Begriffslexikon Bundestagswahl
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse<br />
B<br />
§ Rechtsgrundlagen:<br />
§ 41, § 42 BWG<br />
§§ 76-79 BWO<br />
Sobald die Feststellungen abgeschlossen sind, wird das endgültige Wahlergebnis öffentlich<br />
bekannt gegeben.<br />
<strong>Bundestagswahl</strong>en<br />
Bei <strong>Bundestagswahl</strong>en geschieht dies durch:<br />
<br />
<br />
<br />
die Kreiswahlleitung, die das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis und den<br />
Namen des gewählten Wahlkreisbewerbers bzw. der -bewerberin<br />
die Landeswahlleitung, die das endgültige Wahlergebnis für das Land, gegliedert nach<br />
Wahlkreisen, und die Namen der im Land gewählten Bewerber und Bewerberinnen<br />
den Bundeswahlleiter, der das endgültige Wahlergebnis für das Wahlgebiet,<br />
gegliedert nach Ländern, sowie die Namen der im Wahlgebiet gewählten Bewerber<br />
und Bewerberinnen<br />
bekannt gibt.<br />
Beteiligungsanzeige<br />
§ Rechtsgrundlagen:<br />
§ 18 BWG<br />
§ 33 BWO<br />
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl<br />
nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf<br />
Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Wahlvorschlag nur<br />
einreichen, wenn sie spätestens am 97. Tag vor der Wahl bis 18:00 Uhr dem<br />
Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der<br />
Bundeswahlausschuss bis spätestens am 79. Tag vor der Wahl ihre Parteieigenschaft<br />
festgestellt hat.<br />
In der Anzeige ist der satzungsgemäße Name sowie – falls in der Satzung verankert –<br />
die Kurzbezeichnung der Partei anzugeben. Die schriftliche Satzung und das<br />
schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße<br />
Bestellung des Bundesvorstandes sind der Anzeige beizufügen. Die Anzeige muss von<br />
mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder<br />
seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und dem<br />
Bundeswahlleiter im Original vorgelegt werden.<br />
Zudem sollen der Beteiligungsanzeige Nachweise beigefügt werden, die eine Prüfung<br />
der Parteieigenschaft durch den Bundeswahlausschuss ermöglichen.<br />
6 Stand: 26.12.2020