03.02.2021 Aufrufe

CHECK Berlin #4

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BEAUTY & WELLNESS<br />

5 Experten-Tipps gegen<br />

BEAUTY-PFUSCH<br />

Seit dem 01.01.2021 ist<br />

eine neue deutsche<br />

Verordnung in Kraft<br />

getreten, die Patient*innen<br />

vor unsachgemäßen<br />

Schönheitseingriffen<br />

schützen<br />

soll. Die überarbeitete<br />

Verordnung zum<br />

Schutz vor schädlichen<br />

Wirkungen nichtionisierender<br />

Strahlung<br />

bei der Anwendung<br />

am Menschen (NiSV)<br />

legt fest, dass nur<br />

noch besonders geschulte<br />

Ärzt*innen<br />

Geräte bei ästhetischen<br />

Indikationen<br />

wie Gefäßentfernung,<br />

Narbenbehandlung,<br />

Hautstraffung oder<br />

Tattooentfernung einsetzen<br />

dürfen.<br />

Als Leiter des Laserzentrums des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen an der<br />

Universitätshautklinik Bochum hat<br />

Dr. Klaus Hoffmann die Bundesregierung<br />

bei dem Gesetzentwurf beraten.<br />

1.<br />

ZU SPEZIALISIERTEN ÄRZT*INNEN GEHEN<br />

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung dürfen nur<br />

noch approbierte Ärzt*innen die genannten Geräte in der<br />

Ästhetik verwenden und müssen darüber hinaus über<br />

eine besondere Ausbildung verfügen. Einzige Ausnahme:<br />

die Haarentfernung. Die Anwender*innen müssen<br />

grundsätzlich in der Lage sein, mit möglichen Komplikationen<br />

umzugehen. Auch sollten sie gegebenenfalls<br />

Medikamente verschreiben können. Grundsätzlich sind<br />

die nicht- und minimalinvasiven Eingriffe risikoarm. Bei<br />

Arzt*innen kann man sich allerdings sicher sein, dass<br />

diese aufgrund ihrer medizinischen Expertise auf mögliche<br />

Nebenwirkungen vorbereitet sind. Fragt vor der<br />

Behandlung nach den betreffenden Zertifikaten, die die<br />

nötigen Sach- und Fachkenntnisse ausweisen.<br />

2.<br />

HÖRE AUF DEINEN<br />

MENSCHENVERSTAND<br />

Ominöse Kosmetikstudios, Beautyinstitute und zum Teil<br />

Friseursalons locken bisweilen mit Dumpingpreisen. Auch<br />

Gutscheinportale werben mit fragwürdigen Angeboten für<br />

ästhetische Eingriffe, die man unbedingt meiden sollte. Ein<br />

ästhetischer Eingriff hat auch eine gewisse Wertigkeit, die<br />

sich in den eingesetzten Materialien und Geräten widerspiegelt.<br />

Es ist ein Unterschied, ob Anbieter*innen ihre<br />

Produkte aus fragwürdigen Internetquellen beziehen oder<br />

aus seriösen Quellen, die ihre Geräte und Materialien zertifizieren.<br />

Auch die spezialisierte Ausbildung der Ärzt*innen,<br />

die Kosten für Gerätewartungen, Hygiene- und Dokumentationsstandards<br />

fließen in die Behandlung ein.<br />

3.<br />

KRITISCH IM INTERNET UND DEN<br />

SOZIALEN MEDIEN SEIN<br />

Im Internet, insbesondere in den sozialen Medien,<br />

werden geradezu abstruse Schönheitsideale geschaffen,<br />

die „Schlauchbootlippe“ oder die „Gladiatorenbrust“<br />

als Norm etablieren. Dadurch steigt der Druck gerade<br />

auf junge Menschen. Ärtz*innen sollten in erster Linie<br />

durch ihre Präsenz auf Fachkongressen auffallen und<br />

52 <strong>CHECK</strong> | AUSGABE 4

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