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internationale rechtshilfe in strafsachen die schweizerische ...

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Sachverhalt 2 – Bankgeheimnis: E<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e und fe<strong>in</strong>e Privatbank <strong>in</strong> Zug<br />

hat wohlhabende deutsche Kundschaft. Der Chef fürchtet nun, er müsse<br />

mit den Bilateralen II und deren Angriff auf das Schweizer Bankgeheimnis<br />

se<strong>in</strong>e Bücher auf den Tresen legen und <strong>die</strong> Geheimnisse se<strong>in</strong>er Kund-<br />

schaft preisgeben.<br />

Die Sachverhalte werden unter Punkt VI.1. diskutiert werden.<br />

Das Z<strong>in</strong>sbesteuerungsabkommen, <strong>in</strong> Kraft seit dem 1. Juli 2005, ist ke<strong>in</strong><br />

Rechtshilfeabkommen im eigentlichen S<strong>in</strong>ne, weshalb es nicht <strong>in</strong> den<br />

Rahmen <strong>die</strong>ser Arbeit gehört. Der Kerngehalt des Abkommens ist e<strong>in</strong>e sta-<br />

tuierte Verpflichtung der Schweiz, e<strong>in</strong>en Steuerrückbehalt auf allen Z<strong>in</strong>ser-<br />

trägen mit ausländischer Quelle zu erheben, <strong>die</strong> an natürliche Personen<br />

mit steuerlichem Wohnsitz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em EU-Mitgliedstaat ausgerichtet werden.<br />

Der Steuersatz wird schrittweise <strong>in</strong>nert sieben Jahren seit Inkraftsetzung<br />

des Abkommens auf 35% erhöht †† . Das Bankgeheimnis bleibt dadurch ge-<br />

wahrt, dass es sich grundsätzlich nur um e<strong>in</strong>e Abgabeverpflichtung der<br />

Schweiz handelt und es <strong>in</strong>sbesondere ke<strong>in</strong>en Informationsaustausch zwi-<br />

schen den Steuerbehörden geben wird.<br />

Nach der Lektüre der Arbeit sollen der Leser bzw. <strong>die</strong> Leser<strong>in</strong> unter ande-<br />

rem folgende Fragen beantworten können:<br />

1. Leistet <strong>die</strong> Schweiz heute im (euro-)<strong><strong>in</strong>ternationale</strong>n Sachverhalt<br />

Rechtshilfe bei ausländischen Fiskaldelikten?<br />

2. Wird sich daran mit Inkrafttreten der Bilateralen II etwas ändern?<br />

3. Wird <strong>die</strong> Schweiz auch mit den Bilateralen II noch e<strong>in</strong> Bankgeheimnis<br />

haben?<br />

Wir werden sehen, dass sich <strong>die</strong> Schweiz und <strong>die</strong> EU mit den Bilateralen II<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ausgewogenen Verhältnis näher gekommen s<strong>in</strong>d.<br />

†† BBl 2004, 5969 und 6003<br />

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