Geschäftsbericht 2008 - LBS
Geschäftsbericht 2008 - LBS
Geschäftsbericht 2008 - LBS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Passivseite<br />
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
bilanziert.<br />
Zur Ermittlung des Betrages der zukünftig von den Bausparern<br />
abgerufenen Bonusverbindlichkeiten in Tarifen mit Zusatzverzinsung<br />
wird auf die gewonnenen Erfahrungswerte seit der Einführung<br />
der Tarife zurückgegriffen. Durch die Berücksichtigung<br />
der wahrscheinlichen Inanspruchnahme des Bonus durch die<br />
Bausparer ergibt sich eine an den tatsächlichen Auszahlungsbeträgen<br />
orientierte Passivierung der Bonusverbindlichkeiten in<br />
diesen Tarifen.<br />
Die in die passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellten<br />
Unterschiedsbeträge werden planmäßig über die geschätzte<br />
Laufzeit aufgelöst.<br />
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden angemessene Rückstellungen<br />
gebildet. Die Rückstellung für Beihilfen sowie die<br />
Jubiläumsrückstellungen sind mit den nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen berechneten Teilwerten unter<br />
Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 6 % für Beihilfen<br />
sowie 5,5 % für Jubiläen auf der Grundlage der Richttafeln<br />
von Dr. Klaus Heubeck aus dem Jahr 2005 berechnet. Für<br />
die Pensionsrückstellungen wird zur Ermittlung der versicherungsmathematischen<br />
Teilwerte seit 2006 ein Rechnungszins<br />
GESCHÄFTSBERICHT | <strong>2008</strong><br />
von 5,75 % verwendet. Die Bewertung der Rückstellung für<br />
Beihilfen erfolgt aufgrund des Barwerts der künftigen Beihilfeleistungen<br />
auf der Grundlage der bisherigen jährlichen<br />
Zahlungen. Abweichend von der bisherigen Darstellung<br />
werden die Rückstellungen für Beihilfen ab dem Jahr <strong>2008</strong><br />
unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.<br />
Nach der mit der NORD/LB anlässlich der Verselbständigung<br />
der <strong>LBS</strong> getroffenen Vereinbarung werden bei der NORD/LB<br />
weiterhin Teile der Pensionsrückstellung geführt, die auf Betriebsangehörige<br />
der NORD/LB entfallen, die bis zur Verselbständigung<br />
in der <strong>LBS</strong> bzw. der <strong>LBS</strong>-I tätig gewesen und bis zum<br />
Übertragungszeitpunkt in den Vor- und/oder -Ruhestand getreten<br />
sind. Veränderungen der übertragenen Verpfl ichtungen<br />
auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten werden<br />
zwischen der <strong>LBS</strong> und der NORD/LB ausgeglichen.<br />
Der Fonds zur bauspartechnischen Absicherung (FbtA) ist gemäß<br />
§ 6 Abs. 1 BSpKG in Verbindung mit den §§ 8 und 9 BSpKVO<br />
bis zur Höhe von 3 % der Bauspareinlagen aus den Mehrerträgen<br />
der Schwankungsreserve zu bilden. In <strong>2008</strong> wurde wegen<br />
des vergleichsweise niedrigen Zinsniveaus kein Mehrertrag aus<br />
der Differenz zwischen der Umlaufrendite und den Zinsen für<br />
Bauspardarlehen erzielt, so dass eine entsprechende Zuführung<br />
zum FbtA unterblieb.<br />
53