perspektive - Sonderdruck vom bvik
Alles für dem Marketingexperten im B2B-Bereich, zusammengestellt vom Bundesverband Industrie Kommunikation eV und der Redaktion des Industrieanzeigers
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datenschutz<br />
Praxis-Tipp<br />
Erfassen Sie auf eingesammelten Visitenkarten<br />
bzw. auf Lead-Bögen jeweils Datum und<br />
Uhrzeit des Messe-Besuchs mit Unterschrift<br />
des beratenden Mitarbeiters und archivieren<br />
Sie diese sorgfältig. Vor Gericht können<br />
Zeugenaussagen von Mitarbeitern im Zweifelsfall<br />
als Beleg für eine Einverständniserklärung,<br />
auch ohne explizite Unterschrift<br />
des Kunden, dienen.<br />
und der hohe Mitgliederanteil der Siemens-Communities<br />
zeigt, dass das ein richtiger und wichtiger Weg ist“,<br />
erläutert Fahner.<br />
Datenerhebung auf Messen: Was ist erlaubt?<br />
Laut den Ergebnissen der <strong>bvik</strong>-Studie „B2B-Marketing-<br />
Budgets 2018“ behaupten sich Messen als wichtiges<br />
Marketingtool. Doch seit der Einführung der DSGVO<br />
stellt die Lead-Erfassung eine Herausforderung dar. Was<br />
hier zu beachten ist, hat die Rechtsanwältin Silvia Bauermeister,<br />
Referentin Recht/Business Development des<br />
AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft, wie<br />
folgt zusammengefasst: „Da auf dem Messestand die<br />
Besucher regelmäßig selbst ihre Daten an den Aussteller<br />
weitergeben, kann hier grundsätzlich von Einwilligung<br />
zur elektronischen Erfassung der Daten ausgegangen<br />
werden. In der Regel kann sich der Aussteller aber auch<br />
auf die Interessenabwägung als Erlaubnisnorm berufen.<br />
Ein berechtigtes Interesse des Ausstellers kann nämlich<br />
zum Beispiel auch die Verwendung der Kontaktdaten zu<br />
Werbezwecken sein. Neu seit Inkrafttreten der DSGVO<br />
sind die umfangreichen Informationspflichten für Unternehmen.<br />
Um diesen nachzukommen, sollte man im<br />
unmittelbaren Nachgang zur elektronischen Aufnahme<br />
des Kontaktes eine Bestätigungsmail an den Besucher<br />
verschicken, in der der Besucher über die Speicherung<br />
seiner personenbezogenen Daten informiert, auf die Datenschutzerklärung<br />
des Unternehmens per Link verwiesen<br />
und auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wird.<br />
Sobald jedoch Unternehmens-Newsletter per E-Mail<br />
versandt werden, sollte man hierfür zuvor eine Einwilligungserklärung<br />
einholen.“<br />
ePrivacy-Richtlinie: Was kommt noch?<br />
Nach der DSGVO möchte die Europäische Kommission<br />
mit der ePrivacy-Verordnung (ePVO) nun das Tracking<br />
des Nutzerverhaltens auf Webseiten regeln. Einen Eindruck<br />
davon gibt die sogenannte Orientierungshilfe der<br />
Datenschutzkonferenz (DSK) <strong>vom</strong> 5. April 2019. Aus<br />
Sicht der DSK ist das aktuell praktizierte Opt-out-<br />
Verfahren für eine Einwilligung zum Tracking der User-<br />
Daten nicht ausreichend. Auch wenn die ePVO voraussichtlich<br />
erst 2022 Anwendung findet, sollte man sich<br />
darauf einzustellen, dass sehr viel häufiger als bisher eine<br />
aktive Einwilligung der Nutzer erforderlich sein<br />
wird. Auch müssen voraussichtlich die Informations -<br />
texte überarbeitet werden, um die geforderte Transparenz<br />
zu schaffen. Das Thema Datenschutz wird<br />
B2B-Marketer noch eine längere Zeit intensiv beschäftigen!<br />
DSGVO: Hemmschuh oder Chance für die deutsche<br />
Industrie?<br />
Bei allen Nachteilen hat die DSGVO zu einem abteilungsübergreifenden<br />
Umdenken geführt: Das Kernstück<br />
der Kommunikation – die Daten der Kunden – müssen<br />
als Vertrauensvorschuss in die Qualität der Marke und<br />
ihrer Produkte gewertet werden. Das bedeutet, dass das<br />
Thema Content-Qualität eine völlig neue Bewertung erfahren<br />
hat. Die Einführung der DSGVO ist so zu einem<br />
Katalysator der Professionalisierung in der Kommunikation<br />
geworden. Nicht das Produkt, sondern der Kunde<br />
mit seinen Interessen und Rechten steht nun auch im<br />
B2B tatsächlich im Mittelpunkt. Mehrwert, Transparenz<br />
und Service sind die Gebote für starke Marken im<br />
globalen Wettbewerb. Gerade im B2B zählt Vertrauen.<br />
Dies sollten Unternehmen als Aufforderung und Chance<br />
in Zeiten der Digitalisierung begreifen. „Mit Daten ist<br />
alles möglich. B2B-Unternehmen, die jetzt und in Zukunft<br />
erfolgreich sein wollen, müssen das Potenzial unserer<br />
digitalen, datengenerierenden Welt nutzen. Aus<br />
den Daten ihrer Interessenten und Kunden können Industrieunternehmen<br />
viel herausholen – sofern sie die<br />
Einwilligung der Betroffenen haben“, bestätigt der Marketing-Automation-Experte<br />
Martin Philipp, Geschäftsführer<br />
der SC-Networks GmbH. •<br />
Tanja Auernhamer<br />
Leitung der <strong>bvik</strong>-Geschäftsstelle<br />
Weitere Infos zum Thema Datenschutz<br />
finden Sie unter<br />
www.<strong>bvik</strong>.org/datenschutz<br />
<strong>perspektive</strong> – B2B-Kommunikation der Zukunft 33