FRÜHJAHR
Wirtschaft: Dortmunds neue Dynastien Interview: Stephan Harbort – Frauen töten anders Comedy: Ruhrhochdeutsch – Festival im Spiegelzelt Genuss: C.T.C.Mit Patrick Arens im T&Bone
Wirtschaft: Dortmunds neue Dynastien
Interview: Stephan Harbort – Frauen töten anders
Comedy: Ruhrhochdeutsch – Festival im Spiegelzelt
Genuss: C.T.C.Mit Patrick Arens im T&Bone
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stätte, so bleiben diese für Sie steuerund<br />
sozialversicherungsfrei, wenn Ihr<br />
Arbeitsgeber diese Zuwendung pauschal<br />
mit 15% versteuert. Die Zuschüsse dürfen<br />
in diesem Fall jedoch 0,30 Euro je vollem<br />
Entfernungskilometer nicht übersteigen.<br />
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang<br />
zudem, dass der Abzug der<br />
„Pendlerpauschale“ als Werbungskosten<br />
im Rahmen Ihrer Einkommensteuer<br />
entfällt, sollten Sie steuerfreie Zuschüsse<br />
für Ihre Fahrten zur Arbeit von Ihrem<br />
Arbeitgeber erhalten.<br />
Tankgutscheine<br />
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch monatlich<br />
einen Tankgutschein zur Verfügung<br />
stellen. Tankgutscheine gehören zu<br />
den sogenannten Sachbezügen. Sachbezüge<br />
bleiben für Sie lohnsteuer- und<br />
sozialversicherungsfrei, allerdings nur<br />
wenn Sie die Frei grenze von 44 Euro pro<br />
Monat nicht übersteigen. So kann Ihr<br />
Arbeitgeber Ihnen z. B. den Gutschein<br />
einer Tankstelle mit einem Höchstbetrag<br />
von 44 Euro aushändigen oder Ihnen<br />
eine Tankkarte überlassen, mit der sich<br />
monatlich für maximal 44 Euro tanken<br />
lässt. Zu überprüfen ist jedoch in diesem<br />
Fall, ob weitere Sachbezüge vorliegen,<br />
die in die 44-Euro-Grenze mit einbezogen<br />
werden müssen.<br />
VERPFLEGUNGS-<br />
MEHRAUFWENDUNGEN<br />
Anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit<br />
kann Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kosten,<br />
die Ihnen für die Verpflegung während<br />
Ihrer Abwesenheit entstanden sind,<br />
lediglich in der Höhe genau festgelegter<br />
Pauschbeträge steuer- und sozialversicherungsfrei<br />
erstatten. In Deutschland<br />
liegen diese Pauschbeträge bei einer<br />
Abwesenheit von mehr als 8 Stunden<br />
sowie bei einer mehrtägigen Reise am<br />
Anreise- und Abreisetag bei jeweils<br />
12 Euro. Bei einer Abwesenheit von<br />
24 Stunden können 24 Euro erstattet werden.<br />
Überteigen die Erstattungen diese<br />
Pauschbeträge, so besteht auch in diesem<br />
Fall die Möglichkeit der Pauschalversteuerung<br />
durch den Arbeitgeber.<br />
Gesundheitsförderung und<br />
Erholungsbeihilfen<br />
Bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro<br />
je Jahr und Arbeitnehmer können Zusatzleistungen<br />
zur betrieblichen Gesundheitsförderung<br />
steuer- und sozialversicherungsfrei<br />
durch Ihren Arbeitgeber<br />
geleistet werden. Die Leistungen müssen<br />
hierbei genaue Anforderungen bezüglich<br />
Ihrer Qualität, der Zweckbindung und<br />
der Zielgerichtetheit erfüllen und der<br />
Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands<br />
und der betrieblichen<br />
Gesundheitsförderung dienen. Hierzu<br />
gehören beispielsweise Maßnahmen zur<br />
Reduzierung von Bewegungsmangel, die<br />
Förderung von Stressbewältigung am<br />
Arbeitsplatz, Maßnahmen zur Förderung<br />
des Nichtrauchens, Aufwendungen für<br />
Maßnahmen zur gesundheitsgerechten<br />
betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung<br />
oder Aufwendungen des Arbeitsgebers für<br />
Schutzimpfungen des Arbeitnehmers.<br />
Ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei<br />
bleiben für Sie Erholungsbeihilfen,<br />
wenn diese von Ihrem<br />
Arbeitgeber pauschal versteuert werden.<br />
Die Beihilfen dürfen pro Kalenderjahr<br />
156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro<br />
für dessen Ehegatten und 52 Euro für<br />
jedes Kind nicht übersteigen. Erholungsbeihilfen<br />
die zur Wiederherstellung der<br />
Arbeitsfähigkeit geleistet werden, z. B.<br />
im Rahmen einer notwendigen Kur, sind<br />
darüber hinaus bis zu einem Betrag von<br />
600,00 Euro im Jahr steuerfrei.<br />
Sicherlich sind noch einige Punkte offen<br />
geblieben. Bitte sprechen Sie uns an. Wir<br />
freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen<br />
einen schönen Frühling. n<br />
Ihr Team von bopa<br />
Wir bringen<br />
Licht in den<br />
Steuerdschungel!<br />
Zeit für das<br />
wirklich Wichtige.<br />
bopa Steuerberatungsgesellschaft<br />
KAMMERSTÜCK 43 | 44357 DORTMUND | TELEFON 0231/42783-0 | FAX 0231/42783-33<br />
Frühjahr <strong>2<strong>01</strong>7</strong> · top magazin DORTMUND<br />
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