VPLT Magazin 58
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
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Arbeitsbühnen-Schein neu geregelt<br />
Der neue Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für<br />
Bediener von Arbeitsbühnen (BGG 966) von Juli 2010<br />
enthält erstmals verbindliche Ausbildungsregelungen.<br />
Arbeitgeber werden dazu aufgerufen,<br />
das Bedienen von Arbeitsbühnen nur noch von<br />
Personen durchführen zu lassen, die eine zertifizierte<br />
Befähigung besitzen.<br />
Unabhängig von der derzeit geltenden<br />
Rechtslage hat beispielsweise das Unternehmen<br />
Müllermusic Veranstaltungstechnik<br />
GmbH seine Mitarbeiter bereits in diesem Jahr<br />
entsprechend fortgebildet. Ab dem 1. Juli 2011<br />
wird der Kölner Eventdienstleister bei allen<br />
festangestellten und freien Technikern auf die<br />
PAL Card – also den Nachweis einer Befähigung<br />
zum Führen von Arbeitsbühnen – bestehen.<br />
Einen Arbeitsbühnen-Schein kann man<br />
durch eine eintägige Ausbildung bei einem<br />
durch die IPAF zertifizierten Schulungszentrum<br />
erwerben. Die International Powered Access<br />
Federation (IPAF) fördert den sicheren<br />
und effektiven Einsatz von Höhenzugangstechnik<br />
weltweit. Die Schulung zur Bedienung von<br />
Hubarbeitsbühnen gliedert sich in einen theoretischen<br />
und einen praktischen Teil. Es werden<br />
Kenntnisse zur Bedienung, zur täglichen Prüfung<br />
und zum Verhalten in Notfallsituationen<br />
vermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss erhält<br />
jeder Teilnehmer die PAL-Card. „Wir wollen<br />
der anstehenden Verpflichtung durch den<br />
Gesetzgeber vorgreifen und bieten unseren<br />
Mitarbeitern und Kunden durch die Fortbildung<br />
ein zusätzliches Maß an Sicherheit“, erläutert<br />
Müllermusic Geschäftsführer Franz Josef<br />
Khalifeh.<br />
Die PAL Card (Powered Access Licence) ist<br />
in vielen Ländern und verschiedenen Branchen<br />
als Nachweis für den korrekten und effektiven<br />
Umgang mit Hubarbeitsbühnen akzeptiert und<br />
ist fünf Jahre gültig. Die Kosten für die IPAF-<br />
Schulung variieren je nach Schulungszentrum,<br />
die Gebühr für die PAL Card beträgt 35 Euro.<br />
www.ipaf.org/de<br />
Vorsicht – Unterschlagung!<br />
Die Fälle, in denen Kriminelle veranstaltungstechnisches Equipment unterschlagen oder<br />
dies zumindest versuchen, häufen sich. Die Masche ist dabei zumeist ähnlich: Die Anfrage<br />
kommt aus Österreich, zum Beispiel von einer Baufirma. Scheinbar ist alles in Ordnung, das<br />
Briefpapier ist jedoch raffiniert gefälscht.<br />
Die Kunden möchten das Equipment selbst abholen, zahlen eventuell sogar die Miete per<br />
Vorauskasse. Nach der Abholung jedoch sieht der Vermieter das Equipment nie wieder.<br />
Zur Katastrophe kann sich das ganze ausweiten, wenn zu allem Überfluss kein geeigneter<br />
Versicherungsschutz besteht. „Unterschlagung“ ist ein anderes Vergehen als „Diebstahl“ und<br />
oft in Standardverträgen nicht mitversichert. Hier ist eine Überprüfung der eigenen Versicherungskonditionen<br />
angezeigt.<br />
Bei dubiosen Anfragen empfiehlt der <strong>VPLT</strong>, lieber einmal zu viel nachzufragen. In der Geschäftsstelle<br />
sind mehrere konkrete Fälle bekannt, mit denen die entsprechenden Kollegenanfragen<br />
im Falle eines Falles abgeglichen werden können.