Ausbildungs-Navi für Nord- und Nord-West-Thüringen 2021
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#Perfekt<br />
Vorbereitet<br />
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Was steht in deinem <strong>Ausbildungs</strong>vertrag<br />
Die Inhalte des <strong>Ausbildungs</strong>vertrages werden vom Berufsbildungsgesetz (BBiG, § 11) detailliert vorgeschrieben:<br />
» <strong>Ausbildungs</strong>beruf, inhaltliche <strong>und</strong> zeitliche Gliederung der Berufsausbildung<br />
» Beginn <strong>und</strong> Dauer der Berufsausbildung<br />
» <strong>Ausbildungs</strong>maßnahmen außerhalb der <strong>Ausbildungs</strong>stätte<br />
» Dauer der täglichen Arbeitszeit<br />
» Dauer der Probezeit<br />
» Zahlung <strong>und</strong> Höhe der <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />
» Dauer des Urlaubs<br />
» Bedingungen der Kündigung<br />
WIE VIEL URLAUB STEHT MIR ZU?<br />
Jeder Azubi hat Anspruch auf Urlaub in der Ausbildung. Im <strong>Ausbildungs</strong>vertrag steht, wie viel Urlaubstage es pro Jahr gibt.<br />
Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht <strong>und</strong> das Jugendarbeitsschutzgesetz <strong>für</strong> Minderjährige<br />
bestimmt. Jugendliche unter 16 Jahren müssen mindestens 30 Werktage Urlaub bekommen, unter 17-Jährige mindestens<br />
27 Werktage <strong>und</strong> Azubis unter 18 Jahren stehen mindestens 25 Werktage Urlaub zu. Erwachsene Auszubildende haben<br />
nach dem B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz einen Anspruch auf 24 Werktage pro Jahr. Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch<br />
vorsehen, der dann auch <strong>für</strong> die Auszubildenden gilt.<br />
WIE LANGE HABE ICH PROBEZEIT?<br />
Das Berufsbildungsgesetz § 20 legt fest, dass die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat <strong>und</strong> höchstens 4 Monate<br />
betragen darf. Die Probezeit steht am Anfang der Ausbildung <strong>und</strong> dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Azubi <strong>und</strong><br />
<strong>Ausbildungs</strong>betrieb. So kannst du überprüfen, ob du den <strong>für</strong> dich richtigen Beruf gewählt hast. Während der Probezeit<br />
kannst du sowohl als Azubi, als auch der Betrieb von heute auf morgen <strong>und</strong> ohne Begründung das <strong>Ausbildungs</strong>verhältnis<br />
schriftlich kündigen.