Der Suizid – ein gesellschaftliches Phänomen - SCIP
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<strong>Der</strong> <strong>Suizid</strong> <strong>–</strong> <strong>ein</strong> <strong>gesellschaftliches</strong> <strong>Phänomen</strong> M.H.; <strong>SCIP</strong> 2005/2006<br />
leicht urbanes Zentrum, das die Gem<strong>ein</strong>den R<strong>ein</strong>ach und Menziken umfasst. R<strong>ein</strong>ach wies<br />
im Jahr 2003 7'612, Menziken 5'460 Einwohner auf. Ansonsten ist das Gebiet ländlichen<br />
Charakters und b<strong>ein</strong>haltet <strong>ein</strong>ige dünn besiedelte Gem<strong>ein</strong>den. 117<br />
Von 1993 bis 2004 konnten insgesamt 97 mögliche <strong>Suizid</strong>e ausgemacht werden, wovon 15<br />
eher k<strong>ein</strong>e Selbstmorde, sondern Unfälle <strong>–</strong> hauptsächlich Drogentote <strong>–</strong> waren. Im Jahr<br />
2001 wurden nur 2 <strong>Suizid</strong>e registriert. Das Maximum lag im Jahr 2004 bei 21 sicheren<br />
Selbsttötungen. Diese Zahl muss allerdings relativiert werden, da die<br />
Sterbehilfeorganisation Dignitas in diesem Jahr in R<strong>ein</strong>ach <strong>ein</strong> Sterbehospiz <strong>ein</strong>richtete<br />
und 17 schwer kranke Menschen <strong>–</strong> zum grössten Teil aus dem Ausland <strong>–</strong> in den Tod<br />
begleitete.<br />
Anzahl<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
<strong>Suizid</strong>e im Bezirk Kulm (1993-2004)<br />
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Abbildung 5: <strong>Suizid</strong>e im Bezirk Kulm von 1993 bis 2004 in absoluten Zahlen.<br />
Jahr<br />
1.6. Akten und daraus zu entnehmende Informationen<br />
<strong>Suizid</strong>e (inkl. mögliche<br />
<strong>Suizid</strong>e)<br />
Ausklammerung<br />
DIGNITAS-Fälle<br />
sichere <strong>Suizid</strong>e<br />
Basis der Erhebungen waren die Akten der Untersuchungsrichter. Dazu gehören jeweils<br />
<strong>ein</strong> Polizeibericht, <strong>ein</strong> Bericht des Bezirksarztes, <strong>ein</strong> Schlussbericht des<br />
Untersuchungsrichters, welcher <strong>ein</strong>en Einstellungsantrag an die Staatsanwaltschaft<br />
b<strong>ein</strong>haltet, und schliesslich die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft. Aus diesen<br />
Akten gingen die konkreten Motive für den <strong>Suizid</strong> nicht immer klar hervor. Anhand der<br />
polizeilichen Erhebungen, der in Kopie beigelegten Abschiedsbriefe oder ärztlicher<br />
Angaben 118 konnten die Gründe dafür dennoch in vielen Fällen eruiert werden. Dabei<br />
handelt es sich aber um subjektive Interpretationen der Beamten und Angehörigen des<br />
<strong>Suizid</strong>enten.<br />
117<br />
JB AG 2004, S. 267 ff; 338.<br />
118<br />
Vor allem bei psychisch kranken Menschen wurden auch beim Hausarzt oder beim behandelnden Arzt<br />
Informationen <strong>ein</strong>geholt.<br />
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