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ADAC Motorwelt Februar 2019

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.<strong>ADAC</strong><br />

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

<strong>ADAC</strong> Hansa e.V.<br />

am Samstag, den 30. März <strong>2019</strong>, um 11 Uhr, im Radisson Blu Hotel<br />

Rostock, Lange Straße 40, in 18055 Rostock<br />

Tagesordnung<br />

1. Feststellung der Stimmliste; 2. Genehmigung des Protokolls der<br />

letzten Mitgliederversammlung; 3. Bericht des Vorstands; 4. Bericht<br />

der Revisoren; 5. Genehmigung des Jahresabschlusses; 6. Entlastung<br />

des Vorstands; 7. Wahlen: a) Revisor, b) Delegierte <strong>ADAC</strong> Hauptversammlung<br />

<strong>2019</strong>; 8. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr;<br />

9. Anträge: a) Satzungsänderungen redaktionell: §8 Teilnahme an der<br />

Mitgliederversammlung, §9 Stimmrecht in der Mitgliederversammlung,<br />

§27 Satzungsänderungen, §29 Verschmelzung. Inhaltlich:<br />

§7 Mitgliederversammlung, Ziffer 2; §14 Vorstand, Ziffer 1; §17 Vorstandsrat,<br />

Ziffer 2. Gemäß § 8, Absatz 4 der Satzung können alle<br />

nicht durch Delegierte vertretenen Mitglieder ihr Rede-, Stimm- und<br />

Wahlrecht nur bei schriftlicher Anmeldung zur Mitgliederversammlung<br />

oder mit der Anmeldungserklärung im Online-Verfahren über<br />

die Internetseite adac.de/mein-adac/mitgliedschaft/mitglieder<br />

versammlung ausüben. Die schriftliche Anmeldungserklärung wie<br />

auch die elektronische Anmeldungserklärung mit vorgegebener<br />

Legitimation wie Name, Adresse, <strong>ADAC</strong> Mitgliedsnummer sowie<br />

Unterschrift mit Orts- und Datumsangabe müssen spätestens zwei<br />

Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim <strong>ADAC</strong><br />

Hansa e.V., Amsinckstraße 41, 20097 Hamburg eingegangen sein.<br />

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung setzt in jedem Falle<br />

den Hauptwohnsitz im Gebiet des <strong>ADAC</strong> Hansa e.V. und die Vorlage<br />

der gültigen <strong>ADAC</strong> Mitgliedskarte voraus.<br />

<strong>ADAC</strong> Mitglieder, die einem anerkannten <strong>ADAC</strong> Ortsclub angehören,<br />

haben nur das Teilnahmerecht sowie das Recht, gewählt zu werden.<br />

Wegen ihrer übrigen Mitgliedschaftsrechte werden sie gemäß § 8,<br />

Absatz 2 der Satzung ausschließlich durch Delegierte vertreten. Die<br />

<strong>ADAC</strong> Ortsclubs haben ihre Delegierten und Ersatzdelegierten dem<br />

<strong>ADAC</strong> Hansa e.V. in der vorgeschriebenen Form spätestens vier<br />

Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mitzuteilen.<br />

Anträge sind gemäß § 11 der Satzung des <strong>ADAC</strong> Hansa e.V. zu stellen.<br />

Ingo Meyer, Vorstandsvorsitzender<br />

<strong>ADAC</strong> Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.<br />

am Samstag, 30. März <strong>2019</strong>, 13 Uhr, in der Congress Union Celle,<br />

Thaerplatz 1, 29221 Celle<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung und Begrüßung; 2. Bericht des Vorstands; 3. Bericht der<br />

Rechnungsprüfer; 4. Aussprache zu den Berichten; 5. Feststellung<br />

der Stimmberechtigten; 6. Genehmigung des Jahresabschlusses;<br />

7. Entlastung des Vorstands; 8. Bestellung eines Wahlausschusses;<br />

9. Wahlen (Vorstandsmitglied für Finanzen, Vorstandsmitglied für<br />

Technik und Verbraucherschutz, Vorstandsmitglied für Verkehr, ggfs.<br />

erforderliche Ersatzwahlen, 1 Rechnungsprüfer, Ehrenrat, Delegierte<br />

und Ersatzdelegierte für die <strong>ADAC</strong> Hauptversammlung); 10. Voranschlag<br />

für das laufende Geschäftsjahr; 11. Änderung des § 7 Abs.2<br />

der Satzung – elektronische Einladung zur Mitgliederversammlung;<br />

12. Beschlussfassung über die nach § 11 Abs. 1 und 2 der Satzung<br />

eingehenden Anträge sowie über Dringlichkeitsanträge nach § 11<br />

Abs. 3 der Satzung.<br />

Die Teilnahmeberechtigung, das Rede-, Stimm- und Wahlrecht sowie die<br />

Stellung von Anträgen sind in den §§ 8, 9 und 11 der Satzung geregelt.<br />

Mitglieder, die einem anerkannten <strong>ADAC</strong> Ortsclub angehören, werden<br />

nur durch Delegierte vertreten. Die keinem <strong>ADAC</strong> Ortsclub angehörenden<br />

