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Begriffslexikon Bundestagswahl

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U<br />

Überhangmandate<br />

Sogenannte Überhangmandate konnten bei den <strong>Bundestagswahl</strong>en von 1949 bis 2009<br />

entstehen. Seit Änderung des Wahlrechts im Jahr 2013 werden solche Mandate ausgeglichen,<br />

so dass es in der endgültigen Sitzverteilung keine Überhangmandate mehr gibt.<br />

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl<br />

verbundenen Verhältniswahl gewählt. Mit der Erststimme werden 299 Kandidatinnen und<br />

Kandidaten in den Wahlkreisen direkt gewählt (Personenwahl); mit der Zweitstimme wird<br />

darüber abgestimmt, wie viele der insgesamt 598 Sitze eine Partei erhält (Verhältniswahl).<br />

Umzug<br />

§ Rechtsgrundlagen:<br />

§§ 16, 18 BWO<br />

Um wählen zu können, muss ein Wahlberechtigter ins Wählerverzeichnis eingetragen sein.<br />

Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen ist bei der Bundestagsund<br />

Europawahl der 42. Tag vor der Wahl.<br />

1. Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung bis einschließlich am 42. Tag vor<br />

der Wahl<br />

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes erfolgt von Amts<br />

wegen. Das Wahlrecht wird am neuen Wohnort ausgeübt. Das gilt auch für Personen,<br />

die zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.<br />

2. Umzug und Ummeldung in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl<br />

Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes erfolgt nur auf Antrag.<br />

Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben Umziehende im Wählerverzeichnis des<br />

bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, und zwar<br />

entweder vor Ort oder durch Briefwahl.<br />

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss bei der Gemeinde des Zuzugsorts<br />

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen.<br />

3. Umzug und Anmeldung nach dem 21. Tag vor der Wahl<br />

Umziehende verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben<br />

dort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl.<br />

48 Stand: 26.12.2020

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