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Unternehmenssanktionen<br />

Wir wollen sicherstellen, dass Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemessen<br />

geahndet wird. Deshalb regeln wir das Sanktionsrecht für Unternehmen neu. Wir<br />

werden sicherstellen, dass bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die von<br />

Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen<br />

stärker sanktioniert werden. Bislang liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde,<br />

ob auch das betreffende Unternehmen verfolgt wird. Durch die Abkehr vom Opportunitätsprinzip<br />

des bislang einschlägigen Ordnungswidrigkeitenrechts sorgen wir für<br />

eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung. Durch klare Verfahrensregelungen<br />

erhöhen wir zudem die Rechtssicherheit der betroffenen Unternehmen. Zugleich<br />

werden wir spezifische Regelungen über Verfahrenseinstellungen schaffen, um der<br />

Justizpraxis die notwendige Flexibilität in der Verfolgung einzuräumen. Wir werden<br />

das Sanktionsinstrumentarium erweitern: Die geltende Bußgeldobergrenze von bis<br />

zu zehn Millionen Euro ist für kleinere Unternehmen zu hoch und für große Konzerne<br />

zu niedrig. Wir werden sicherstellen, dass sich die Höhe der Geldsanktion künftig an<br />

der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientiert. Bei Unternehmen mit mehr als <strong>100</strong><br />

Millionen Euro Umsatz soll die Höchstgrenze bei zehn Prozent des Umsatzes liegen.<br />

Zudem schaffen wir weitere Sanktionsinstrumente. Weiterhin schaffen wir konkrete<br />

und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Unternehmensgeldsanktionen. Die<br />

Sanktionen sollen auf geeignetem Weg öffentlich bekannt gemacht werden.<br />

Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, werden wir gesetzliche Vorgaben<br />

für „Internal Investigations“ schaffen, insbesondere mit Blick auf beschlagnahmte<br />

Unterlagen und Durchsuchungsmöglichkeiten. Wir werden gesetzliche Anreize zur<br />

Aufklärungshilfe durch „Internal Investigations“ und zur anschließenden Offenlegung<br />

der hieraus gewonnenen Erkenntnisse setzen.<br />

Der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, Rettungskräfte und anderen Repräsentantinnen<br />

und Repräsentanten des Staates muss auf allen Ebenen konsequent<br />

entgegengewirkt werden.<br />

Die Schutzlücken des § 201a Strafgesetzbuch (StGB) hinsichtlich bloßstellender<br />

Bildaufnahmen (Herstellung und Verbreitung) von verstorbenen Personen werden wir<br />

schließen. Wir erweitern den veralteten Schriftenbegriff in § 11 Abs. 3 StGB hin zu<br />

einem modernen Medienbegriff.<br />

Sicherheitsarchitektur / Operative Fähigkeiten<br />

Wir wollen keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland. Dazu gehört die<br />

Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes (gemäß Innenministerkonferenz-Beschluss).<br />

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Bundespolizei bundesweit im Rahmen der<br />

bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben eingesetzt wird, so auch zur Bekämpfung<br />

von Straftaten an Kriminalitätsschwerpunkten wie z. B. Bahnhöfen, insbesondere<br />

von Alltagskriminalität. Die Bereitschaftspolizeien der Länder sowie des Bundes<br />

sind eine tragende Säule der inneren Sicherheit und sehen sich einer erhöhten Einsatzbelastung<br />

flächendeckend ausgesetzt. Die erforderliche Verbesserung der Ausstattung<br />

wird intensiviert.<br />

Die Menschen sollen sich auf unseren Straßen und Plätzen sicher bewegen können.<br />

Deshalb wollen wir die Videoüberwachung an Brennpunkten einsetzen, sie verhält-<br />

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