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Die Befugnis der Bewährungshelferinnen und -helfer sowie Führungsaufsichtsstellen,<br />
zur Gefahrenabwehr in Eilfällen unmittelbar die zuständigen Behörden zu informieren,<br />
wird im Gesetz unmissverständlich klargestellt. Zudem wird eine eindeutige und<br />
umfassende gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Polizei und anderen<br />
Verwaltungsbehörden im Rahmen runder Tische geschaffen.<br />
Wir prüfen, wie kindliche Zeuginnen und Zeugen in Verfahren wegen sexuellen<br />
Missbrauchs außerhalb des Gerichtssaals durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden<br />
vernommen und diese Vernehmung in den Sitzungssaal übertragen werden<br />
kann.<br />
Rechtsfolgen der Digitalisierung<br />
Wir setzen uns für eine europäische Harmonisierung der Regelungen über die<br />
grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften („Sitzverlegungs-<br />
Richtlinie“) und die Europäische Privatgesellschaft (SPE) unter Wahrung der Rechte<br />
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Unternehmensmitbestimmung,<br />
der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter ein.<br />
Bei Onlineregistrierungen von Gesellschaften setzen wir uns – auch auf europäischer<br />
Ebene – für effektive präventive Kontrollen und zuverlässige Identitätsprüfungen ein,<br />
um die Richtigkeit der Eintragungen und den Vertrauensschutz öffentlicher Register<br />
zu gewährleisten; einfache Online-Anmeldungen lehnen wir ab.<br />
Wir werden das Personengesellschaftsrecht reformieren und an die Anforderungen<br />
eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens anpassen; wir werden eine Expertenkommission<br />
einsetzen, die gesetzliche Vorschläge für eine grundlegende Reform<br />
erarbeitet.<br />
Im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht werden wir im Interesse des Minderheitenschutzes<br />
und der Rechtssicherheit Brüche und Wertungswidersprüche beseitigen.<br />
Ferner werden wir das langwierige und teure Spruchverfahren unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Interessen von Minderheitsaktionärinnen und -aktionären sowie<br />
Kleinanlegerinnen und -anlegern evaluieren. Wir prüfen, ob zur Erleichterung von<br />
Forschungskooperationen eine neue Rechtsform für diese Art der Zusammenarbeit<br />
eingeführt werden sollte.<br />
Wir werden die Vererbbarkeit des digitalen Eigentums (z. B. Nutzer Accounts, Datenbestände)<br />
rechtssicher gesetzlich regeln.<br />
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Bekämpfung<br />
von Hasskriminalität und strafbaren Äußerungen in sozialen Netzwerken. Wir<br />
werden auch weiterhin den Schutz der Meinungsfreiheit sowie der Persönlichkeitsrechte<br />
der Opfer von Hasskriminalität und strafbaren Äußerungen sicherstellen. Die<br />
Berichte, zu denen die Plattformbetreiber verpflichtet sind, werden wir sorgfältig auswerten<br />
und zum Anlass nehmen, um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz insbesondere<br />
im Hinblick auf die freiwillige Selbstregulierung weiterzuentwickeln.<br />
Wir werden das AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen auf den Prüfstand<br />
stellen mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für innovative Geschäftsmodelle zu verbessern.<br />
Kleine und mittelständische Unternehmen, die Vertragsbedingungen ihres Vertragspartners<br />
aufgrund der wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse faktisch akzeptieren<br />
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