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perspektive - Sonderdruck vom bvik

Alles für dem Marketingexperten im B2B-Bereich, zusammengestellt vom Bundesverband Industrie Kommunikation eV und der Redaktion des Industrieanzeigers

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datenschutz<br />

Praxis-Tipp<br />

Erfassen Sie auf eingesammelten Visitenkarten<br />

bzw. auf Lead-Bögen jeweils Datum und<br />

Uhrzeit des Messe-Besuchs mit Unterschrift<br />

des beratenden Mitarbeiters und archivieren<br />

Sie diese sorgfältig. Vor Gericht können<br />

Zeugenaussagen von Mitarbeitern im Zweifelsfall<br />

als Beleg für eine Einverständniserklärung,<br />

auch ohne explizite Unterschrift<br />

des Kunden, dienen.<br />

und der hohe Mitgliederanteil der Siemens-Communities<br />

zeigt, dass das ein richtiger und wichtiger Weg ist“,<br />

erläutert Fahner.<br />

Datenerhebung auf Messen: Was ist erlaubt?<br />

Laut den Ergebnissen der <strong>bvik</strong>-Studie „B2B-Marketing-<br />

Budgets 2018“ behaupten sich Messen als wichtiges<br />

Marketingtool. Doch seit der Einführung der DSGVO<br />

stellt die Lead-Erfassung eine Herausforderung dar. Was<br />

hier zu beachten ist, hat die Rechtsanwältin Silvia Bauermeister,<br />

Referentin Recht/Business Development des<br />

AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft, wie<br />

folgt zusammengefasst: „Da auf dem Messestand die<br />

Besucher regelmäßig selbst ihre Daten an den Aussteller<br />

weitergeben, kann hier grundsätzlich von Einwilligung<br />

zur elektronischen Erfassung der Daten ausgegangen<br />

werden. In der Regel kann sich der Aussteller aber auch<br />

auf die Interessenabwägung als Erlaubnisnorm berufen.<br />

Ein berechtigtes Interesse des Ausstellers kann nämlich<br />

zum Beispiel auch die Verwendung der Kontaktdaten zu<br />

Werbezwecken sein. Neu seit Inkrafttreten der DSGVO<br />

sind die umfangreichen Informationspflichten für Unternehmen.<br />

Um diesen nachzukommen, sollte man im<br />

unmittelbaren Nachgang zur elektronischen Aufnahme<br />

des Kontaktes eine Bestätigungsmail an den Besucher<br />

verschicken, in der der Besucher über die Speicherung<br />

seiner personenbezogenen Daten informiert, auf die Datenschutzerklärung<br />

des Unternehmens per Link verwiesen<br />

und auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wird.<br />

Sobald jedoch Unternehmens-Newsletter per E-Mail<br />

versandt werden, sollte man hierfür zuvor eine Einwilligungserklärung<br />

einholen.“<br />

ePrivacy-Richtlinie: Was kommt noch?<br />

Nach der DSGVO möchte die Europäische Kommission<br />

mit der ePrivacy-Verordnung (ePVO) nun das Tracking<br />

des Nutzerverhaltens auf Webseiten regeln. Einen Eindruck<br />

davon gibt die sogenannte Orientierungshilfe der<br />

Datenschutzkonferenz (DSK) <strong>vom</strong> 5. April 2019. Aus<br />

Sicht der DSK ist das aktuell praktizierte Opt-out-<br />

Verfahren für eine Einwilligung zum Tracking der User-<br />

Daten nicht ausreichend. Auch wenn die ePVO voraussichtlich<br />

erst 2022 Anwendung findet, sollte man sich<br />

darauf einzustellen, dass sehr viel häufiger als bisher eine<br />

aktive Einwilligung der Nutzer erforderlich sein<br />

wird. Auch müssen voraussichtlich die Informations -<br />

texte überarbeitet werden, um die geforderte Transparenz<br />

zu schaffen. Das Thema Datenschutz wird<br />

B2B-Marketer noch eine längere Zeit intensiv beschäftigen!<br />

DSGVO: Hemmschuh oder Chance für die deutsche<br />

Industrie?<br />

Bei allen Nachteilen hat die DSGVO zu einem abteilungsübergreifenden<br />

Umdenken geführt: Das Kernstück<br />

der Kommunikation – die Daten der Kunden – müssen<br />

als Vertrauensvorschuss in die Qualität der Marke und<br />

ihrer Produkte gewertet werden. Das bedeutet, dass das<br />

Thema Content-Qualität eine völlig neue Bewertung erfahren<br />

hat. Die Einführung der DSGVO ist so zu einem<br />

Katalysator der Professionalisierung in der Kommunikation<br />

geworden. Nicht das Produkt, sondern der Kunde<br />

mit seinen Interessen und Rechten steht nun auch im<br />

B2B tatsächlich im Mittelpunkt. Mehrwert, Transparenz<br />

und Service sind die Gebote für starke Marken im<br />

globalen Wettbewerb. Gerade im B2B zählt Vertrauen.<br />

Dies sollten Unternehmen als Aufforderung und Chance<br />

in Zeiten der Digitalisierung begreifen. „Mit Daten ist<br />

alles möglich. B2B-Unternehmen, die jetzt und in Zukunft<br />

erfolgreich sein wollen, müssen das Potenzial unserer<br />

digitalen, datengenerierenden Welt nutzen. Aus<br />

den Daten ihrer Interessenten und Kunden können Industrieunternehmen<br />

viel herausholen – sofern sie die<br />

Einwilligung der Betroffenen haben“, bestätigt der Marketing-Automation-Experte<br />

Martin Philipp, Geschäftsführer<br />

der SC-Networks GmbH. •<br />

Tanja Auernhamer<br />

Leitung der <strong>bvik</strong>-Geschäftsstelle<br />

Weitere Infos zum Thema Datenschutz<br />

finden Sie unter<br />

www.<strong>bvik</strong>.org/datenschutz<br />

<strong>perspektive</strong> – B2B-Kommunikation der Zukunft 33

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