ADAC Motorwelt Februar 2019
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.<strong>ADAC</strong><br />
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung<br />
<strong>ADAC</strong> Hansa e.V.<br />
am Samstag, den 30. März <strong>2019</strong>, um 11 Uhr, im Radisson Blu Hotel<br />
Rostock, Lange Straße 40, in 18055 Rostock<br />
Tagesordnung<br />
1. Feststellung der Stimmliste; 2. Genehmigung des Protokolls der<br />
letzten Mitgliederversammlung; 3. Bericht des Vorstands; 4. Bericht<br />
der Revisoren; 5. Genehmigung des Jahresabschlusses; 6. Entlastung<br />
des Vorstands; 7. Wahlen: a) Revisor, b) Delegierte <strong>ADAC</strong> Hauptversammlung<br />
<strong>2019</strong>; 8. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr;<br />
9. Anträge: a) Satzungsänderungen redaktionell: §8 Teilnahme an der<br />
Mitgliederversammlung, §9 Stimmrecht in der Mitgliederversammlung,<br />
§27 Satzungsänderungen, §29 Verschmelzung. Inhaltlich:<br />
§7 Mitgliederversammlung, Ziffer 2; §14 Vorstand, Ziffer 1; §17 Vorstandsrat,<br />
Ziffer 2. Gemäß § 8, Absatz 4 der Satzung können alle<br />
nicht durch Delegierte vertretenen Mitglieder ihr Rede-, Stimm- und<br />
Wahlrecht nur bei schriftlicher Anmeldung zur Mitgliederversammlung<br />
oder mit der Anmeldungserklärung im Online-Verfahren über<br />
die Internetseite adac.de/mein-adac/mitgliedschaft/mitglieder<br />
versammlung ausüben. Die schriftliche Anmeldungserklärung wie<br />
auch die elektronische Anmeldungserklärung mit vorgegebener<br />
Legitimation wie Name, Adresse, <strong>ADAC</strong> Mitgliedsnummer sowie<br />
Unterschrift mit Orts- und Datumsangabe müssen spätestens zwei<br />
Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim <strong>ADAC</strong><br />
Hansa e.V., Amsinckstraße 41, 20097 Hamburg eingegangen sein.<br />
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung setzt in jedem Falle<br />
den Hauptwohnsitz im Gebiet des <strong>ADAC</strong> Hansa e.V. und die Vorlage<br />
der gültigen <strong>ADAC</strong> Mitgliedskarte voraus.<br />
<strong>ADAC</strong> Mitglieder, die einem anerkannten <strong>ADAC</strong> Ortsclub angehören,<br />
haben nur das Teilnahmerecht sowie das Recht, gewählt zu werden.<br />
Wegen ihrer übrigen Mitgliedschaftsrechte werden sie gemäß § 8,<br />
Absatz 2 der Satzung ausschließlich durch Delegierte vertreten. Die<br />
<strong>ADAC</strong> Ortsclubs haben ihre Delegierten und Ersatzdelegierten dem<br />
<strong>ADAC</strong> Hansa e.V. in der vorgeschriebenen Form spätestens vier<br />
Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mitzuteilen.<br />
Anträge sind gemäß § 11 der Satzung des <strong>ADAC</strong> Hansa e.V. zu stellen.<br />
Ingo Meyer, Vorstandsvorsitzender<br />
<strong>ADAC</strong> Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.<br />
am Samstag, 30. März <strong>2019</strong>, 13 Uhr, in der Congress Union Celle,<br />
Thaerplatz 1, 29221 Celle<br />
Tagesordnung<br />
1. Eröffnung und Begrüßung; 2. Bericht des Vorstands; 3. Bericht der<br />
Rechnungsprüfer; 4. Aussprache zu den Berichten; 5. Feststellung<br />
der Stimmberechtigten; 6. Genehmigung des Jahresabschlusses;<br />
7. Entlastung des Vorstands; 8. Bestellung eines Wahlausschusses;<br />
9. Wahlen (Vorstandsmitglied für Finanzen, Vorstandsmitglied für<br />
Technik und Verbraucherschutz, Vorstandsmitglied für Verkehr, ggfs.<br />
erforderliche Ersatzwahlen, 1 Rechnungsprüfer, Ehrenrat, Delegierte<br />
und Ersatzdelegierte für die <strong>ADAC</strong> Hauptversammlung); 10. Voranschlag<br />
für das laufende Geschäftsjahr; 11. Änderung des § 7 Abs.2<br />
der Satzung – elektronische Einladung zur Mitgliederversammlung;<br />
12. Beschlussfassung über die nach § 11 Abs. 1 und 2 der Satzung<br />
eingehenden Anträge sowie über Dringlichkeitsanträge nach § 11<br />
Abs. 3 der Satzung.<br />
