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Emsblick-Haren_Heft51_web

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fe oder eine Pflegeperson den Wohnraum<br />

benötigen. „Entscheidend ist, wie eng das<br />

persönliche Verhältnis zwischen dem Vermieter<br />

und der benannten Person ist und<br />

ob dies glaubhaft dargelegt werden kann“,<br />

zeigt Klaus Lübbers die Problematik auf.<br />

Begründung<br />

Der Vermieter muss dem Mieter den Grund<br />

der Kündigung und seine bisherige Wohnsituation<br />

ausführlich, nachvollziehbar und<br />

nachprüfbar darlegen. Er kann die Begründung<br />

nachträglich ergänzen, ändern darf<br />

er sie allerdings nicht mehr. Verfügt der<br />

Vermieter über mehrere Wohneinheiten,<br />

muss er außerdem begründen, warum diese<br />

zur Deckung des Eigenbedarfs ungeeignet<br />

sind. Steht eine Alternativwohnung zur<br />

Verfügung, so muss diese dem Mieter angeboten<br />

werden. Beispiele für begründete<br />

Eigenbedarfskündigungen sind:<br />

3 Die Aufnahme von pflegebedürftigen<br />

Angehörigen oder Pflegepersonal<br />

3 Notwendiger Wohnraumbedarf für<br />

enge Angehörige<br />

3 Ein vergrößerter Wohnraumbedarf (Einzug<br />

Lebenspartner, Familienzuwachs)<br />

3 Die Trennung vom Lebenspartner / von<br />

der Lebenspartnerin (Ehescheidung)<br />

3 Ein kürzerer Anfahrtsweg zur neuen<br />

Arbeitsstätte<br />

3 Gesundheitliche Gründe<br />

(etwa barrierefreier Wohnbedarf)<br />

3 Persönlicher Vermögensverfall<br />

Wichtig!: Bei einem Eigentümerwechsel kann<br />

der neue Eigentümer Eigenbedarf erst dann<br />

geltend machen, wenn er im Grundbuch eingetragen<br />

ist. Kündigt er vorher, ist die Kündigung<br />

unwirksam, auch wenn sie im Übrigen formal<br />

richtig ist.<br />

Abwehr der Eigenbedarfskündigung<br />

Mieter können sich bei einer Eigenbedarfskündigung<br />

auf Sozialklauseln (Härtefallregelungen)<br />

berufen (§ 574 BGB). Dies kann<br />

das Freiwerden der Wohneinheit zeitlich<br />

verzögern oder unmöglich machen. Beispiele<br />

dafür sind ein hohes Alter, Krankheit,<br />

Schwangerschaft, Prüfungsphasen<br />

oder Suizidgefahr. Den Widerspruch muss<br />

der Mieter bis spätestens zwei Monate<br />

vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich<br />

erklären. Des Weiteren kann er auch<br />

einen Räumungsrechtsstreit oder einen<br />

Zwangsvollstreckungsschutz (§ 765a ZPO)<br />

anstrengen (bei Zweifamilienhäusern gelten<br />

gesonderte Regelungen, bei umgewandelten<br />

Eigentumswohnungen zusätzliche<br />

Sperrfristen).<br />

Aufhebungsvertrag<br />

Signalisiert der Mieter, dass er mit einer<br />

vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages<br />

einverstanden ist, kann ein Mietaufhebungsvertrag<br />

geschlossen werden. Dies<br />

ist insbesondere bei langen Kündigungsfristen<br />

sinnvoll und auch bei befristeten<br />

Mietverträgen zulässig. Als Gegenleistung<br />

erhält der Mieter üblicherweise eine entgeltliche<br />

Entschädigung vom Vermieter.<br />

Missbrauch<br />

„Den Eigenbedarf nur vorzutäuschen ist<br />

keine gute Idee“, warnt Klaus Lübbers.<br />

„Kommt dies später ans Licht, kann das<br />

mehr als nur schmerzhafte Schadensersatzansprüche<br />

auslösen. Der Vermieter<br />

könnte sich zusätzlich des Betrugs strafbar<br />

gemacht haben.“ Dies gilt auch dann, wenn<br />

sich Vermieter und Mieter zuvor geeinigt<br />

haben (BGH VIII ZR 99/14). Allerdings muss<br />

der Mieter den Rechtsmissbrauch beweisen,<br />

ein bloßer Verdacht genügt nicht.<br />

Ehepartner (auch gleichgeschlechtlich)<br />

Kinder (auch adoptiert) sowie Stiefkinder<br />

Enkelkinder<br />

Eltern und Großeltern<br />

Geschwister, Kinder der Geschwister<br />

Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern<br />

Lebensgefährte / Lebensgefährtin einschließlich Kinder<br />

Pflegekinder<br />

Haushaltsangestellte<br />

Pflegepersonal<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

3 berechtigt<br />

Eine Eigenbedarfskündigung<br />

ist kein Selbstläufer. Vermietete<br />

Wohneinheiten erzielen<br />

deshalb bis zu 20 % geringere Preise<br />

als bezugsfreie Immobilien. Wer eine<br />

vermietete Wohneinheit zur Eigennutzung<br />

kaufen möchte, sollte<br />

sich der rechtlichen Risiken<br />

bewusst sein“,<br />

Juli/August 2019 – emsblick | 41

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