Mitglieder können ihre Mitgliedschaftsrechte auf der Mitgliederversammlung<br />

nur persönlich ausüben. Stimmenübertragung und<br />

Stimmenhäufung sind für diese Mitglieder nicht zulässig. Für sie ist<br />

Voraussetzung für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung die<br />

schriftliche Anmeldung mit Name, Anschrift, <strong>ADAC</strong> Mitgliedsnummer<br />

sowie Unterschrift mit Orts- und Datumsangabe, die spätestens drei<br />

Wochen vor der Mitgliederversammlung am Sitz des <strong>ADAC</strong> Niedersachsen/Sachsen-Anhalt<br />

e.V., Lübecker Str. 17, 30880 Laatzen, eingegangen<br />

sein muss. Darüber hinaus ist eine Anmeldung auch über das<br />

Internet möglich: adac.de/mitgliederversammlung<br />

Die gültige <strong>ADAC</strong> Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation<br />

zur Person sind bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen.<br />

Ulrich Krämer, Vorsitzender<br />

<strong>ADAC</strong> Weser-Ems e.V.<br />

am Samstag, 30. März <strong>2019</strong>, 10 Uhr, im Maritim Hotel & Congress<br />

Centrum Bremen, Hollerallee 99, 28215 Bremen<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bericht des Vorstands; 2. Bericht der Rechnungsprüfer;<br />

3. Feststellung der Stimmliste; 4. Genehmigung des Jahresabschlusses;<br />

5. Entlastung des Vorstands; 6. Wahlen: Vorsitzender,<br />

Vorstandsmitglied für Finanzen, Vorstandsmitglied für Verkehr,<br />

6 Mitglieder des Vorstandsrats – gerade Positionsnummern und<br />

Nr. 11, 3 ordentliche und 3 stellvertretende Mitglieder des Ehrenrats,<br />

ein Rechnungsprüfer, Delegierte und Ersatzdelegierte für die Hauptversammlung<br />

des <strong>ADAC</strong> e.V. vom 10. bis 11.5.<strong>2019</strong> am Nürburgring;<br />

7. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr.<br />

Die Teilnahmeberechtigung, das Rede-, Stimm- und Wahlrecht sowie<br />

die Stellung von Anträgen sind in den §§ 8, 9 und 11 der Satzung geregelt.<br />

Mitglieder, die einem anerkannten <strong>ADAC</strong> Ortsclub angehören,<br />

werden nur durch Delegierte vertreten. Die keinem <strong>ADAC</strong> Ortsclub<br />

angehörenden Mitglieder (Einzelmitglieder) können ihre Mitgliedschaftsrechte<br />

auf der Mitgliederversammlung nur persönlich ausüben.<br />

Voraussetzung hierfür ist entweder die schriftliche Anmeldung<br />

mit Name, Anschrift, <strong>ADAC</strong> Mitgliedsnummer sowie Unterschrift mit<br />

Orts- und Datumsangabe oder die Anmeldungserklärung im Online-<br />

Verfahren über die Internetseite des <strong>ADAC</strong> Weser-Ems e.V. unter<br />

adac-weser-ems.de/adac-verein. Die schriftliche Anmeldungserklärung<br />

wie auch die elektronische Anmeldungserklärung mit<br />

vorgegebener Legitimation müssen spätestens vier Wochen vor dem<br />

Tag der Mitgliederversammlung bei der Verwaltung des <strong>ADAC</strong><br />

Weser-Ems e.V. eingegangen sein. Außerdem sind die gültige <strong>ADAC</strong><br />

Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation zur<br />

Person bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen. Anträge von<br />

Mitgliedern oder Delegierten müssen gem. § 11 der Satzung jeweils<br />

vier Wochen vor der Mitgliederversammlung durch Einschreiben<br />

beim Vorstand des <strong>ADAC</strong> Weser-Ems e.V. eingegangen sein.<br />

Satzungen und Anträge werden den Mitgliedern auf Wunsch<br />

zugestellt und liegen in den Geschäftsstellen aus.<br />

Wolfgang Becker, Vorsitzender<br />

66 <strong>ADAC</strong> motorwelt 2/<strong>2019</strong>

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