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Emsblick Haren - Heft 61 (März/April 2021)

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ARCHITEKTENLEISTUNG!<br />

für Bauanzeige/Bauantrag<br />

auch als Einzelleistung.<br />

Ansprüche aus offenen und verdeckten<br />

Sachmängeln verjähren (sofern kein<br />

Haftungsausschluss vereinbart ist) fünf<br />

Jahre nach der Übergabe der Immobilie,<br />

bei Rechtsmängeln nach dreißig Jahren<br />

(§ 438 BGB). Bei (nachgewiesener) arglistiger<br />

Täuschung beginnt die Verjährungsfrist<br />

erst in dem Zeitpunkt, in dem<br />

der Käufer von dem Mangel Kenntnis erlangt<br />

hat.<br />

Klaus Lübbers<br />

Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Sachv. (DIA)<br />

Sachverständiger für Immobilienbewertungen<br />

Inhaber von Lübbers Sachverständigenbüro<br />

Um Ärger im Vorfeld zu vermeiden, sollten Verkäufer<br />

einen zertifizierten Immobilienberater hinzuziehen,<br />

der die Immobilie auf offene und (soweit<br />

möglich) verdeckte Sach- und Rechtsmängel prüft.<br />

Diese sollten im Kaufvertrag sachkundig beschrieben<br />

und aufgeführt werden. Dies gilt auch dann, falls<br />

ein Mangel bereits vor mehreren Jahren beseitigt<br />

worden ist.<br />

Bewertung<br />

Schäden<br />

Absicherung des Käufers<br />

Stellt der Käufer einen verdeckten Sachmangel<br />

fest und hat ihn der Verkäufer<br />

(nachweislich) nicht darüber informiert,<br />

obwohl er davon wusste, steht ihm das<br />

Recht auf Nacherfüllung zu (§ 437 BGB<br />

aufgrund arglistiger Täuschung). Dies<br />

gilt auch dann, falls der Käufer den Mangel<br />

schon früher hätte erkennen müssen<br />

oder er die Kenntnis durch (eigene)<br />

grobe Fahrlässigkeit nicht erworben hat.<br />

Vermittlung<br />

Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer<br />

den Mangel entweder nachbessern<br />

oder ersetzen muss. Bei Immobilien<br />

ist der „Ersatz“ aufgrund der Individualität<br />

meist unmöglich. Somit kommt nur<br />

die Nachbesserung in Frage. Gelingt dem<br />

Verkäufer dies nicht, kann der Käufer<br />

vom Kaufvertrag zurücktreten oder den<br />

Kaufpreis mindern (§§ 440, 441 BGB).<br />

Hat der Verkäufer Garantien abgegeben,<br />

besteht möglicherweise zusätzlich ein<br />

Anspruch auf Schadenersatz.<br />

Die Beweislast für das Vorliegen eines<br />

verdeckten Sachmangels liegt beim Käufer.<br />

Er muss glaubhaft darlegen, dass<br />

dem Verkäufer der Mangel bewusst war<br />

(oder hätte bewusst sein müssen) und<br />

er diesen verschwiegen bzw. geleugnet<br />

hat. Deshalb werden in diesem Zeitpunkt<br />

meist Sachverständige hinzugezogen.<br />

Sie sind häufig in der Lage, nicht nur das<br />

Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels<br />

nachzuweisen, sondern auch den<br />

Zeitpunkt seines Eintritts.<br />

Hinterstraße 33 • 49716 Meppen<br />

Ein Verkäufer ist grundsätzlich verpflichtet, die Immobilie frei von Sach- und Rechtsmängeln<br />

zu liefern. 05931 Dies / 49657-20<br />

gilt sowohl für offene (bekannte) als auch für verdeckte (unbekannte)<br />

Sach- www.luebbers24.de<br />

und Rechtsmängel. Gegen die Haftung für Sachmängel kann sich der Verkäufer<br />

durch einen Haftungsausschluss im Kaufvertrag absichern (für Rechtsmängel ist<br />

dies nicht möglich). Käufer haben bei verdeckten Sachmängeln nur die Möglichkeit, mit<br />

Hilfe eines Sachverständigen dem Verkäufer die arglistige Täuschung nachzuweisen.<br />

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Lübbers Sachverständigenbüro<br />

Hinterstraße 33 | 49716 Meppen<br />

05931 / 496 57-20<br />

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