C - AWO Landesverband Berlin eV
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Frau Anja Wehler-Schöck, Friedrich-Ebert-Stiftung Begrüßung<br />
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Sehr geehrter Herr Staatssekretär Lieber,<br />
meine Damen und Herren,<br />
im Namen der Friedrich-Ebert-Stiftung begrüße ich Sie ganz herzlich zu unserer heutigen<br />
Konferenz „Das Ungerechte an der Gerechtigkeit“. Mein Name ist Anja Wehler-<br />
Schöck und ich arbeite für das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-<br />
Stiftung. Meine Kollegin Anne Seyfferth, die eigentlich an dieser Stelle stehen sollte,<br />
muss sich entschuldigen, da sie leider kurzfristig einen anderen dienstlichen Termin<br />
wahrnehmen muss.<br />
Wir freuen uns sehr, dass heute so viele Fachfrauen und Fachmänner aus dem gesamten<br />
Bundesgebiet hier zusammengekommen sind, um die besonderen Aspekte weiblicher<br />
Kriminalität zu diskutieren und neue Strategien für die Unterstützung der in Not<br />
geratenen Frauen zu entwickeln.<br />
Dem Wunsch unserer heutigen Kooperationspartner, nämlich<br />
- dem <strong>AWO</strong>-<strong>Landesverband</strong> <strong>Berlin</strong>,<br />
- der Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenvollzug Dr. Helga Einsele e.V. und<br />
- dem Förderverein für den <strong>Berlin</strong>er Frauenvollzug<br />
zu diesem Thema eine gemeinsame Fachtagung zu veranstalten, sind wir gerne gefolgt.<br />
Die konkrete Umsetzung von Gender Mainstreaming steht seit Jahren auf der<br />
Agenda der Friedrich-Ebert-Stiftung, speziell des Forum Politik und Gesellschaft, wo<br />
wir uns der Frauen- und Genderpolitik widmen.<br />
Das Prinzip des „Gender Mainstreaming“ ist für manche längst keine Neuigkeit mehr.<br />
Außerhalb genderpolitischer Expertinnenkreise gilt es jedoch häufig immer noch als<br />
Fremdwort.<br />
Mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags haben sich 1999 alle Mitgliedstaaten der<br />
Europäischen Union dazu verpflichtet, die Strategie des Gender Mainstreaming umzusetzen<br />
und die Chancengleichheit der Geschlechter als Ziel in allen Politikbereichen zu<br />
verankern. In der Praxis bedeutet dies,<br />
• nach den unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen von Männern und Frauen<br />
zu fragen,<br />
• die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Politik zu analysieren,<br />
• Ausgleichsmechanismen in Gang zu setzen und<br />
• eine gleichberechtigte Partizipation von Männern und Frauen auf allen Ebenen anzustreben.<br />
Im Juni 1999 legte die damalige rot-grüne Bundesregierung in einem Kabinettsbeschluss<br />
fest, die Gleichstellung von Männern und Frauen zum durchgängigen Leitprinzip<br />
der Politik zu machen und dieses Ziel gemäß dem Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe<br />
zu verfolgen.<br />
2002 beschlossen der <strong>Berlin</strong>er Senat und das Abgeordnetenhaus, Gender Mainstreaming<br />
und Gender Budgeting in die <strong>Berlin</strong>er Verwaltung einzuführen.<br />
Politische Absichtserklärungen, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu<br />
fördern und Gender Mainstreaming konsequent umzusetzen, sind also auf allen Ebenen<br />
vorhanden.<br />
Dass die unterschiedlichen Bedürfnisse und Realitäten von Männern und Frauen auch<br />
in der Justiz berücksichtigt werden müssen, liegt auf der Hand. Gleichzeitig wird diese<br />
Tatsache oft in den Hintergrund gedrängt. Eine Ursache dafür kann wahrscheinlich in<br />
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