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Haushalt 2018 nach der Organisationsstruktur Dez. III

Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat III

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Produkt 05.02.01<br />

Grundsicherung <strong>nach</strong> dem SGB II<br />

Erläuterungen:<br />

Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger <strong>nach</strong> dem SGB II und zuständig für<br />

● Leistungen zur Einglie<strong>der</strong>ung <strong>nach</strong> § 16 a SGB II<br />

● Leistungen für Unterkunft und Heizung <strong>nach</strong> § 22 Abs 1 SGB II<br />

● Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten <strong>nach</strong> § 22 Abs. 6 SGB II<br />

● Darlehen bei Mietschulden <strong>nach</strong> § 22 Abs. 8 SGB II<br />

● Einmalige Leistungen <strong>nach</strong> § 24 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 SGB II<br />

● Leistungen für Bildung und Teilhabe <strong>nach</strong> § 28 SGB II<br />

Für die übrigen Aufgaben <strong>nach</strong> dem SGB II ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.<br />

Zur einheitlichen Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>nach</strong> dem SGB II haben die StädteRegion Aachen und die Agentur für Arbeit Aachen zum<br />

01.01.2011 das Jobcenter StädteRegion Aachen als Nachfolgeeinrichtung <strong>der</strong> ARGE in <strong>der</strong> StädteRegion Aachen gegründet (Beschluss<br />

SRT vom 07.10.2010, SV-Nrn. 2010/0343 und 2010/0343-E1).<br />

Die organisatorischen und personellen Strukturen des Jobcenters sind gegenüber <strong>der</strong> ARGE weitgehend unverän<strong>der</strong>t geblieben.<br />

Im Hinblick darauf, dass dem Jobcenter auf Grund <strong>der</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen Personal nur durch die beiden Träger zugewiesen<br />

werden konnte, wurden die bisher in <strong>der</strong> ARGE tätigen Mitarbeiter <strong>der</strong> städteregionsangehörigen Kommunen zum 01.01.2011 von<br />

<strong>der</strong> StädteRegion übernommen bzw. von den bisherigen Dienstherren/Arbeitgebern zur StädteRegion abgeordnet.<br />

Die StädteRegion Aachen trägt die Personalkosten für die eigenen Mitarbeiter sowie für die abgeordneten Mitarbeiter <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Kreiskommunen. Für die abgeordneten Mitarbeiter <strong>der</strong> Stadt Aachen trägt diese die Personalkosten.<br />

Die StädteRegion erhält für alle im Jobcenter tätigen Mitarbeiter eine Erstattung <strong>der</strong> Personalkosten. Der auf die abgeordneten Mitarbeiter<br />

<strong>der</strong> Stadt Aachen entfallende Anteil wird in Höhe <strong>der</strong> tatsächlich entstandenen Kosten an die Stadt Aachen weitergeleitet. Auf<br />

Grund von Vereinbarungen zwischen <strong>der</strong> StädteRegion und <strong>der</strong> Stadt Aachen sowie den ehemaligen kreisangehörigen Kommunen<br />

werden für alle abgeordneten Beamten außerdem die in <strong>der</strong> Erstattung enthaltenen Anteile für Pensionsrückstellungen an die jeweiligen<br />

Dienstherren weitergeleitet.<br />

Teilprodukt 950300 "Verwaltung":<br />

Zu A/543150 "Sachverständigen- und Gerichtskosten":<br />

Die Grunddaten für das "schlüssige Konzept" <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Unterkunft müssen neu erhoben werden. In 2019 ist dann eine Fortschreibung<br />

notwendig.<br />

Teilprodukt 950301 "Verwaltung <strong>der</strong> gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)"<br />

Zu A/545411 "Kommunaler Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten":<br />

Durch die flüchtlingsbedingte Personalaufstockung erhöht sich <strong>der</strong> kommunale Betrag (= 15,2%) an den Gesamtverwaltungskosten.<br />

Teilprodukt 950310 "Leistungen für Unterkunft und Heizung"<br />

Zu E/405210 "Ausgleichsleistungen (Wohngel<strong>der</strong>sparnis des Landes)":<br />

Abweichend von <strong>der</strong> linearen Erhöhung orientiert sich <strong>der</strong> neue Ansatz am RE 2015 und <strong>der</strong> Prognose des Landkreistages NRW für<br />

2016.<br />

Zu E/449111 "Leistungsbeteiligung des Bundes bei Leistungen für Unterkunft und Heizung <strong>nach</strong> § 22 SGB II":<br />

Die feste Bundesbeteiligung an den Kosten <strong>der</strong> Unterkunft liegt bei<br />

26,4%,<br />

wird aber für die Jahre 2016 bis <strong>2018</strong> durch eine sog. flüchtlingsbedingte Bundesbeteiligung ergänzt.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> StädteRegion Aachen wird bei rd. 5,5% liegen, unterliegt aber einer Revision im Jahr 2019.<br />

Um diesen Anteil erhöht sich die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Kosten <strong>der</strong> Unterkunft.

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