Begriffslexikon Bundestagswahl
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Bundeswahlordnung (BWO)<br />
Zur Durchführung des Bundeswahlgesetzes (BWG) hat das Bundesministerium des Innern, für<br />
Bau und Heimat gemäß § 52 BWG die Bundeswahlordnung (BWO) erlassen, die die Vorgaben<br />
des BWG konkretisiert. Die BWO enthält Regelungen über die Bestellung und Tätigkeit der<br />
Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die<br />
Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.<br />
Sie ist in insgesamt sechs Abschnitte gegliedert:<br />
Wahlorgane (§§ 1 bis 11)<br />
Vorbereitung der Wahl (§§ 12 bis 48)<br />
Wahlhandlung (§§ 49 bis 66)<br />
Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse (§§ 67 bis 81)<br />
Nachwahl, Wiederholungswahl, Berufung von Listennachfolgern (§§ 82 bis 84)<br />
Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 85 bis 93)<br />
Außerdem enthält der Anhang zur BWO die Muster aller in der BWO genannten Formblätter,<br />
Vordrucke, Wahlvorschläge und Stimmzettel.<br />
16 Stand: 26.12.2020