2017-01: TOP Magazin Dortmund | FRÜHJAHR
Wirtschaft: Dortmunds neue Dynastien Interview: Stephan Harbort – Frauen töten anders Comedy: Ruhrhochdeutsch – Festival im Spiegelzelt Genuss: C.T.C.Mit Patrick Arens im T&Bone
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Beraterforum | Anzeige<br />
Achtung Kinder<br />
KINDER IM STRASSENVERKEHR<br />
Neue Verkehrsregeln sollen dafür sorgen, dass Kinder sicher unterwegs sind.<br />
Auch Eltern profitieren von diesen neuen Straßenverkehrsregeln.<br />
Jahrelang mussten sich Eltern möglichst<br />
schmal machen, wenn sie<br />
mit ihren Kindern auf dem Bürgersteig<br />
Fahrrad fuhren – aus schlechtem<br />
Gewissen. Denn laut Gesetz mussten<br />
Erwachsene bislang die Straße oder den<br />
Radweg benutzen, auch wenn sie ihrem<br />
Sprössling von dort aus nur schlecht im<br />
Blick hatten, oder durch Vorausfahren<br />
dem Kind zum Beispiel eine mäßige<br />
Geschwindigkeit vorgeben konnten.<br />
Diese Zeiten sind vorbei. Seit Dezember<br />
2<strong>01</strong>6 darf eine fahrradfahrende Aufsichtsperson<br />
die Nachwuchs auf dem<br />
Gehweg offiziell begleiten. Voraussetzung<br />
hierfür ist, dass das Kind unter 8<br />
Jahren und die Begleitung mind. 16 Jahre<br />
alt ist. Diese Neuerung soll Radfahrer für<br />
jüngsten sicherer machen und Eltern ihre<br />
Aufsichtspflicht erleichtern. Schließlich<br />
müssen sie dafür sorgen, dass ihr Kind<br />
weder sich noch andere gefährdet.<br />
KLEINE KINDER RADELN<br />
AUF DEM GEHWEG<br />
Die Straßenverkehrsordnung kennt kein<br />
Mindestalter für Radler. Damit den Kleinen<br />
nichts passiert, gehören Fahrer unter 8 Jahren<br />
auf den Gehweg. Straßen und Radwege<br />
sind für diese Kinder tabu. Seit dem Dezember<br />
gibt es davon aber eine Ausnahme: Ist<br />
der Radweg baulich – etwa durch einen<br />
Bordstein – von der Straße getrennt, dürfen<br />
ihn auch Kinder unter 8 Jahren benutzen.<br />
Generell gilt: Wer auf dem Gehweg fährt,<br />
muss Rücksicht auf Fußgänger nehmen<br />
und absteigen, wenn es eng wird. Runter<br />
vom Rad heißt es für Kinder und deren<br />
Begleitperson beim Überqueren der Straße.<br />
Dies sollte jedoch automatisch geschehen,<br />
da alles andere eine Gefährdung unserer<br />
Jüngsten bedeuten würde.<br />
FAHRRADFÜHRERSCHEIN<br />
FÜR VIERTKLÄSSLER<br />
Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen<br />
noch auf dem Gehweg fahren, wenn sie<br />
wollen. Ab dem 10. Geburtstag muss der<br />
Nachwuchs dann zwingend die Straße<br />
oder den Radweg benutzen. Deshalb wer-<br />
62 Frühjahr <strong>2<strong>01</strong>7</strong> · top magazin DORTMUND