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C - AWO Landesverband Berlin eV

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Frau Anja Wehler-Schöck, Friedrich-Ebert-Stiftung Begrüßung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Lieber,<br />

meine Damen und Herren,<br />

im Namen der Friedrich-Ebert-Stiftung begrüße ich Sie ganz herzlich zu unserer heutigen<br />

Konferenz „Das Ungerechte an der Gerechtigkeit“. Mein Name ist Anja Wehler-<br />

Schöck und ich arbeite für das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-<br />

Stiftung. Meine Kollegin Anne Seyfferth, die eigentlich an dieser Stelle stehen sollte,<br />

muss sich entschuldigen, da sie leider kurzfristig einen anderen dienstlichen Termin<br />

wahrnehmen muss.<br />

Wir freuen uns sehr, dass heute so viele Fachfrauen und Fachmänner aus dem gesamten<br />

Bundesgebiet hier zusammengekommen sind, um die besonderen Aspekte weiblicher<br />

Kriminalität zu diskutieren und neue Strategien für die Unterstützung der in Not<br />

geratenen Frauen zu entwickeln.<br />

Dem Wunsch unserer heutigen Kooperationspartner, nämlich<br />

- dem <strong>AWO</strong>-<strong>Landesverband</strong> <strong>Berlin</strong>,<br />

- der Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenvollzug Dr. Helga Einsele e.V. und<br />

- dem Förderverein für den <strong>Berlin</strong>er Frauenvollzug<br />

zu diesem Thema eine gemeinsame Fachtagung zu veranstalten, sind wir gerne gefolgt.<br />

Die konkrete Umsetzung von Gender Mainstreaming steht seit Jahren auf der<br />

Agenda der Friedrich-Ebert-Stiftung, speziell des Forum Politik und Gesellschaft, wo<br />

wir uns der Frauen- und Genderpolitik widmen.<br />

Das Prinzip des „Gender Mainstreaming“ ist für manche längst keine Neuigkeit mehr.<br />

Außerhalb genderpolitischer Expertinnenkreise gilt es jedoch häufig immer noch als<br />

Fremdwort.<br />

Mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags haben sich 1999 alle Mitgliedstaaten der<br />

Europäischen Union dazu verpflichtet, die Strategie des Gender Mainstreaming umzusetzen<br />

und die Chancengleichheit der Geschlechter als Ziel in allen Politikbereichen zu<br />

verankern. In der Praxis bedeutet dies,<br />

• nach den unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen von Männern und Frauen<br />

zu fragen,<br />

• die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Politik zu analysieren,<br />

• Ausgleichsmechanismen in Gang zu setzen und<br />

• eine gleichberechtigte Partizipation von Männern und Frauen auf allen Ebenen anzustreben.<br />

Im Juni 1999 legte die damalige rot-grüne Bundesregierung in einem Kabinettsbeschluss<br />

fest, die Gleichstellung von Männern und Frauen zum durchgängigen Leitprinzip<br />

der Politik zu machen und dieses Ziel gemäß dem Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe<br />

zu verfolgen.<br />

2002 beschlossen der <strong>Berlin</strong>er Senat und das Abgeordnetenhaus, Gender Mainstreaming<br />

und Gender Budgeting in die <strong>Berlin</strong>er Verwaltung einzuführen.<br />

Politische Absichtserklärungen, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu<br />

fördern und Gender Mainstreaming konsequent umzusetzen, sind also auf allen Ebenen<br />

vorhanden.<br />

Dass die unterschiedlichen Bedürfnisse und Realitäten von Männern und Frauen auch<br />

in der Justiz berücksichtigt werden müssen, liegt auf der Hand. Gleichzeitig wird diese<br />

Tatsache oft in den Hintergrund gedrängt. Eine Ursache dafür kann wahrscheinlich in<br />

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