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perspektive - Sonderdruck vom bvik

Alles für dem Marketingexperten im B2B-Bereich, zusammengestellt vom Bundesverband Industrie Kommunikation eV und der Redaktion des Industrieanzeigers

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Mit Daten ist alles möglich<br />

– solange man sie<br />

rechtskonform erhoben<br />

hat. Bild: momius/Adobe<br />

Stock<br />

Status Quo und Zukunftsaussichten in Sachen Datenschutz<br />

DSGVO & ePrivacy –<br />

Hemmschuh oder Chance?<br />

Datenschutz I Das Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung<br />

(DSGVO) im Mai 2018 war<br />

und ist ein großer Kraftakt für deutsche Industrieunternehmen.<br />

Die befürchteten Abmahnwellen sind bislang<br />

zwar ausgeblieben, aber es herrscht weiterhin<br />

große Unsicherheit bei der praktischen Auslegung der<br />

Regelungen.<br />

Datenschutz-Hausaufgaben und Hürden in der Praxis<br />

Es geht um viel Geld. Gerade die großen Betriebe beschäftigen<br />

sich daher schon seit einigen Jahren mit der<br />

DSGVO-konformen Umstellung ihrer Strukturen und<br />

Prozesse. Für die im Gesetz unter Art. 83 Abs. 5<br />

DSGVO aufgelisteten Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen<br />

bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent<br />

des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. Sämtliche<br />

Dienstleistungsverhältnisse mussten folglich auf den<br />

Prüfstand, es wurden unzählige Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung<br />

geschlossen, die Umsetzung der technisch-organisatorischen<br />

Maßnahmen, der Risikofolgeabschätzungen<br />

oder der Verfahrensverzeichnisse haben<br />

viele zeitliche und finanzielle Ressourcen verschlungen.<br />

„Den wirtschaftlichen Schaden schätzen wir auf mehrere<br />

hunderttausend Euro“, bestätigt Ralf Fahner, Digital<br />

Industries Motion Control, Siemens AG.<br />

Abmahnwellen in Deutschland und<br />

Europa zu erwarten?<br />

Noch ist es ruhig, aber die DSGVO ist jung und Rechtsverfahren<br />

brauchen Zeit. Mittlerweile wurden die ersten<br />

Bußgelder in Europa und Deutschland verhängt. Eine<br />

fehlende SSL-Verschlüsselung oder die Verletzung von<br />

Informationspflichten kann hier ausreichen. Hohe<br />

Strafmaße sind jedoch unwahrscheinlich, denn Ziel der<br />

DSGVO ist nicht die Regulierung von Marktverhalten.<br />

Aber die Unsicherheit bleibt. Urteile deutscher Gerichte<br />

aus der Vergangenheit können nur bedingt zur Klärung<br />

herangezogen werden, da die DSGVO als europäische<br />

Verordnung im Kontext des EU-Rechts ausgelegt werden<br />

muss. Vorsicht ist auch bei grenzüberschreitender<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten geboten. Informieren<br />

Sie sich vorab, wie die Verfahren und Bußgelder<br />

der Behörden Ihrer Partnerländer bisher ausgefallen<br />

sind, denn hier gibt es signifikante Diskrepanzen.<br />

Die großen Player können als radikale Vorreiter gelten:<br />

Auch bei Siemens wurden nach zähem internen<br />

Ringen Adressbestände ohne dokumentiertes Opt-in<br />

aus Vor-DSGVO-Zeiten in Größenordnungen von bis<br />

zu 85 % gelöscht. Diese Maßnahme hatte weitreichende<br />

Folgen für Marketingstrategie und Geschäftsmodelle.<br />

„Durch die aktuelle DSGVO werden wir interessanten<br />

Content jetzt vermehrt über andere digitale Kanäle, wie<br />

Webseite oder Social Media spielen. Die starke Nutzung<br />

32 <strong>perspektive</strong> – B2B-Kommunikation der Zukunft

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