Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop
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Abbildung 7:<br />
Verleihdauer nach Betriebszweck (Hauptzweck ANÜ/Nebenzweck ANÜ) im Jahr 2008<br />
in (%)<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
Betriebe Hauptzweck ANÜ Mischbetriebe<br />
unter 1 Woche<br />
ge nach <strong>Leiharbeit</strong>nehmern lässt auch die Zahl<br />
der Verleihbetriebe seit Jahren ansteigen: Von<br />
den 16.628 Verleihbetrieben, 5 die im Dezember<br />
2010 (Juni 2010: 16.115) über eine Erlaubnis<br />
zur Arbeitnehmerüberlassung verfügten, hatten<br />
10.631 (Juni 2010: 10.226) den ausschließlichen<br />
oder überwiegenden Betriebszweck der<br />
Arbeitnehmerüberlassung, die anderen waren<br />
sogenannte Mischbetriebe (BA 2011d: 44; BA<br />
2011e). Auffallend ist, dass Betriebe mit dem<br />
Hauptzweck Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)<br />
einen höheren Anteil bei kurzen Verleihdauern<br />
(bis 3 Monate) aufweisen, wobei Mischbetriebe<br />
eher längerfristig (3 Monate und mehr) vermitteln.<br />
Dieser Trend verstärkt sich, d. h.<br />
1 Woche bis 3 Monate 3 Monate und mehr<br />
Quelle: Crimmann u. a. 2009: 153.<br />
Mischbetriebe verzeichnen starke Zuwächse in<br />
den langen Verleihdauern (2001: 47,5 %; 2008:<br />
61,5 %), wohingegen die Verleihdauer bei den<br />
Betrieben mit Hauptzweck Arbeitnehmerüberlassung<br />
seit Jahren etwa stabil ist.<br />
Die längeren Verweildauern bei Mischbetrieben<br />
resultieren daraus, dass es sich bei diesen<br />
<strong>Leiharbeit</strong>nehmern überwiegend um Fachkräfte<br />
handelt, von denen nur ein geringer Teil<br />
vorher arbeitslos war, d. h., diese Betriebe eignen<br />
sich auch nicht als Brücke aus der Arbeitslosigkeit<br />
(vgl. BA 2009: 96 f.).<br />
Doch gerade die kurzen Einsatzzeiten von<br />
Hilfskräften sind für die Betroffenen sehr belastend,<br />
da sie nicht nur mit einer hohen Unsi-<br />
5 Mit dem Veröffentlichungszeitraum erstes Halbjahr 2010 (Januar 2011) wurde die veröffentlichte Anzahl der Verleihbetriebe<br />
von der Bundesagentur für Arbeit nach unten korrigiert. Der Grund ist die Umstellung von Betriebsgrößenklassen<br />
auf ein Stichtagskonzept; ausgewiesen werden daher seit Januar 2011 nur noch Verleihbetriebe,<br />
die am Stichtag <strong>Leiharbeit</strong>nehmer beschäftigen. Dadurch verringerte sich die Anzahl der Verleihbetriebe<br />
um ca. 35 %; diese Umstellung hat jedoch keine Auswirkungen auf den Bestand an <strong>Leiharbeit</strong>nehmern.<br />
ARBEITSMARKT LEIHARBEIT<br />
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