Druckerei Wir DRUCKen... · Visitenkarten · Briefbögen · Einladungskarten · Flyer / Handzettel · Broschüren · Etiketten · Stempel · ... uvm. Druckerei zum Stickling GmbH Avenwedder Straße 72 33335 Gütersloh Fon 0 52 41 / 97 77- 0 Fax 0 52 41 / 97 77- 20 mail@zumStickling-druck.de www.zumStickling-druck.de
Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, wie doch die Zeit vergeht. Nun haben Sie/habt Ihr bereits die dritte <strong>Ausgabe</strong> des neuen Stadtmagazins „<strong>Unser</strong> <strong>Rietberg</strong>“ vor sich, im Print oder auch im Online. Die vielen positiven Reaktionen aus den Stadtteilen, die uns immer wieder erreichen, machen Mut, spornen an, sind Motivation jedes Mal noch ein klein wenig besser zu werden. So haben wir nun unter www.zumstickling-druck. de/unser-rietberg jede <strong>Ausgabe</strong> auch aktuell im Netz und für Sammler am PC als pdf ladbar. Für die ersten beiden Printausgaben haben uns viele ehrenamtliche Boten zur Seite gestanden und fleißíg verteilt. Auch an allen Auslegestellen in allen Stadtteilen von den Ortskernen bis in den entlegenen Außenbereich ist man uns nur positiv begegnet Danke dafür an alle! KEINE WERBUNG außer Jetzt können wir logistisch auch in die bezahlte Verteilung starten, wer sich an der frischen Luft ein Taschengeld verdienen möchte, kann sich gerne melden, eine ganze Reihe von Interessenten hat das bereits getan. Für einige Restbereiche suchen wir aber noch. Gut Ding will halt weile haben. Ebenfalls top sind die Reaktionen in der Facebook-Gruppe „<strong>Unser</strong> <strong>Rietberg</strong>“. Wir sind sicher, dass wir zu <strong>Ausgabe</strong> 4 in so kurzer Zeit schon das 1.000 Mitglied werden begrüßen können, gibt es doch dort tagesaktuelle Kurznews zu allem, was <strong>Rietberg</strong> und seine Menschen interessiert. Und: wir bieten Aufkleber für alle, die „keine Werbung“ am Briefkasten stehen haben. Aber unser Magazin bekommen möchten. Einfach eine kurze Nachricht mit Adresse mailen und mit der Folgeausgabe verteilen wir gerne die kostenlosen Sticker, wir freuen uns weiter auf Sie und Euch alle, Kunden, Leser, Kritiker, wir sind für alle da, Rupert zum Stickling (Herausgeber) Petra Blöß (redaktionelle Begleitung) Alles aus? Für Schützen <strong>Rietberg</strong> (pb). Wie schon in der vorherigen <strong>Ausgabe</strong> berichtet - die Hoffnung auf Schützenfeste im <strong>Rietberg</strong>er Land in der Saison <strong>2020</strong> hat sich endgültig zerschlagen. Am Wochenende wurde bekannt, dass die sieben heimischen Bruderschaften sich einig sind. Auch wenn doch noch eine Lockerung vor dem 31. August kommen sollte, wird keiner vorpreschen und ein eigenes Fest anbieten. Damit zeigen die Vereine, die schon seit Jahren ein immer intensiver werdendes Miteinander pflegen, einen beispielgebenden Schulterschluss. Zu möglichen Auswirkungen finanzieller Art durch den Wegfall hatte sich bereits in <strong>Ausgabe</strong> 2 Diözesanbundesmeister Mario Kleinemeier im „UR“ offen geäußert. Ausnahme für den Gebetsruf Neuenkirchen (pb). Die Diskussion ist in ungefähr so alt, wie es Moscheen in Deutschland gibt. Sollen die Rufe des Muezzin erlaubt sein oder nicht? Sind sie vergleichbar mit dem Läuten der Kirchenglocken für evangelische und katholische Christen? Letzteres ist möglich seit rund 1.220 Jahren, ersteres seit 1985 in Ausnahmefällen. Wohl nur ein paar Moscheen in der Republik haben die Möglichkeit, die Gebetsrufe nach außen zu übertragen. Während das Geläut schlichtweg als Geläut gilt und in strom-, tv-, radio- und sowieso telefon- und computerlosen Zeiten eine Art logistischer Informationsweitergabe bedeutete, gelten die Rufe in den Moscheengemeinden als inhaltliche Botschaften. Christliche Gemeinden vermittelten einst mit dem Läuten von Totenlocken, dem Festgeläut und den Stundenzahlen Einmalige Genehmigung der Stadt Neues beziehungsweise Hinweise auf Uhrzeit oder Gottesdienstbeginn. Heutzutage läute nsie halt. Am 24. April insbesondere aber war auch der islamische Gebetsruf zu hören, auch in Neuenkirchen. Doch das wird nicht zum Regelmaß. Wegen der Corona-Pandemie ist in diesem Jahr der Fastenmonat nicht wie sonst abzuhalten. Und als Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts der Gläubigen ließen viele Kommunen in der Republik eine Ausnahme zu. Wie die städtische Pressestelle auf Anfrage von „UR“ zu Wochenbeginn erklärte, habe man „in Abstimmung mit den städtischen Abteilungen Bauordnung sowie Ordnung und Sicherheit einmalig“ das Ganze gestattet. Der Muezzinruf am 24. April war eine Ausnahme. Foto: P: Blöß Redaktions- und Anzeigenschluss für die nächste <strong>Ausgabe</strong> ist der 15. <strong>Mai</strong>! 3