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2017-01: TOP Magazin Dortmund | FRÜHJAHR

Wirtschaft: Dortmunds neue Dynastien Interview: Stephan Harbort – Frauen töten anders Comedy: Ruhrhochdeutsch – Festival im Spiegelzelt Genuss: C.T.C.Mit Patrick Arens im T&Bone

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stätte, so bleiben diese für Sie steuerund<br />

sozialversicherungsfrei, wenn Ihr<br />

Arbeitsgeber diese Zuwendung pauschal<br />

mit 15% versteuert. Die Zuschüsse dürfen<br />

in diesem Fall jedoch 0,30 Euro je vollem<br />

Entfernungskilometer nicht übersteigen.<br />

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang<br />

zudem, dass der Abzug der<br />

„Pendlerpauschale“ als Werbungskosten<br />

im Rahmen Ihrer Einkommensteuer<br />

entfällt, sollten Sie steuerfreie Zuschüsse<br />

für Ihre Fahrten zur Arbeit von Ihrem<br />

Arbeitgeber erhalten.<br />

Tankgutscheine<br />

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch monatlich<br />

einen Tankgutschein zur Verfügung<br />

stellen. Tankgutscheine gehören zu<br />

den sogenannten Sachbezügen. Sachbezüge<br />

bleiben für Sie lohnsteuer- und<br />

sozialversicherungsfrei, allerdings nur<br />

wenn Sie die Frei grenze von 44 Euro pro<br />

Monat nicht übersteigen. So kann Ihr<br />

Arbeitgeber Ihnen z. B. den Gutschein<br />

einer Tankstelle mit einem Höchstbetrag<br />

von 44 Euro aushändigen oder Ihnen<br />

eine Tankkarte überlassen, mit der sich<br />

monatlich für maximal 44 Euro tanken<br />

lässt. Zu überprüfen ist jedoch in diesem<br />

Fall, ob weitere Sachbezüge vorliegen,<br />

die in die 44-Euro-Grenze mit einbezogen<br />

werden müssen.<br />

VERPFLEGUNGS-<br />

MEHRAUFWENDUNGEN<br />

Anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit<br />

kann Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kosten,<br />

die Ihnen für die Verpflegung während<br />

Ihrer Abwesenheit entstanden sind,<br />

lediglich in der Höhe genau festgelegter<br />

Pauschbeträge steuer- und sozialversicherungsfrei<br />

erstatten. In Deutschland<br />

liegen diese Pauschbeträge bei einer<br />

Abwesenheit von mehr als 8 Stunden<br />

sowie bei einer mehrtägigen Reise am<br />

Anreise- und Abreisetag bei jeweils<br />

12 Euro. Bei einer Abwesenheit von<br />

24 Stunden können 24 Euro erstattet werden.<br />

Überteigen die Erstattungen diese<br />

Pauschbeträge, so besteht auch in diesem<br />

Fall die Möglichkeit der Pauschalversteuerung<br />

durch den Arbeitgeber.<br />

Gesundheitsförderung und<br />

Erholungsbeihilfen<br />

Bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro<br />

je Jahr und Arbeitnehmer können Zusatzleistungen<br />

zur betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

steuer- und sozialversicherungsfrei<br />

durch Ihren Arbeitgeber<br />

geleistet werden. Die Leistungen müssen<br />

hierbei genaue Anforderungen bezüglich<br />

Ihrer Qualität, der Zweckbindung und<br />

der Zielgerichtetheit erfüllen und der<br />

Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands<br />

und der betrieblichen<br />

Gesundheitsförderung dienen. Hierzu<br />

gehören beispielsweise Maßnahmen zur<br />

Reduzierung von Bewegungsmangel, die<br />

Förderung von Stressbewältigung am<br />

Arbeitsplatz, Maßnahmen zur Förderung<br />

des Nichtrauchens, Aufwendungen für<br />

Maßnahmen zur gesundheitsgerechten<br />

betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung<br />

oder Aufwendungen des Arbeitsgebers für<br />

Schutzimpfungen des Arbeitnehmers.<br />

Ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei<br />

bleiben für Sie Erholungsbeihilfen,<br />

wenn diese von Ihrem<br />

Arbeitgeber pauschal versteuert werden.<br />

Die Beihilfen dürfen pro Kalenderjahr<br />

156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro<br />

für dessen Ehegatten und 52 Euro für<br />

jedes Kind nicht übersteigen. Erholungsbeihilfen<br />

die zur Wiederherstellung der<br />

Arbeitsfähigkeit geleistet werden, z. B.<br />

im Rahmen einer notwendigen Kur, sind<br />

darüber hinaus bis zu einem Betrag von<br />

600,00 Euro im Jahr steuerfrei.<br />

Sicherlich sind noch einige Punkte offen<br />

geblieben. Bitte sprechen Sie uns an. Wir<br />

freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen<br />

einen schönen Frühling. n<br />

Ihr Team von bopa<br />

Wir bringen<br />

Licht in den<br />

Steuerdschungel!<br />

Zeit für das<br />

wirklich Wichtige.<br />

bopa Steuerberatungsgesellschaft<br />

KAMMERSTÜCK 43 | 44357 DORTMUND | TELEFON 0231/42783-0 | FAX 0231/42783-33<br />

Frühjahr <strong>2<strong>01</strong>7</strong> · top magazin DORTMUND<br />

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