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Damit Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten künftig zügiger durchgeführt werden<br />
können, werden wir Gesetzesänderungen zur weiteren Verfahrensbeschleunigung,<br />
-vereinfachung und -vereinheitlichung prüfen.<br />
Wir wollen Genehmigungsverfahren beschleunigen. Wir werden deshalb das Verwaltungsverfahrensrecht<br />
auf Möglichkeiten zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren<br />
prüfen.<br />
Wir erweitern die Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten der oder des freigesprochenen<br />
Angeklagten in Bezug auf die nicht verjährbaren Straftaten.<br />
Wir werden uns dafür einsetzen, dass der EU Rechtsrahmen für „Justice in Cyberspace/E-Evidence“,<br />
sowohl die schützenswerten Interessen der Dateninhaberinnen<br />
und -inhaber, der Netzgemeinde und der Provider berücksichtigt als auch dem Bedürfnis<br />
der Strafverfolgungspraxis nach Beschleunigung Rechnung trägt. Insbesondere<br />
werden wir uns für die Transparenz der Verfahren und dafür einsetzen, dass<br />
hohe rechtsstaatliche Standards gewährleistet sind.<br />
Wir schaffen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, dass Verfahrensbeteiligte in<br />
Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen, außer<br />
medizinische Gründe sprechen dem entgegen, wenn es zur Identitätsfeststellung<br />
oder zur Beurteilung des Aussageverhaltens notwendig ist.<br />
Digitales / Cybersicherheit<br />
Eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie setzt Datensicherheit voraus. Wir wollen,<br />
dass gemeinsam zwischen Bund und Ländern, möglichst sogar in ganz Europa, Sicherheitsstandards<br />
für die IT-Strukturen und den Schutz der kritischen Infrastruktur<br />
entwickelt werden. Den mit dem IT-Sicherheitsgesetz eingeführten Ordnungsrahmen<br />
werden wir in einem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 weiterentwickeln und ausbauen. In diesem<br />
Zusammenhang werden wir die Herstellerinnen und Hersteller sowie Anbieterinnen<br />
und Anbieter von IT-Produkten, die neben den kritischen Infrastrukturen von besonderem<br />
nationalem Interesse sind, stärker in die Pflicht nehmen.<br />
Keine Toleranz bei Wirtschaftskriminalität, Einbruchdiebstahl und organisierter<br />
Kriminalität.<br />
Wir bekämpfen konsequent jede Form von Kriminalität, insbesondere die organisierte<br />
Kriminalität. Wohnungseinbrüche führen nicht nur zu materiellen Schäden, sondern<br />
häufig zu einer Traumatisierung der Opfer. Unseren Kampf gegen Einbrecher intensivieren<br />
wir deshalb weiter, indem wir unseren Sicherheitsbehörden die notwendigen<br />
Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stellen und die in der vergangenen Legislaturperiode<br />
beschlossenen Maßnahmen zur Ahndung und Bekämpfung von Einbruchskriminalität<br />
konsequent anwenden. Darüber hinaus unterstützen wir die Bürger dabei,<br />
Einbrüche in ihre Wohnungen oder Häuser zu verhindern.<br />
Das KfW-Förderprogramm „Prävention durch Einbruchsicherung“ ist ein Beispiel für<br />
gelungene Prävention. Diese Förderung wollen wir aufstocken und auf Mehrfamilienhäuser<br />
erweitern, um flächendeckend Einbruchsschutz von Wohnungen und Häusern<br />
zu erreichen. Wir werden in Abstimmung mit den Ländern Möglichkeiten prüfen,<br />
um den Einbau von Einbruchschutz bei Neubauten zu fördern.<br />
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