CHECK Berlin #4
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BEAUTY & WELLNESS<br />
5 Experten-Tipps gegen<br />
BEAUTY-PFUSCH<br />
Seit dem 01.01.2021 ist<br />
eine neue deutsche<br />
Verordnung in Kraft<br />
getreten, die Patient*innen<br />
vor unsachgemäßen<br />
Schönheitseingriffen<br />
schützen<br />
soll. Die überarbeitete<br />
Verordnung zum<br />
Schutz vor schädlichen<br />
Wirkungen nichtionisierender<br />
Strahlung<br />
bei der Anwendung<br />
am Menschen (NiSV)<br />
legt fest, dass nur<br />
noch besonders geschulte<br />
Ärzt*innen<br />
Geräte bei ästhetischen<br />
Indikationen<br />
wie Gefäßentfernung,<br />
Narbenbehandlung,<br />
Hautstraffung oder<br />
Tattooentfernung einsetzen<br />
dürfen.<br />
Als Leiter des Laserzentrums des<br />
Landes Nordrhein-Westfalen an der<br />
Universitätshautklinik Bochum hat<br />
Dr. Klaus Hoffmann die Bundesregierung<br />
bei dem Gesetzentwurf beraten.<br />
1.<br />
ZU SPEZIALISIERTEN ÄRZT*INNEN GEHEN<br />
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung dürfen nur<br />
noch approbierte Ärzt*innen die genannten Geräte in der<br />
Ästhetik verwenden und müssen darüber hinaus über<br />
eine besondere Ausbildung verfügen. Einzige Ausnahme:<br />
die Haarentfernung. Die Anwender*innen müssen<br />
grundsätzlich in der Lage sein, mit möglichen Komplikationen<br />
umzugehen. Auch sollten sie gegebenenfalls<br />
Medikamente verschreiben können. Grundsätzlich sind<br />
die nicht- und minimalinvasiven Eingriffe risikoarm. Bei<br />
Arzt*innen kann man sich allerdings sicher sein, dass<br />
diese aufgrund ihrer medizinischen Expertise auf mögliche<br />
Nebenwirkungen vorbereitet sind. Fragt vor der<br />
Behandlung nach den betreffenden Zertifikaten, die die<br />
nötigen Sach- und Fachkenntnisse ausweisen.<br />
2.<br />
HÖRE AUF DEINEN<br />
MENSCHENVERSTAND<br />
Ominöse Kosmetikstudios, Beautyinstitute und zum Teil<br />
Friseursalons locken bisweilen mit Dumpingpreisen. Auch<br />
Gutscheinportale werben mit fragwürdigen Angeboten für<br />
ästhetische Eingriffe, die man unbedingt meiden sollte. Ein<br />
ästhetischer Eingriff hat auch eine gewisse Wertigkeit, die<br />
sich in den eingesetzten Materialien und Geräten widerspiegelt.<br />
Es ist ein Unterschied, ob Anbieter*innen ihre<br />
Produkte aus fragwürdigen Internetquellen beziehen oder<br />
aus seriösen Quellen, die ihre Geräte und Materialien zertifizieren.<br />
Auch die spezialisierte Ausbildung der Ärzt*innen,<br />
die Kosten für Gerätewartungen, Hygiene- und Dokumentationsstandards<br />
fließen in die Behandlung ein.<br />
3.<br />
KRITISCH IM INTERNET UND DEN<br />
SOZIALEN MEDIEN SEIN<br />
Im Internet, insbesondere in den sozialen Medien,<br />
werden geradezu abstruse Schönheitsideale geschaffen,<br />
die „Schlauchbootlippe“ oder die „Gladiatorenbrust“<br />
als Norm etablieren. Dadurch steigt der Druck gerade<br />
auf junge Menschen. Ärtz*innen sollten in erster Linie<br />
durch ihre Präsenz auf Fachkongressen auffallen und<br />
52 <strong>CHECK</strong> | AUSGABE 4