ADAC Motorwelt Februar 2019
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MEINE REGION<br />
.<strong>ADAC</strong><br />
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung<br />
<strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen e. V.<br />
am Sonntag, den 24. März <strong>2019</strong>, 10 Uhr, im <strong>ADAC</strong> Fahrsicherheitszentrum<br />
Thüringen, Gebreitestraße 2, 99428 Nohra<br />
Tagesordnung<br />
1. Feststellung der Stimmliste; 2. Bericht des Vorstands; 3. Bericht der<br />
Rechnungsprüfer und des Ehrenrats; 4. Genehmigung des Jahresabschlusses;<br />
5. Entlastung des Vorstands; 6. Satzungsänderung: Änderung<br />
§ 8 Abs. 2 Grund: Mitgliedermeldung über OC-Online-Verwaltung<br />
durch Ortsclubs. Der Vorschlag zur Satzungsänderung kann ab<br />
dem 11.2.<strong>2019</strong> zu den üblichen Büro-Öffnungszeiten in der Verwaltung<br />
des <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen e. V., in der Lyoner Straße 22, in<br />
60528 Frankfurt a. M., eingesehen werden; 7. Wahlen: a) Wahl des<br />
Vorstandsmitglieds für den Ortsclub-Bereich Hessen; b) Wahl des<br />
Vorstandsmitglieds für Finanzen; c) Wahl des Vorstandsmitglieds für<br />
Verkehr, Umwelt und Technik; d) Wahl eines Rechnungsprüfers;<br />
e) Wahl des stellv. Vorsitzenden des Ehrenrats; f) Wahl zweier stellv.<br />
Mitglieder des Ehrenrats; g) Wahl der Delegierten/Ersatzdelegierten<br />
zur <strong>ADAC</strong> Hauptversammlung; 8. Voranschlag für das laufende<br />
Geschäftsjahr; 9. Anträge; 10. Verschiedenes.<br />
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und<br />
die Anmeldeformalitäten werden durch die Satzung des <strong>ADAC</strong> Hessen-Thüringen<br />
e. V. geregelt. Die Satzung kann beim <strong>ADAC</strong> Hessen-<br />
Thüringen angefordert und/oder eingesehen werden und ist auf der<br />
Internetseite adac.de/hessen-thueringen veröffentlicht. Zur Stellung<br />
von Anträgen erfolgt der Hinweis auf § 11 der Satzung.<br />
Matthias Feltz, Vorsitzender<br />
Eine nach Ablauf dieser Frist eingehende schriftliche Anmeldungserklärung<br />
oder elektronische Anmeldung mit vorgegebener Legitimation<br />
gilt als nicht abgegeben. Außerdem sind die gültige <strong>ADAC</strong><br />
Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation zur<br />
Person bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen.<br />
Wegen der Stellung von Anträgen wird auf die §§ 9 und 11 der<br />
Satzung des <strong>ADAC</strong> Pfalz e. V. verwiesen. Weitere Informationen, die<br />
Satzung sowie das Anmeldeformular erhalten Sie unter<br />
T 06321 89 05 54, in den Geschäftsstellen des <strong>ADAC</strong> Pfalz e. V. oder<br />
unter adac.de/mitgliederversammlung<br />
Rudi Zeiter, Vorsitzender<br />
<strong>ADAC</strong> Saarland e. V.<br />
am Freitag, den 22. März <strong>2019</strong>, 19.30 Uhr, in die Saarlandhalle,<br />
An der Saarlandhalle 1, 66113 Saarbrücken<br />
Tagesordnung<br />
1. Feststellung der Stimmliste; 2. Bericht des Vorstands; 3. Bericht der<br />
Rechnungsprüfer; 4. Genehmigung des Jahresabschlusses; 5. Entlastung<br />
des Vorstands; 6. Wahlen: a) Vorstand für Finanzen, b) Ersatzdelegierte<br />
für die Hauptversammlung, c) Rechnungsprüfer; 7. Voranschlag<br />
für das laufende Geschäftsjahr; 8. Anträge.<br />
Wegen der Teilnahmeberechtigung sowie der Stellung von Anträgen<br />
wird auf die §§ 8,9 und 11 der Regionalclub-Satzung vom 9. November<br />
2017 verwiesen.<br />
Weitere Informationen und das Anmeldeformular erhalten Sie unter<br />
adac.de/mitgliederversammlung, unter T 0681 687 00 13 bzw. -14<br />
oder in den Geschäftsstellen des <strong>ADAC</strong> Saarland e. V.<br />
<strong>ADAC</strong> Pfalz e.V.<br />
am Samstag, den 23. März <strong>2019</strong>, 16 Uhr, im Congressforum, Stephan-<br />
Cosacchi-Platz 5, 67227 Frankenthal<br />
Tagesordnung<br />
1. Eröffnung und Begrüßung; 2. Bericht des Vorstands; 3. Feststellung<br />
der Stimmliste; 4. Bericht der Rechnungsprüfer; 5. Genehmigung des<br />
Jahresabschlusses; 6. Entlastung des Vorstands; 7. Voranschlag für das<br />
laufende Geschäftsjahr; 8. Wahlen; 9. Anträge; 10. Verschiedenes.<br />
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung regelt die Satzung des<br />
<strong>ADAC</strong> Pfalz e. V. unter dem § 8 Abs. 4: Die keinem <strong>ADAC</strong> Ortsclub angehörenden<br />
Mitglieder (Einzelmitglieder) können ihre Mitgliedschaftsrechte<br />
auf der Mitgliederversammlung nur persönlich ausüben.<br />
Voraussetzung hierfür ist entweder die schriftliche Anmeldung<br />
mit Name, Anschrift, <strong>ADAC</strong> Mitgliedsnummer und eigenhändiger<br />
Unterschrift, einschließlich der Orts- und Datumsangabe, oder die<br />
Anmeldungserklärung im Online-Verfahren über die Internetseite<br />
des <strong>ADAC</strong> Pfalz e. V. adac.de/pfalz. Die schriftliche Anmeldungserklärung<br />
wie auch die elektronische Anmeldungserklärung mit vorgegebener<br />
Legitimation müssen spätestens zwei Wochen vor dem Tag der<br />
Mitgliederversammlung, also am 8.3.<strong>2019</strong>, bei der Verwaltung des<br />
<strong>ADAC</strong> Pfalz e. V. (Europastraße 1, 67433 Neustadt) eingegangen sein.<br />
Norbert Heinz, Vorsitzender<br />
Die Einladung für die Mitgliederversammlung des <strong>ADAC</strong> Mittelrhein<br />
e. V. wurde an dieser Stelle in der Ausgabe 12/2018 abgedruckt.<br />
Die Stimme erheben: Auf der Mitgliederversammlung der Regionalclubs<br />
Fotos: Frank Gemeinhardt (5), Armin Zedler<br />
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