Die Teilnahmeberechtigung, das Rede-, Stimm- und Wahlrecht sowie die<br />
Stellung von Anträgen sind in den §§ 8, 9 und 11 der Satzung geregelt.<br />
Mitglieder, die einem anerkannten <strong>ADAC</strong> Ortsclub angehören, werden<br />
nur durch Delegierte vertreten. Die keinem <strong>ADAC</strong> Ortsclub angehörenden<br />
Mitglieder können ihre Mitgliedschaftsrechte auf der Mitgliederversammlung<br />
nur persönlich ausüben. Stimmenübertragung und<br />
Stimmenhäufung sind für diese Mitglieder nicht zulässig. Für sie ist<br />
Voraussetzung für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung die<br />
schriftliche Anmeldung mit Name, Anschrift, <strong>ADAC</strong> Mitgliedsnummer<br />
sowie Unterschrift mit Orts- und Datumsangabe, die spätestens drei<br />
Wochen vor der Mitgliederversammlung am Sitz des <strong>ADAC</strong> Niedersachsen/Sachsen-Anhalt<br />
e.V., Lübecker Str. 17, 30880 Laatzen, eingegangen<br />
sein muss. Darüber hinaus ist eine Anmeldung auch über das<br />
Internet möglich: adac.de/mitgliederversammlung<br />
Die gültige <strong>ADAC</strong> Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation<br />
zur Person sind bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen.<br />
Ulrich Krämer, Vorsitzender<br />
<strong>ADAC</strong> Weser-Ems e.V.<br />
am Samstag, 30. März <strong>2019</strong>, 10 Uhr, im Maritim Hotel & Congress<br />
Centrum Bremen, Hollerallee 99, 28215 Bremen<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bericht des Vorstands; 2. Bericht der Rechnungsprüfer;<br />
3. Feststellung der Stimmliste; 4. Genehmigung des Jahresabschlusses;<br />
5. Entlastung des Vorstands; 6. Wahlen: Vorsitzender,<br />
Vorstandsmitglied für Finanzen, Vorstandsmitglied für Verkehr,<br />
6 Mitglieder des Vorstandsrats – gerade Positionsnummern und<br />
Nr. 11, 3 ordentliche und 3 stellvertretende Mitglieder des Ehrenrats,<br />
ein Rechnungsprüfer, Delegierte und Ersatzdelegierte für die Hauptversammlung<br />
des <strong>ADAC</strong> e.V. vom 10. bis 11.5.<strong>2019</strong> am Nürburgring;<br />
7. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr.<br />
Die Teilnahmeberechtigung, das Rede-, Stimm- und Wahlrecht sowie<br />
die Stellung von Anträgen sind in den §§ 8, 9 und 11 der Satzung geregelt.<br />
Mitglieder, die einem anerkannten <strong>ADAC</strong> Ortsclub angehören,<br />
werden nur durch Delegierte vertreten. Die keinem <strong>ADAC</strong> Ortsclub<br />
angehörenden Mitglieder (Einzelmitglieder) können ihre Mitgliedschaftsrechte<br />
auf der Mitgliederversammlung nur persönlich ausüben.<br />
Voraussetzung hierfür ist entweder die schriftliche Anmeldung<br />
mit Name, Anschrift, <strong>ADAC</strong> Mitgliedsnummer sowie Unterschrift mit<br />
Orts- und Datumsangabe oder die Anmeldungserklärung im Online-<br />
Verfahren über die Internetseite des <strong>ADAC</strong> Weser-Ems e.V. unter<br />
adac-weser-ems.de/adac-verein. Die schriftliche Anmeldungserklärung<br />
wie auch die elektronische Anmeldungserklärung mit<br />
vorgegebener Legitimation müssen spätestens vier Wochen vor dem<br />
Tag der Mitgliederversammlung bei der Verwaltung des <strong>ADAC</strong><br />
Weser-Ems e.V. eingegangen sein. Außerdem sind die gültige <strong>ADAC</strong><br />
Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation zur<br />
Person bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen. Anträge von<br />
Mitgliedern oder Delegierten müssen gem. § 11 der Satzung jeweils<br />
vier Wochen vor der Mitgliederversammlung durch Einschreiben<br />
beim Vorstand des <strong>ADAC</strong> Weser-Ems e.V. eingegangen sein.<br />
Satzungen und Anträge werden den Mitgliedern auf Wunsch<br />
zugestellt und liegen in den Geschäftsstellen aus.<br />
Wolfgang Becker, Vorsitzender<br />
66 <strong>ADAC</strong> motorwelt 2/<strong>2019</strong>