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Begriffslexikon Bundestagswahl

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zwingend erforderlich ist somit, dass ein Kreuz im vorgesehenen Kreis erfolgt. In der Regel<br />

werden auch andere Symbole (zum Beispiel Punkt, Haken, Doppelkreuz und ähnliches) als<br />

zulässig erachtet. Auch die Kennzeichnung außerhalb des dafür vorgesehenen Kreises macht<br />

eine Stimmabgabe nicht zwangsläufig ungültig, sofern deutlich erkennbar ist, welcher<br />

Bewerber gekennzeichnet wurde.<br />

Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder andere eine politische<br />

Weltanschauung ausdrückende Kennzeichen sind – weil nicht neutral – unzulässig und führen<br />

zur Ungültigkeit.<br />

Kennzeichnung mit einem Smiley-Gesicht oder ähnlichen Symbolen führt ebenfalls zur<br />

Ungültigkeit, da diese Symbole mehrdeutig sind und daher keinen eindeutigen Wählerwillen<br />

erkennen lassen.<br />

Ein Stimmzettel ist zudem ungültig, wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Nach<br />

allgemeinem Sprachgebrauch ist unter Zusatz jede über die zulässige<br />

Abstimmungskennzeichnung hinausgehende die Stimmabgabe betreffende verbale<br />

Beifügung auf dem Stimmzettel zu verstehen. Erforderlich ist nicht, dass sie Unklarheit über<br />

den Wählerwillen hervorruft. Auch Beifügungen, deren Bedeutung eindeutig ist, können unter<br />

Umständen die Stimmabgabe ungültig machen. Denn die Stimmabgabe soll sich auf das<br />

klare sachliche Votum ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken.<br />

Rechtlich relevant sind in jedem Fall solche Beifügungen, die das Wahlgeheimnis gefährden<br />

oder den ordnungsgemäßen Wahlablauf stören können.<br />

Unionsbürger<br />

§ Rechtsgrundlagen:<br />

Art. 17 - 22 EG-Vertrag<br />

Richtlinie 93/109/EG<br />

Die Unionsbürgerschaft wurde durch den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag)<br />

geschaffen, der 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde. Sie ergibt sich aus der<br />

Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten, das heißt wer die Staatsangehörigkeit eines<br />

Mitgliedstaats besitzt, gilt als Unionsbürger.<br />

Die Unionsbürgerschaft tritt nicht an die Stelle der Staatsangehörigkeit, sondern ergänzt sie.<br />

Durch die Unionsbürgerschaft wird dem Bürger seine Zugehörigkeit zur Union stärker und<br />

konkreter bewusst.<br />

Bei <strong>Bundestagswahl</strong>en hat die Unionsbürgerschaft keine Bedeutung.<br />

50 Stand: 26.12.2020

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