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Stahlreport 2018.11

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BDS<br />

Berufsbildung/Kommunikation<br />

Kosten für zentral beschulte Auszubildende<br />

Verbandsrecherchen<br />

Im Rahmen seiner Mitarbeit im BGA-Berufsbildungsausschuss ist Dr. Ludger Wolfgart, BDS-Bereichsleiter<br />

Berufsbildung, mit der Frage konfrontiert worden, ob bzw. inwieweit Fahrt- und Unterbringungskosten<br />

für zentral beschulte Auszubildende auch im Stahlhandel ein Problem darstellen. Dazu recherchiert<br />

der Verband derzeit vor dem folgenden Hintergrund und mit dem anschließend genannten Ziel:<br />

Auszubildenden, die einen<br />

Beruf mit wenigen Ausbildungsverträgen<br />

pro Jahr gewählt haben, entstehen<br />

durch den Besuch von in der<br />

Regel weiter entfernten Landes- oder<br />

Bundesfachklassen Kosten für die<br />

Fahrt und ggf. Unterbringung während<br />

des Berufsschulbesuchs. Empirische<br />

Daten darüber, ob die Anzahl<br />

der davon betroffenen Auszubildenden<br />

tatsächlich steigt, liegen nicht<br />

vor. Die Kultusministerkonferenz<br />

(KMK) bestätigt jedoch eine steigende<br />

Anzahl länderübergreifender Fachklassen.<br />

Auch wenn die Hauptausbildungsberufe<br />

im Groß- und Außenhandel<br />

(Kaufleute und Lagerberufe)<br />

aufgrund ihrer Größe in der Regel<br />

wohnortnah beschult werden können,<br />

kann es jedoch bei der Vielzahl der<br />

Ausbildungsberufe auch in dieser<br />

Branche Auszubildende geben, die<br />

in Landesfachklassen beschult werden.<br />

Deshalb könnte auch der Großund<br />

Außenhandel von der Problematik<br />

betroffen sein.<br />

Zur Frage der Übernahme dieser<br />

Kosten durch das jeweilige Bundesland<br />

gab es 2016 ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs<br />

Baden-Württemberg.<br />

Es ging um die Kosten,<br />

welche einem Auszubildenden während<br />

seines auswärtigen Berufsschulbesuches<br />

durch die Unterbringung<br />

und Betreuung in einem Jugendwohnheim<br />

entstanden waren. Diese beliefen<br />

sich auf 20 bis 29 € pro Tag. Der<br />

Kläger erhielt einen Zuschuss in Höhe<br />

von 6 € pro Tag vom Land Baden-<br />

Württemberg. Insgesamt musste der<br />

Kläger für seine Unterbringung über<br />

mehrere Jahre knapp 4.000 € aufbringen.<br />

Das Gericht entschied<br />

zugunsten des Klägers auf Grundlage<br />

des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs.<br />

1 GG.<br />

Konkret sei dieser dann verletzt,<br />

„wenn eine Gruppe von Normadressaten<br />

oder Normbetroffenen im Vergleich<br />

zu einer anderen anders behandelt<br />

wird, obwohl zwischen beiden<br />

Gruppen keine Unterschiede von solcher<br />

Art und solchem Gewicht bestehen,<br />

dass sie die unterschiedliche<br />

Behandlung rechtfertigen können.“<br />

Das beklagte Land sei daher dem<br />

Grunde nach verpflichtet, die dem<br />

Kläger entstandenen Mehrkosten zu<br />

erstatten.<br />

Bundesländer<br />

handhaben unterschiedlich<br />

In diesen Zusammenhängen gibt es<br />

in den verschiedenen Bundesländern<br />

offenbar unterschiedliche Regelungen<br />

und Handhabungen in der Praxis.<br />

Baden-Württemberg zum Beispiel<br />

übernimmt seit dem Gerichtsurteil<br />

die Kosten und zahlt neu 37 statt 6 €<br />

pro Tag, wenn der Anfahrtsweg (hin<br />

und zurück) mehr als zwei Stunden<br />

dauert. Bayern übernimmt ebenfalls<br />

die Kosten für Unterkunft und Verpflegung,<br />

abzüglich eines Eigenanteils<br />

für die Verpflegung, wenn die<br />

Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />

mehr als 12 Stunden<br />

beträgt oder der Weg hin und zurück<br />

mehr als 3 Stunden dauert. Mehrere<br />

Bundesländer übernehmen durch<br />

Unterkunftspauschalen (z. B. Hessen<br />

mit 10 € pro Tag oder Mecklenburg-<br />

Vorpommern mit 175 € pro Halbjahr)<br />

und/oder durch Fahrtkostenzuschüsse<br />

(z. B. Nordrhein-Westfalen<br />

mit bis zu 50 € im Monat) einen Teil<br />

der Kosten. Diese Kostenübernahmen<br />

sind meist an gewisse Bedingungen<br />

wie die Fahrtzeit oder die Gesamtkosten<br />

eines Aufenthalts geknüpft.<br />

Für andere Bundesländer wie z.B.<br />

Bremen oder Niedersachsen sind<br />

keine Regelungen bekannt. Die KMK<br />

hat darauf hingewiesen, dass momentan<br />

verschiedene Länder dabei seien,<br />

ihre Regelungen zu überarbeiten, verfügt<br />

jedoch nach eigener Aussage<br />

nicht über eine weitergabefähige<br />

Gesamtdarstellung.<br />

Die zu erstellen, könnte durch<br />

entsprechende Informationen aus<br />

betroffenen Unternehmen möglich<br />

werden. Für Angaben dazu interessiert<br />

sich beim Bundesverband Deutscher<br />

Stahlhandel (BDS) Dr. Ludger<br />

Wolfgart (Wolfgart-BDS@stahlhandel.com,<br />

0211/86497-0). Er kann<br />

diese Rechercheergebnisse dann in<br />

die Beratungen beim Bundesverband<br />

Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen<br />

(BGA) einbringen. 2<br />

40 <strong>Stahlreport</strong> 11|18

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