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2017-01: TOP Magazin Dortmund | FRÜHJAHR

Wirtschaft: Dortmunds neue Dynastien Interview: Stephan Harbort – Frauen töten anders Comedy: Ruhrhochdeutsch – Festival im Spiegelzelt Genuss: C.T.C.Mit Patrick Arens im T&Bone

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Achtung Kinder<br />

KINDER IM STRASSENVERKEHR<br />

Neue Verkehrsregeln sollen dafür sorgen, dass Kinder sicher unterwegs sind.<br />

Auch Eltern profitieren von diesen neuen Straßenverkehrsregeln.<br />

Jahrelang mussten sich Eltern möglichst<br />

schmal machen, wenn sie<br />

mit ihren Kindern auf dem Bürgersteig<br />

Fahrrad fuhren – aus schlechtem<br />

Gewissen. Denn laut Gesetz mussten<br />

Erwachsene bislang die Straße oder den<br />

Radweg benutzen, auch wenn sie ihrem<br />

Sprössling von dort aus nur schlecht im<br />

Blick hatten, oder durch Vorausfahren<br />

dem Kind zum Beispiel eine mäßige<br />

Geschwindigkeit vorgeben konnten.<br />

Diese Zeiten sind vorbei. Seit Dezember<br />

2<strong>01</strong>6 darf eine fahrradfahrende Aufsichtsperson<br />

die Nachwuchs auf dem<br />

Gehweg offiziell begleiten. Voraussetzung<br />

hierfür ist, dass das Kind unter 8<br />

Jahren und die Begleitung mind. 16 Jahre<br />

alt ist. Diese Neuerung soll Radfahrer für<br />

jüngsten sicherer machen und Eltern ihre<br />

Aufsichtspflicht erleichtern. Schließlich<br />

müssen sie dafür sorgen, dass ihr Kind<br />

weder sich noch andere gefährdet.<br />

KLEINE KINDER RADELN<br />

AUF DEM GEHWEG<br />

Die Straßenverkehrsordnung kennt kein<br />

Mindestalter für Radler. Damit den Kleinen<br />

nichts passiert, gehören Fahrer unter 8 Jahren<br />

auf den Gehweg. Straßen und Radwege<br />

sind für diese Kinder tabu. Seit dem Dezember<br />

gibt es davon aber eine Ausnahme: Ist<br />

der Radweg baulich – etwa durch einen<br />

Bordstein – von der Straße getrennt, dürfen<br />

ihn auch Kinder unter 8 Jahren benutzen.<br />

Generell gilt: Wer auf dem Gehweg fährt,<br />

muss Rücksicht auf Fußgänger nehmen<br />

und absteigen, wenn es eng wird. Runter<br />

vom Rad heißt es für Kinder und deren<br />

Begleitperson beim Überqueren der Straße.<br />

Dies sollte jedoch automatisch geschehen,<br />

da alles andere eine Gefährdung unserer<br />

Jüngsten bedeuten würde.<br />

FAHRRADFÜHRERSCHEIN<br />

FÜR VIERTKLÄSSLER<br />

Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen<br />

noch auf dem Gehweg fahren, wenn sie<br />

wollen. Ab dem 10. Geburtstag muss der<br />

Nachwuchs dann zwingend die Straße<br />

oder den Radweg benutzen. Deshalb wer-<br />

62 Frühjahr <strong>2<strong>01</strong>7</strong> · top magazin DORTMUND

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