perspektive - Sonderdruck vom bvik
Alles für dem Marketingexperten im B2B-Bereich, zusammengestellt vom Bundesverband Industrie Kommunikation eV und der Redaktion des Industrieanzeigers
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Mit Daten ist alles möglich<br />
– solange man sie<br />
rechtskonform erhoben<br />
hat. Bild: momius/Adobe<br />
Stock<br />
Status Quo und Zukunftsaussichten in Sachen Datenschutz<br />
DSGVO & ePrivacy –<br />
Hemmschuh oder Chance?<br />
Datenschutz I Das Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung<br />
(DSGVO) im Mai 2018 war<br />
und ist ein großer Kraftakt für deutsche Industrieunternehmen.<br />
Die befürchteten Abmahnwellen sind bislang<br />
zwar ausgeblieben, aber es herrscht weiterhin<br />
große Unsicherheit bei der praktischen Auslegung der<br />
Regelungen.<br />
Datenschutz-Hausaufgaben und Hürden in der Praxis<br />
Es geht um viel Geld. Gerade die großen Betriebe beschäftigen<br />
sich daher schon seit einigen Jahren mit der<br />
DSGVO-konformen Umstellung ihrer Strukturen und<br />
Prozesse. Für die im Gesetz unter Art. 83 Abs. 5<br />
DSGVO aufgelisteten Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen<br />
bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent<br />
des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. Sämtliche<br />
Dienstleistungsverhältnisse mussten folglich auf den<br />
Prüfstand, es wurden unzählige Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung<br />
geschlossen, die Umsetzung der technisch-organisatorischen<br />
Maßnahmen, der Risikofolgeabschätzungen<br />
oder der Verfahrensverzeichnisse haben<br />
viele zeitliche und finanzielle Ressourcen verschlungen.<br />
„Den wirtschaftlichen Schaden schätzen wir auf mehrere<br />
hunderttausend Euro“, bestätigt Ralf Fahner, Digital<br />
Industries Motion Control, Siemens AG.<br />
Abmahnwellen in Deutschland und<br />
Europa zu erwarten?<br />
Noch ist es ruhig, aber die DSGVO ist jung und Rechtsverfahren<br />
brauchen Zeit. Mittlerweile wurden die ersten<br />
Bußgelder in Europa und Deutschland verhängt. Eine<br />
fehlende SSL-Verschlüsselung oder die Verletzung von<br />
Informationspflichten kann hier ausreichen. Hohe<br />
Strafmaße sind jedoch unwahrscheinlich, denn Ziel der<br />
DSGVO ist nicht die Regulierung von Marktverhalten.<br />
Aber die Unsicherheit bleibt. Urteile deutscher Gerichte<br />
aus der Vergangenheit können nur bedingt zur Klärung<br />
herangezogen werden, da die DSGVO als europäische<br />
Verordnung im Kontext des EU-Rechts ausgelegt werden<br />
muss. Vorsicht ist auch bei grenzüberschreitender<br />
Verarbeitung personenbezogener Daten geboten. Informieren<br />
Sie sich vorab, wie die Verfahren und Bußgelder<br />
der Behörden Ihrer Partnerländer bisher ausgefallen<br />
sind, denn hier gibt es signifikante Diskrepanzen.<br />
Die großen Player können als radikale Vorreiter gelten:<br />
Auch bei Siemens wurden nach zähem internen<br />
Ringen Adressbestände ohne dokumentiertes Opt-in<br />
aus Vor-DSGVO-Zeiten in Größenordnungen von bis<br />
zu 85 % gelöscht. Diese Maßnahme hatte weitreichende<br />
Folgen für Marketingstrategie und Geschäftsmodelle.<br />
„Durch die aktuelle DSGVO werden wir interessanten<br />
Content jetzt vermehrt über andere digitale Kanäle, wie<br />
Webseite oder Social Media spielen. Die starke Nutzung<br />
32 <strong>perspektive</strong> – B2B-Kommunikation der Zukunft