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Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

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Entleiher zurückfließen (z. B. erfolgt bei mehr<br />

als 250.000 Euro Jahresumsatz eine Rückvergütung<br />

von 9 % oder mehr). Um ihr Risiko weiter<br />

zu minimieren (Insolvenz des Verleihers),<br />

errichten Entleiher zusätzliche Ausschreibungshürden<br />

(Mitarbeiterzahl, Umsatz), die in<br />

der Branche sehr kritisch gesehen werden.<br />

„Der Einkauf von Zeitarbeit entspricht in<br />

einer Hinsicht ganz und gar dem Einkauf<br />

einer gewöhnlichen Materialgruppe: Auch<br />

bei ihm steht bei der Kostenoptimierung<br />

das gesamte Instrumentarium von Einsparhebeln<br />

zur Verfügung“ (Nold 2010).<br />

„Die Ausschreibungen werden immer unverschämter,<br />

vor allem von großen Konzernen.<br />

Inzwischen wollen die Firmen Eigenauskünfte<br />

wie meine private Kontonummer, gegen<br />

die ich mich auch schon mal verwehrt habe.<br />

Und wenn man dann in die zweite Runde gekommen<br />

ist, dann stehen Nachbesserungen<br />

an, was immer heißt: Noch einmal mit dem<br />

Preis runter“ (Geschäftsführer Verleiher).<br />

Aufgrund des Preisdrucks ist auch die Verleihgebühr<br />

in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen:<br />

Bei Hochqualifizierten liegt<br />

diese beim 3 bis 3,5-Fachen, bei Hilfskräften<br />

beim 1,8 bis 2,5-Fachen des Stundenlohns. Für<br />

den Verleiher verbleiben nach Abzug von Sozialabgaben<br />

und Verwaltungskosten für einen<br />

Facharbeiter je Arbeitsstunde mehrere Euro,<br />

für einen Helfer ca. 50 Cent oder weniger (IGM<br />

2008a: 22). Auch die laut Überlassungsvertrag<br />

vorgesehene Übernahmegebühr (Ablöse) spielt<br />

kaum noch eine Rolle.<br />

„Mehr als das 2-Fache kann man bei Hilfskräften<br />

schon nicht mehr verlangen, um<br />

dann auf das 1,5-Fache runterzugehen“<br />

(Personaldisponentin).<br />

„Im Helfersegment ist die Marge nicht mal<br />

mehr ein Euro pro Stunde, und man macht<br />

das Geschäft nur, damit man Fixkosten gedeckt<br />

hat und als Türöffner zu einem Entleiher“<br />

(ehemaliger Niederlassungsleiter,<br />

Verleiher).<br />

„Es ist üblich, dass der Verleiher während<br />

eines laufendes Auftrages vom Entleiher<br />

angefragt wird, ob er nicht ein billigeres Alternativangebot<br />

machen könnte, oder dass<br />

andere Verleiher von sich aus tätig werden<br />

und Entleihern quasi als ‚Service‘ anbieten,<br />

die gleiche Leistung zu einem geringeren<br />

Preis anzubieten“ (ehemalige Personaldisponentin).<br />

Um im Preiskampf auch das Verleiherrisiko zu<br />

minimieren (Insolvenz des Entleihers), wird<br />

ebenfalls vorsichtig agiert:<br />

„Ich arbeite mit Auskunfteien zusammen,<br />

denn wenn ich eine Firma nicht kenne, ist<br />

das ein Risiko. Ich möchte dann auch wissen,<br />

mit wem ich zusammenarbeite und ob<br />

ich mein Geld bekomme“ (Geschäftsführer<br />

Verleiher).<br />

Neben dem Arbeitsüberlassungsvertrag können<br />

dem Geschäftsverhältnis von Ent- und Verleiher<br />

noch weitere Modelle zugrunde liegen<br />

(vgl. VBG 2007), welche unterschiedliche Dynamiken<br />

auch für die eingesetzten <strong>Leiharbeit</strong>neh-<br />

DER WETTBEWERB AUF EINEM NACHFRAGEMARKT<br />

<strong>Leiharbeit</strong> als<br />

Materialeinkauf<br />

Konkurrenz und<br />

Misstrauen<br />

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