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4 | 2008 - Schiffahrt und Technik

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SCHIFFFAHRT & PRAXIS<br />

ADN vs. ADNR<br />

Die ADNR-Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter<br />

auf dem Rhein beruhte auf dem von der UN-Wirtschaftskommission<br />

für Europa (ECE) erarbeiteten Entwurf eines europäischen<br />

Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter<br />

auf Binnenwasserstraßen, kurz ADN genannt. Das zusätzliche „R“<br />

in der von der ZKR beschlossenen Fassung steht für Rhein. Die technischen<br />

Vorschriften des ADNR werden jedoch auch für die Beförderung<br />

gefährlicher Güter auf der Mosel herangezogen. Allerdings haben<br />

die Moseluferstaaten das Recht, bei fl ussinternen Beförderungen eigene<br />

Vorschriften für Bau <strong>und</strong> Ausrüstung anzuwenden.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Gefahrgutbeförderungsgesetzes wurden die<br />

ADNR-Verordnung <strong>und</strong> die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt<br />

erlassen. Letztere hat jedoch keine eigene Anlage, sondern verweist<br />

hier auf die ADNR-Verordnung. Das ADNR wiederum verweist bei den<br />

Themen Verwendung, Bau- <strong>und</strong> Prüfvorschriften von Verpackungen,<br />

Großpackmitteln, Großverpackungen <strong>und</strong> Tanks auf andere internationale<br />

Regelungen. Damit enthält das ADNR im Gr<strong>und</strong>e keine eigenen<br />

Anforderungen an Umschließungen einschließlich deren Prüfung.<br />

20 |<br />

Gefahrguttransportabkommen für<br />

Wasserstraßen tritt nach 23 Jahren in Kraft<br />

Die hohen Sicherheitsstandards auf dem Rhein sind zwingend erforderlich: Die<br />

am stärksten befahrene Wasserstraße Europas führt sowohl durch Städte, als<br />

auch vorbei an Kernkraftwerken <strong>und</strong> Chemieanlagen | Bild: Dünner<br />

Ende 2007 wurde das Gesetz zum ADN verkündet. Die Überraschung war groß, handelte es sich doch um ein „uraltes<br />

Werk“, für das Nichtbezieher des B<strong>und</strong>esgesetzblattes auch noch bezahlen sollten. Dipl.-Ing. Klaus Ridder gibt Auskunft<br />

über die Geschichte des ADN <strong>und</strong> über die Zukunft des ADNR.<br />

Fortentwicklung seit 1985<br />

Auf dem Rhein brachte der ADNR einen sehr hohen, wohl weltweit einmaligen<br />

Sicherheitsstandard. Mit der Inbetriebnahme des Kanals zwischen<br />

Main <strong>und</strong> Donau zeichneten sich neue Sicherheitsrisiken ab: Auf<br />

der Donau waren bis Kelheim immer wieder Schiffe der Ostblockstaaten<br />

unterwegs, die keineswegs dem Sicherheitsniveau der deutschen Binnenwasserstraßen<br />

entsprachen. Insbesondere die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland <strong>und</strong> die Ostblockstaaten als Nutzer der westeuropäischen<br />

Wasserstraßen hatten großes Interesse an einem internationalen Übereinkommen<br />

über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern.<br />

Andere Rheinanliegerstaaten, insbesondere die Schweiz, waren aus<br />

Angst vor einer Verwässerung der hohen geltenden Standards wenig interessiert.<br />

Eine erste gemeinsame Sitzung fand 1985 in Genf statt. Unter<br />

dem Vorsitz des österreichischen Magisters Heinz-Peter Berger gelang<br />

es, den ersten „Schlagabtausch“ zwischen Ost <strong>und</strong> West in die richtige<br />

Richtung zu lenken. Die UdSSR strebte quasi eine „Seeschifffahrts-Regelung“<br />

für Binnenwasserstraßen in Anlehnung an den IMDG-Code<br />

an. Mit dem Verfall der UdSSR war jedoch das Interesse an einem<br />

MTU-/ZF-Vertriebspartner <strong>und</strong> Servicestation station<br />

Dieselmotoren Getriebe Bordaggregate mit Dieselmotoren<br />

SCHIFFSDIESELTECHNIK KIEL GMBH BH<br />

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4|<strong>2008</strong>

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