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ADAC Motorwelt Februar 2019

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Hier können Sie vom Auto auf den ÖPNV umsteigen<br />

Rund um Stuttgart gibt es viele P&R-Stationen. Wer nur gelegentlich in<br />

die Stadt muss, sollte eine von ihnen ansteuern<br />

Waiblingen<br />

Leonberg<br />

81<br />

8<br />

B31<br />

Umweltzone<br />

Stuttgart<br />

Es wird ernst:<br />

Seit Anfang <strong>2019</strong><br />

ist die Stuttgarter<br />

Umweltzone<br />

für viele Diesel -<br />

fahrzeuge tabu<br />

81<br />

Parkhaus S-Bahn<br />

Goldberg<br />

Oberaichen<br />

Parkhaus S-Bahn<br />

Echterdingen<br />

8<br />

Parkhaus<br />

Filderstadt<br />

Wendlingen<br />

Quelle: <strong>ADAC</strong>/VVS<br />

Wenn möglich, dann empfiehlt Schäfer<br />

den Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel.<br />

Gerade für Pendler kann das<br />

eine sinnvolle Alternative zum Auto sein.<br />

Zur technischen Beratung beim <strong>ADAC</strong><br />

Württemberg gehört es also auch, unterschiedliche<br />

Wegeketten aufzuzeigen, etwa<br />

eine Kombination aus Park and Ride<br />

(P+R) mit Bus und Bahn sowie Leihfahrrädern<br />

oder -rollern. „Das ist oft der Punkt,<br />

an dem man sagt, man habe jemandem<br />

helfen können“, sagt Schäfer.<br />

Für zwei dieser P+R-Anlagen plant<br />

das Verkehrsministerium Sonderregelungen:<br />

Österfeld in Stuttgart-Vaihingen<br />

und Albplatz in Degerloch, beide innerhalb<br />

der Umweltzone, sollen auch weiterhin<br />

von Diesel 4-Fahrern angesteuert<br />

werden können. Voraussetzung: Sie haben<br />

ein Dauerparkticket sowie einen<br />

VVS-Dauerfahrschein.<br />

Gibt es Chancen für eine Ausnahmeregelung<br />

für den privaten Diesel? Auch<br />

diese Frage wird immer wieder gestellt.<br />

Bis Anfang Januar hatten über 4000 Dieselbesitzer<br />

einen entsprechenden Antrag<br />

bei der Stadt Stuttgart gestellt. Doch die<br />

Hürden sind hoch: So können Schichtarbeiter<br />

eine Ausnahmegenehmigung beantragen,<br />

wenn sie nachweisen, dass sie<br />

mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht<br />

zur Arbeit kommen.<br />

Noch wird das Fahrverbot nur<br />

zurückhaltend überwacht<br />

Das Gleiche gilt für Patienten, die regelmäßig<br />

zum Arzt müssen, etwa zu Dialysebehandlungen.<br />

Auch wer ein Wohnmobil<br />

mit Abgasnorm 4 besitzt, kann auf<br />

eine Ausnahme hoffen. „Man muss allerdings<br />

nachweisen, dass man sein Wohnmobil<br />

nur für die Fahrt in den Urlaub<br />

nutzt“, so Schäfer.<br />

Die Polizei führt für die Fahrverbote<br />

keine separaten Kontrollen durch. Allerdings<br />

werfen die Beamten bei regulären<br />

Verkehrskontrollen auch einen Blick auf<br />

die Schadstoffklasse im Kfz-Schein. In<br />

den ersten vier Wochen des Jahres haben<br />

sie es bei Verstößen bei einer Ermahnung<br />

belassen. Doch inzwischen ist die Schonfrist<br />

vorbei: Ab <strong>Februar</strong> wird ein Bußgeld<br />

von 80 € fällig.<br />

Im September <strong>2019</strong> könnte es dann<br />

auch für die Fahrer von Euro 5-Dieseln<br />

ernst werden. Denn wenn sich die Stickstoffdioxidwerte<br />

in Stuttgart bis dahin<br />

nicht deutlich verbessern, muss das Land<br />

Baden-Württemberg das Fahrverbot auch<br />

auf diese Fahrzeuge ausweiten. Gültig<br />

wäre es ab Januar 2020. Auf Christian<br />

Schäfer und seine Kollegen wartet nach<br />

einem arbeitsreichen Frühjahr deshalb<br />

wohl ein beratungsintensiver Herbst.<br />

Text: Julian Häußler<br />

Mehr zum Thema: adac.de/wuerttemberg unter<br />

dem Punkt „Verkehr“<br />

2/<strong>2019</strong> <strong>ADAC</strong> motorwelt<br />

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