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11 d’Isarwinkler

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wenn man Familie hat, gilt es da die<br />

Balance zu halten und beides gut zu<br />

vereinbaren. Eine Möglichkeit wäre<br />

da eben die flexible Arbeitszeitregelung,<br />

die aber nur durch ausreichend<br />

Fachpersonal gewährleistet werden<br />

kann. Eine Auflockerung der Arbeitszeitenreglung<br />

wäre eine große<br />

Entlastung für die Gastronomie und<br />

ließe vielen Gastronomen wieder<br />

Raum für einen flexible, aber faire<br />

Dienstplangestaltung, bei der am<br />

Ende alle Beteiligten profitieren würden.<br />

Und was die Bürokratie angeht:<br />

im Grunde ist es doch so, dass beinahe<br />

jede Berufsbranche Probleme<br />

mit der immer mehr anwachsenden<br />

Bürokratie vorweist. Teilweise mag<br />

einiges durchaus sinnvoll sein, vieles<br />

jedoch ist zu überdenken.<br />

Brandschutz-, Lärm- und<br />

Immissionsschutz können das<br />

Aus für alteingesessene<br />

Traditionsgaststätten bedeuten<br />

Brandschutz ist ohne Frage von<br />

großer Bedeutung. Allerdings, so<br />

fordert die DEHOGA erst kürzlich,<br />

sei es wichtig, individuell und „mit<br />

gesundem Menschenverstand“ besonders<br />

auf die kleineren und mittelgroßen<br />

Betriebe zu schauen. Es gab<br />

zahlreiche Fälle innerhalb Bayerns<br />

bei denen besonders alte Traditionsgaststätten<br />

betroffen waren, die ihr<br />

Wirtshaus sanieren wollten. Damit<br />

unterliegen sie dann automatisch<br />

den neuen Brandschutzverordnungen.<br />

Diese verursachen aber teilweise<br />

solch immens hohen Kosten, die<br />

der Betrieb alleine nicht stemmen<br />

kann. Nicht zu renovieren sei aber<br />

genauso wenig tragbar und der Todesstoß<br />

für jene Traditionsgaststätten.<br />

Genauso zu hinterfragen sind<br />

die Gesetze was Lärm- und Immissionsschutz<br />

angeht. Die meisten von<br />

uns erinnern sich nur zu gut an die<br />

Vorfälle, an denen eine oberbayrischen<br />

Bäckerei in Rottach-Egern<br />

verklagt wurde, weil Nachbarn<br />

(die übrigens erst kürzlich zugezogen<br />

waren) sich an dem Geruch der<br />

Backstube störten und gesundheitliche<br />

Probleme befürchten. Auch der<br />

Kuhglocken-Streit bei Holzkirchen<br />

sorgte für Aufsehen und meistens<br />

für einvernehmliches Kopfschütteln.<br />

Dass Kuhglocken zu Bayern<br />

dazugehören wie das Läuten von<br />

Kirchturmglocken, ist besonders für<br />

Einheimische ohne jeden Zweifel.<br />

So gehört doch auch die bayerische<br />

Biergarten-Kultur absolut zu uns<br />

Bayern. Je nach Landkreis, ist aber<br />

bereits um 22 Uhr oder um 23 Uhr<br />

offiziell Schluss, so schreibt es die<br />

Bayerische Biergarten-Verordnung<br />

vor. Wenn sich jetzt nur ein Anlieger<br />

beschwert, weil es beispielsweise<br />

5 Minuten nach 22 bzw. 23 Uhr ist<br />

und noch nicht alle Gäste, den Biergarten<br />

verlassen haben, muss die<br />

Polizei der Beschwerde nachgehen<br />

und vor Ort die Situation überprüfen.<br />

Man stelle sich einmal Fußgängerzonen<br />

in südlichen Ländern<br />

vor, die ab 22 Uhr wie leergefegt<br />

sind. Undenkbar, weil es eben ein<br />

so wertvolles Kulturgut ist und es<br />

kein Gesetz gibt, dass dieses infrage<br />

stellt oder gar gefährden würde. In<br />

Bayern, wo die lauen Sommerabende<br />

vergleichsweise rar sind, wäre<br />

ein gesetzlicher Rahmen, der dieses<br />

Kulturgut – und ich traue mich<br />

jetzt einfach einmal zu behaupten,<br />

dass der Biergarten ein solches ist<br />

– schützt. Dass in unserem Land<br />

Meinungsfreiheit herrscht und jeder<br />

Bürger auch grundsätzlich ein Recht<br />

besitzt, Beschwerde einzulegen, ist<br />

im Grunde ja positiv. Dass jedoch,<br />

siehe Kuhglocken-Streit oder den<br />

Fall der Bäckerei mit der Duftbeschwerde,<br />

dem Einzelnen so viel an<br />

Zugeständnissen eingeräumt wird,<br />

ist schon ein bisserl bedenklich zu<br />

sehen. Wenn jemand jetzt mal angenommen<br />

neben die Autobahn zieht,<br />

wohlwissend, dass es dort natürlich<br />

laut ist, verfällt jeglicher Rechtsanspruch<br />

und eine Klage ist hinfällig.<br />

Macht durchaus alles Sinn, aber die<br />

Frage ist, ob denn die bayerische<br />

Wirthauskultur nicht mindestens<br />

genauso schützenswert ist.<br />

Der Hürde des uneinheitlichen<br />

Mehrwertsteuersatzes<br />

Innerhalb der EU ist die Mehrwertsteuer<br />

sehr unterschiedlich geregelt.<br />

In Schweden etwa beträgt die Mehrwertsteuer<br />

25 %, in der Gastronomie<br />

12 %. In Italien 21 %, in der<br />

Gastronomie<br />

10 % und in Luxemburg 15 % und<br />

in der Gastronomie 3 % und so weiter.<br />

In Deutschland haben wir 19 %<br />

Normalsatz, die Gastronomie zahlt<br />

ebenfalls 19 %. In der Industrie ist<br />

das ein durchlaufender Posten, der<br />

kein Problem darstellt. Aber Gastronomen<br />

kaufen eben für 7 % ein und<br />

haben daher immer die 12-prozentige<br />

Kalkulationshürde, der sie hinterherrennen<br />

und die sie eigentlich aufs<br />

Produkt draufschlagen müssten.<br />

Nachfolger dringend<br />

gesucht<br />

Es mag noch zahlreiche andere<br />

Gründe geben, warum es das traditionelle<br />

Wirtshaus heute schwer hat.<br />

In tourismusschwachen Gegenden<br />

wird oft beklagt, dass Familienfeiern<br />

und Dorfveranstaltungen anders<br />

als früher auf Vereinsheime oder private<br />

Räume ausweichen. Dann das<br />

Nachwuchsproblem: In Generationen<br />

vor uns, ist die Nachfolge- ➳<br />

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