Begriffslexikon Bundestagswahl
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U<br />
Überhangmandate<br />
Sogenannte Überhangmandate konnten bei den <strong>Bundestagswahl</strong>en von 1949 bis 2009<br />
entstehen. Seit Änderung des Wahlrechts im Jahr 2013 werden solche Mandate ausgeglichen,<br />
so dass es in der endgültigen Sitzverteilung keine Überhangmandate mehr gibt.<br />
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl<br />
verbundenen Verhältniswahl gewählt. Mit der Erststimme werden 299 Kandidatinnen und<br />
Kandidaten in den Wahlkreisen direkt gewählt (Personenwahl); mit der Zweitstimme wird<br />
darüber abgestimmt, wie viele der insgesamt 598 Sitze eine Partei erhält (Verhältniswahl).<br />
Umzug<br />
§ Rechtsgrundlagen:<br />
§§ 16, 18 BWO<br />
Um wählen zu können, muss ein Wahlberechtigter ins Wählerverzeichnis eingetragen sein.<br />
Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen ist bei der Bundestagsund<br />
Europawahl der 42. Tag vor der Wahl.<br />
1. Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung bis einschließlich am 42. Tag vor<br />
der Wahl<br />
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes erfolgt von Amts<br />
wegen. Das Wahlrecht wird am neuen Wohnort ausgeübt. Das gilt auch für Personen,<br />
die zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.<br />
2. Umzug und Ummeldung in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl<br />
Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes erfolgt nur auf Antrag.<br />
Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben Umziehende im Wählerverzeichnis des<br />
bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, und zwar<br />
entweder vor Ort oder durch Briefwahl.<br />
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss bei der Gemeinde des Zuzugsorts<br />
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen.<br />
3. Umzug und Anmeldung nach dem 21. Tag vor der Wahl<br />
Umziehende verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben<br />
dort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl.<br />
48 Stand: 26.12.2020