4 | 2008 - Schiffahrt und Technik
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SCHIFFFAHRT & PRAXIS<br />
ADN vs. ADNR<br />
Die ADNR-Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter<br />
auf dem Rhein beruhte auf dem von der UN-Wirtschaftskommission<br />
für Europa (ECE) erarbeiteten Entwurf eines europäischen<br />
Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter<br />
auf Binnenwasserstraßen, kurz ADN genannt. Das zusätzliche „R“<br />
in der von der ZKR beschlossenen Fassung steht für Rhein. Die technischen<br />
Vorschriften des ADNR werden jedoch auch für die Beförderung<br />
gefährlicher Güter auf der Mosel herangezogen. Allerdings haben<br />
die Moseluferstaaten das Recht, bei fl ussinternen Beförderungen eigene<br />
Vorschriften für Bau <strong>und</strong> Ausrüstung anzuwenden.<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Gefahrgutbeförderungsgesetzes wurden die<br />
ADNR-Verordnung <strong>und</strong> die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt<br />
erlassen. Letztere hat jedoch keine eigene Anlage, sondern verweist<br />
hier auf die ADNR-Verordnung. Das ADNR wiederum verweist bei den<br />
Themen Verwendung, Bau- <strong>und</strong> Prüfvorschriften von Verpackungen,<br />
Großpackmitteln, Großverpackungen <strong>und</strong> Tanks auf andere internationale<br />
Regelungen. Damit enthält das ADNR im Gr<strong>und</strong>e keine eigenen<br />
Anforderungen an Umschließungen einschließlich deren Prüfung.<br />
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Gefahrguttransportabkommen für<br />
Wasserstraßen tritt nach 23 Jahren in Kraft<br />
Die hohen Sicherheitsstandards auf dem Rhein sind zwingend erforderlich: Die<br />
am stärksten befahrene Wasserstraße Europas führt sowohl durch Städte, als<br />
auch vorbei an Kernkraftwerken <strong>und</strong> Chemieanlagen | Bild: Dünner<br />
Ende 2007 wurde das Gesetz zum ADN verkündet. Die Überraschung war groß, handelte es sich doch um ein „uraltes<br />
Werk“, für das Nichtbezieher des B<strong>und</strong>esgesetzblattes auch noch bezahlen sollten. Dipl.-Ing. Klaus Ridder gibt Auskunft<br />
über die Geschichte des ADN <strong>und</strong> über die Zukunft des ADNR.<br />
Fortentwicklung seit 1985<br />
Auf dem Rhein brachte der ADNR einen sehr hohen, wohl weltweit einmaligen<br />
Sicherheitsstandard. Mit der Inbetriebnahme des Kanals zwischen<br />
Main <strong>und</strong> Donau zeichneten sich neue Sicherheitsrisiken ab: Auf<br />
der Donau waren bis Kelheim immer wieder Schiffe der Ostblockstaaten<br />
unterwegs, die keineswegs dem Sicherheitsniveau der deutschen Binnenwasserstraßen<br />
entsprachen. Insbesondere die B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland <strong>und</strong> die Ostblockstaaten als Nutzer der westeuropäischen<br />
Wasserstraßen hatten großes Interesse an einem internationalen Übereinkommen<br />
über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern.<br />
Andere Rheinanliegerstaaten, insbesondere die Schweiz, waren aus<br />
Angst vor einer Verwässerung der hohen geltenden Standards wenig interessiert.<br />
Eine erste gemeinsame Sitzung fand 1985 in Genf statt. Unter<br />
dem Vorsitz des österreichischen Magisters Heinz-Peter Berger gelang<br />
es, den ersten „Schlagabtausch“ zwischen Ost <strong>und</strong> West in die richtige<br />
Richtung zu lenken. Die UdSSR strebte quasi eine „Seeschifffahrts-Regelung“<br />
für Binnenwasserstraßen in Anlehnung an den IMDG-Code<br />
an. Mit dem Verfall der UdSSR war jedoch das Interesse an einem<br />
MTU-/ZF-Vertriebspartner <strong>und</strong> Servicestation station<br />
Dieselmotoren Getriebe Bordaggregate mit Dieselmotoren<br />
SCHIFFSDIESELTECHNIK KIEL GMBH BH<br />
Kieler Straße 177 | 24768 Rendsburg | Telefon 0 43 31 - 44 71-0 | Telefax 0 43 31 - 44 71-199 | email:info@sdt-kiel.de<br />
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