06.05.2021 Aufrufe

VPLT Magazin 58

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

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Arbeitsbühnen-Schein neu geregelt<br />

Der neue Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für<br />

Bediener von Arbeitsbühnen (BGG 966) von Juli 2010<br />

enthält erstmals verbindliche Ausbildungsregelungen.<br />

Arbeitgeber werden dazu aufgerufen,<br />

das Bedienen von Arbeitsbühnen nur noch von<br />

Personen durchführen zu lassen, die eine zertifizierte<br />

Befähigung besitzen.<br />

Unabhängig von der derzeit geltenden<br />

Rechtslage hat beispielsweise das Unternehmen<br />

Müllermusic Veranstaltungstechnik<br />

GmbH seine Mitarbeiter bereits in diesem Jahr<br />

entsprechend fortgebildet. Ab dem 1. Juli 2011<br />

wird der Kölner Eventdienstleister bei allen<br />

festangestellten und freien Technikern auf die<br />

PAL Card – also den Nachweis einer Befähigung<br />

zum Führen von Arbeitsbühnen – bestehen.<br />

Einen Arbeitsbühnen-Schein kann man<br />

durch eine eintägige Ausbildung bei einem<br />

durch die IPAF zertifizierten Schulungszentrum<br />

erwerben. Die International Powered Access<br />

Federation (IPAF) fördert den sicheren<br />

und effektiven Einsatz von Höhenzugangstechnik<br />

weltweit. Die Schulung zur Bedienung von<br />

Hubarbeitsbühnen gliedert sich in einen theoretischen<br />

und einen praktischen Teil. Es werden<br />

Kenntnisse zur Bedienung, zur täglichen Prüfung<br />

und zum Verhalten in Notfallsituationen<br />

vermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss erhält<br />

jeder Teilnehmer die PAL-Card. „Wir wollen<br />

der anstehenden Verpflichtung durch den<br />

Gesetzgeber vorgreifen und bieten unseren<br />

Mitarbeitern und Kunden durch die Fortbildung<br />

ein zusätzliches Maß an Sicherheit“, erläutert<br />

Müllermusic Geschäftsführer Franz Josef<br />

Khalifeh.<br />

Die PAL Card (Powered Access Licence) ist<br />

in vielen Ländern und verschiedenen Branchen<br />

als Nachweis für den korrekten und effektiven<br />

Umgang mit Hubarbeitsbühnen akzeptiert und<br />

ist fünf Jahre gültig. Die Kosten für die IPAF-<br />

Schulung variieren je nach Schulungszentrum,<br />

die Gebühr für die PAL Card beträgt 35 Euro.<br />

www.ipaf.org/de<br />

Vorsicht – Unterschlagung!<br />

Die Fälle, in denen Kriminelle veranstaltungstechnisches Equipment unterschlagen oder<br />

dies zumindest versuchen, häufen sich. Die Masche ist dabei zumeist ähnlich: Die Anfrage<br />

kommt aus Österreich, zum Beispiel von einer Baufirma. Scheinbar ist alles in Ordnung, das<br />

Briefpapier ist jedoch raffiniert gefälscht.<br />

Die Kunden möchten das Equipment selbst abholen, zahlen eventuell sogar die Miete per<br />

Vorauskasse. Nach der Abholung jedoch sieht der Vermieter das Equipment nie wieder.<br />

Zur Katastrophe kann sich das ganze ausweiten, wenn zu allem Überfluss kein geeigneter<br />

Versicherungsschutz besteht. „Unterschlagung“ ist ein anderes Vergehen als „Diebstahl“ und<br />

oft in Standardverträgen nicht mitversichert. Hier ist eine Überprüfung der eigenen Versicherungskonditionen<br />

angezeigt.<br />

Bei dubiosen Anfragen empfiehlt der <strong>VPLT</strong>, lieber einmal zu viel nachzufragen. In der Geschäftsstelle<br />

sind mehrere konkrete Fälle bekannt, mit denen die entsprechenden Kollegenanfragen<br />

im Falle eines Falles abgeglichen werden können.

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