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Geschäftsbericht 2008 - LBS

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Passivseite<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

bilanziert.<br />

Zur Ermittlung des Betrages der zukünftig von den Bausparern<br />

abgerufenen Bonusverbindlichkeiten in Tarifen mit Zusatzverzinsung<br />

wird auf die gewonnenen Erfahrungswerte seit der Einführung<br />

der Tarife zurückgegriffen. Durch die Berücksichtigung<br />

der wahrscheinlichen Inanspruchnahme des Bonus durch die<br />

Bausparer ergibt sich eine an den tatsächlichen Auszahlungsbeträgen<br />

orientierte Passivierung der Bonusverbindlichkeiten in<br />

diesen Tarifen.<br />

Die in die passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellten<br />

Unterschiedsbeträge werden planmäßig über die geschätzte<br />

Laufzeit aufgelöst.<br />

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden angemessene Rückstellungen<br />

gebildet. Die Rückstellung für Beihilfen sowie die<br />

Jubiläumsrückstellungen sind mit den nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen berechneten Teilwerten unter<br />

Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 6 % für Beihilfen<br />

sowie 5,5 % für Jubiläen auf der Grundlage der Richttafeln<br />

von Dr. Klaus Heubeck aus dem Jahr 2005 berechnet. Für<br />

die Pensionsrückstellungen wird zur Ermittlung der versicherungsmathematischen<br />

Teilwerte seit 2006 ein Rechnungszins<br />

GESCHÄFTSBERICHT | <strong>2008</strong><br />

von 5,75 % verwendet. Die Bewertung der Rückstellung für<br />

Beihilfen erfolgt aufgrund des Barwerts der künftigen Beihilfeleistungen<br />

auf der Grundlage der bisherigen jährlichen<br />

Zahlungen. Abweichend von der bisherigen Darstellung<br />

werden die Rückstellungen für Beihilfen ab dem Jahr <strong>2008</strong><br />

unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.<br />

Nach der mit der NORD/LB anlässlich der Verselbständigung<br />

der <strong>LBS</strong> getroffenen Vereinbarung werden bei der NORD/LB<br />

weiterhin Teile der Pensionsrückstellung geführt, die auf Betriebsangehörige<br />

der NORD/LB entfallen, die bis zur Verselbständigung<br />

in der <strong>LBS</strong> bzw. der <strong>LBS</strong>-I tätig gewesen und bis zum<br />

Übertragungszeitpunkt in den Vor- und/oder -Ruhestand getreten<br />

sind. Veränderungen der übertragenen Verpfl ichtungen<br />

auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten werden<br />

zwischen der <strong>LBS</strong> und der NORD/LB ausgeglichen.<br />

Der Fonds zur bauspartechnischen Absicherung (FbtA) ist gemäß<br />

§ 6 Abs. 1 BSpKG in Verbindung mit den §§ 8 und 9 BSpKVO<br />

bis zur Höhe von 3 % der Bauspareinlagen aus den Mehrerträgen<br />

der Schwankungsreserve zu bilden. In <strong>2008</strong> wurde wegen<br />

des vergleichsweise niedrigen Zinsniveaus kein Mehrertrag aus<br />

der Differenz zwischen der Umlaufrendite und den Zinsen für<br />

Bauspardarlehen erzielt, so dass eine entsprechende Zuführung<br />

zum FbtA unterblieb.<br />

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