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Unternehmenssanktionen<br />
Wir wollen sicherstellen, dass Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemessen<br />
geahndet wird. Deshalb regeln wir das Sanktionsrecht für Unternehmen neu. Wir<br />
werden sicherstellen, dass bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die von<br />
Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen<br />
stärker sanktioniert werden. Bislang liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde,<br />
ob auch das betreffende Unternehmen verfolgt wird. Durch die Abkehr vom Opportunitätsprinzip<br />
des bislang einschlägigen Ordnungswidrigkeitenrechts sorgen wir für<br />
eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung. Durch klare Verfahrensregelungen<br />
erhöhen wir zudem die Rechtssicherheit der betroffenen Unternehmen. Zugleich<br />
werden wir spezifische Regelungen über Verfahrenseinstellungen schaffen, um der<br />
Justizpraxis die notwendige Flexibilität in der Verfolgung einzuräumen. Wir werden<br />
das Sanktionsinstrumentarium erweitern: Die geltende Bußgeldobergrenze von bis<br />
zu zehn Millionen Euro ist für kleinere Unternehmen zu hoch und für große Konzerne<br />
zu niedrig. Wir werden sicherstellen, dass sich die Höhe der Geldsanktion künftig an<br />
der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientiert. Bei Unternehmen mit mehr als <strong>100</strong><br />
Millionen Euro Umsatz soll die Höchstgrenze bei zehn Prozent des Umsatzes liegen.<br />
Zudem schaffen wir weitere Sanktionsinstrumente. Weiterhin schaffen wir konkrete<br />
und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Unternehmensgeldsanktionen. Die<br />
Sanktionen sollen auf geeignetem Weg öffentlich bekannt gemacht werden.<br />
Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, werden wir gesetzliche Vorgaben<br />
für „Internal Investigations“ schaffen, insbesondere mit Blick auf beschlagnahmte<br />
Unterlagen und Durchsuchungsmöglichkeiten. Wir werden gesetzliche Anreize zur<br />
Aufklärungshilfe durch „Internal Investigations“ und zur anschließenden Offenlegung<br />
der hieraus gewonnenen Erkenntnisse setzen.<br />
Der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, Rettungskräfte und anderen Repräsentantinnen<br />
und Repräsentanten des Staates muss auf allen Ebenen konsequent<br />
entgegengewirkt werden.<br />
Die Schutzlücken des § 201a Strafgesetzbuch (StGB) hinsichtlich bloßstellender<br />
Bildaufnahmen (Herstellung und Verbreitung) von verstorbenen Personen werden wir<br />
schließen. Wir erweitern den veralteten Schriftenbegriff in § 11 Abs. 3 StGB hin zu<br />
einem modernen Medienbegriff.<br />
Sicherheitsarchitektur / Operative Fähigkeiten<br />
Wir wollen keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland. Dazu gehört die<br />
Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes (gemäß Innenministerkonferenz-Beschluss).<br />
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Bundespolizei bundesweit im Rahmen der<br />
bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben eingesetzt wird, so auch zur Bekämpfung<br />
von Straftaten an Kriminalitätsschwerpunkten wie z. B. Bahnhöfen, insbesondere<br />
von Alltagskriminalität. Die Bereitschaftspolizeien der Länder sowie des Bundes<br />
sind eine tragende Säule der inneren Sicherheit und sehen sich einer erhöhten Einsatzbelastung<br />
flächendeckend ausgesetzt. Die erforderliche Verbesserung der Ausstattung<br />
wird intensiviert.<br />
Die Menschen sollen sich auf unseren Straßen und Plätzen sicher bewegen können.<br />
Deshalb wollen wir die Videoüberwachung an Brennpunkten einsetzen, sie verhält-<br />
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