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Haushalt 2018 nach der Organisationsstruktur Dez. III

Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat III

Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat III

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Produkt 05.03.03<br />

Sonstige soziale Leistungen<br />

<strong>Dez</strong>ernat <strong>III</strong><br />

Budgetverantwortung:<br />

A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten AL Fr. Hirtz, Tel. 2453<br />

Produktverantwortung:<br />

AGL Hirsch, Tel. 2184<br />

AGL Mahr, Tel. 2452<br />

Inhalte des Produktes:<br />

Beschreibung:<br />

1. Leistungen Bildung und Teilhabe <strong>nach</strong> dem BKGG<br />

Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Än<strong>der</strong>ung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom<br />

29.03.2011 (BGBl I, Nr. 12, S. 453 ff) wurden Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kin<strong>der</strong> in Wohngeld- bzw.<br />

Kin<strong>der</strong>zuschlagsbezug neu geschaffen. Zuständig für die Erbringung <strong>der</strong> Leistungen sind <strong>nach</strong> § 3 <strong>der</strong> Verordnung zur Regelung<br />

von Zuständigkeiten <strong>nach</strong> dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und <strong>nach</strong> dem Bundeskin<strong>der</strong>geldgesetz vom 12.07.2011<br />

(GV. NRW. S. 364) in NRW die Kreise und kreisfreien Städte sowie die StädteRegion für das Gebiet <strong>der</strong> Stadt Aachen und <strong>der</strong><br />

übrigen regionsangehörigen Kommunen.<br />

Die Aufgabenwahrnehmung soll <strong>nach</strong> Abstimmung mit den 10 regionsangehörigen Kommunen entsprechend des Beschlusses des<br />

Städteregionstages vom 07.07.2011 auf die regionsangehörigen Städte und Gemeinden delegiert werden.<br />

Der Bund trägt die <strong>nach</strong>gewiesenen Leistungsaufwendungen sowie Verwaltungskosten in Form eines pauschalen Anteils an den<br />

Unterkunfts- und Heizkosten im SGB II. Aus dieser Bundeserstattung werden den regionsangehörigen Kommunen die Leistungsaufwendungen<br />

in tatsächlicher Höhe erstattet.<br />

Die Erstattung für die Verwaltungskosten verbleibt im Umfang von 10% bei <strong>der</strong> StädteRegion für die Bearbeitung zentraler Aufgaben<br />

(Wi<strong>der</strong>sprüche, Klagen, Grundsatzangelegenheiten, Richtlinien, Abrechnungswesen). Der Restbetrag wird an die Kommunen<br />

weitergeleitet.<br />

Zielsetzung:<br />

Nach Prüfung <strong>der</strong> durch die regionsangehörigen Kommunen bewilligten Leistungen sind die geleisteten Zahlungen zeitnah zu erstatten.<br />

Die Richtlinien für die Leistungsgewährung sind unter Beteiligung <strong>der</strong> regionsangehörigen Kommunen regelmäßig zu überarbeiten<br />

und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen.<br />

Über eingelegte Wi<strong>der</strong>sprüche ist zeitnah zu entscheiden.<br />

Zielgruppen:<br />

● regionsangehörige Kommunen<br />

● Hilfeempfänger, die Entscheidungen im Wi<strong>der</strong>spruchs- o<strong>der</strong> Klageverfahren anfechten.<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- und<br />

1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme <strong>der</strong> Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, <strong>der</strong> Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie <strong>der</strong> dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />

543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />

Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

TP 950510:<br />

449103 b. 449105 533812 b. 533814<br />

Personelle Ausstattung<br />

<strong>2018</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> Stellen<br />

tatsächlich besetzt<br />

2017 2016<br />

Stellenanteile ingesamt<br />

davon<br />

Beamte<br />

tariflich Beschäftigte<br />

0,562<br />

0,562<br />

0,000<br />

0,562 0,562<br />

0,562<br />

0,562<br />

0,000<br />

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