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Haushalt 2018 nach der Organisationsstruktur Dez. III

Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat III

Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat III

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Produkt 05.01.01<br />

Leistungen <strong>nach</strong> dem SGB XII und APG NRW<br />

<strong>Dez</strong>ernat <strong>III</strong><br />

Budgetverantwortung:<br />

A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten AL Fr. Hirtz, Tel. 2453<br />

Produktverantwortung:<br />

AGL Müllejans, Tel. 5033<br />

AGL Fr. Steins-Kluth, Tel. 5005<br />

AGL Hirsch, Tel. 2184<br />

AGL Xhonneux, Tel. 2466<br />

AGL Mahr, Tel. 2452<br />

Inhalte des Produktes:<br />

Beschreibung:<br />

Die StädteRegion ist Leistungsträger <strong>nach</strong> dem SGB XII und für die Aufgaben <strong>nach</strong> dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW).<br />

Zielsetzung:<br />

1. Leistungen <strong>nach</strong> dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen<br />

Mit <strong>der</strong> "Satzung über die Durchführung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>nach</strong> dem SGB XII in <strong>der</strong> StädteRegion Aachen vom 29.10.2009" wurde die<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>nach</strong> dem SGB XII (§ 1 <strong>der</strong> Satzung), mit Ausnahme <strong>der</strong> in § 2 <strong>der</strong> Satzung genannten Leistungen des<br />

SGB XII (s. Ziff. 1.1), auf die regionsangehörigen Kommunen übertragen.<br />

1.1 Leistungsgewährung <strong>der</strong> Kommunen (delegierte Aufgaben des SGB XII)<br />

Nach Prüfung <strong>der</strong> durch die regionsangehörigen Kommunen bewilligten Leistungen sind die geleisteten Zahlungen zeitnah zu<br />

erstatten. Die Richtlinien für die Leistungsgewährung <strong>nach</strong> dem SGB XII sind unter Beteiligung <strong>der</strong> regionsangehörigen Kommunen<br />

regelmäßig zu überarbeiten und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Über eingelegte Wi<strong>der</strong>sprüche ist zeitnah zu entscheiden.<br />

1.2 Leistungsgewährung <strong>der</strong> StädteRegion Aachen (nicht delegierte Aufgaben des SGB XII)<br />

Nach § 2 <strong>der</strong> "Delegationssatzung" vom 29.10.2009 werden von <strong>der</strong> StädteRegion folgende Leistungen des SGB XII selbst erbracht:<br />

● Leistungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe <strong>nach</strong> dem 6. Kapitel SGB XII<br />

● Leistungen <strong>der</strong> Hilfe zur Pflege <strong>nach</strong> dem 7. Kapitel SGB XII<br />

● Leistungen <strong>nach</strong> § 74 SGB XII (Bestattungskosten) in Fällen, in denen die StädteRegion Leistungen <strong>nach</strong> dem SGB XII gewährt<br />

● Abschluss von Vereinbarungen <strong>nach</strong> §§ 75 ff SGB XII (Leistungsvereinbarungen)<br />

● Heranziehung zum Unterhalt<br />

Die Leistungen sind zeitnah zu erbringen.<br />

2. Leistungen <strong>nach</strong> dem SGB XII innerhalb von Einrichtungen sowie Pflegewohngeld (PWG) und (AWZ)<br />

Über die Anträge auf Leistungen ist, sobald die zum Nachweis <strong>der</strong> Anspruchsvoraussetzungen erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen und<br />

Nachweise vollständig vorliegen, zeitnah zu entscheiden. Die im Laufe des Leistungsbezugs bei den Berechtigten eintretenden<br />

entscheidungserheblichen Verän<strong>der</strong>ungen werden kontinuierlich i.R. <strong>der</strong> Leistungsgewährung berücksichtigt. Über Wi<strong>der</strong>sprüche<br />

wird zeitnah entschieden bzw. es erfolgt eine Vorlage an den LVR.<br />

3. Sonstige Leistungen <strong>nach</strong> dem APG NRW<br />

● Sicherung und Verbesserung <strong>der</strong> baulichen Qualität von Alten- und Pflegeheimen<br />

● Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten und Bedarfsermittlung für die Zukunft<br />

● Gewährleistung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebotsstruktur auf dem Pflegesektor<br />

Zielgruppen:<br />

Leistungen<br />

außerhalb von Einrichtungen<br />

innerhalb von Einrichtungen<br />

● örtliche Sozialämter<br />

● Antragsteller, Leistungsberechtigte,<br />

● Personen, die Leistungen d. Einglie<strong>der</strong>ungs- Bevollmächtigte, Betreuer<br />

hilfe o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hilfe zur Pflege benötigen ● Träger von teil- und vollstationären<br />

● Hilfeempfänger, die Entscheidungen im Einrichtungen <strong>der</strong> Pflege<br />

Wi<strong>der</strong>spruchs- o<strong>der</strong> Klageverfahren<br />

anfechten<br />

● Verbände <strong>der</strong> freien Wohlfahrtspflege<br />

● Sonstige Vereinbarungspartner<br />

Sonstige Leistungen<br />

<strong>nach</strong> dem APG NRW<br />

● Heimträger<br />

● Anbieter am Pflegemarkt<br />

● pflegebedürftige Menschen

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