Begriffslexikon Bundestagswahl
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Zu den Aufgaben der Kreiswahlleitung zählen:<br />
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Mitwirkung bei der Einteilung der Wahlbezirke,<br />
Bildung des Kreiswahlausschusses und Führung des Vorsitzes,<br />
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen sowie die Entgegennahme<br />
und Vorprüfung von Kreiswahlvorschlägen einschließlich etwaiger<br />
Unterstützungsunterschriften,<br />
Beschwerderecht gegen Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen<br />
durch den Kreiswahlausschuss,<br />
Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge,<br />
Entscheidung über Beschwerden, die sich gegen eine Entscheidung der<br />
Gemeindebehörde über die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses oder die Versagung<br />
eines Wahlscheins richten,<br />
Beschaffung der Stimmzettel,<br />
Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und Mitteilung an die<br />
Landeswahlleitung,<br />
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis.<br />
Weitere Aufgaben bei der Briefwahl (soweit bei der Kreiswahlleitung eingerichtet):<br />
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Bildung der Briefwahlvorstände,<br />
Kontrolle des Eingangs der Wahlbriefe,<br />
Übernahme des Wahlergebnisses der Briefwahl in das Wahlergebnis des Wahlkreises.<br />
26 Stand: 26.12.2020