WOLL Magazin Elternratgeber Ausbildung + Karriere am Hellweg 2021/2022
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um. Der Student ist bereits berufstätig. Der Berufsalltag ist<br />
fester Bestands teil des Studiengangs, der zum beruflichen<br />
Aufgabenpro fil passt. Die zeitliche und finanzielle Unterstützung<br />
durch den Arbeit geber bildet den Unterschied<br />
zum nebenberuflichen Studiengang und zum klassischen<br />
Fernstudium. Die Fachhochschule Südwestfalen bietet an<br />
ihren Standorten in Meschede und Soest das ausbildungsund<br />
praxisorientie rende duale Studium an.<br />
Studium mit <strong>Ausbildung</strong>s- oder Praktikumsvertrag<br />
Die Voraussetzungen für ein duales Studium sind Abitur<br />
und Fachabitur. Aber auch ohne diese Voraussetzungen<br />
kann man studieren. Eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />
mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit,<br />
der Meisterbrief, der Abschluss als Techniker oder Betriebswirt<br />
und ähnliche Fortbildungsabschlüsse öffnen<br />
ebenfalls den Zugang. Die Studierenden bewerben sich in<br />
der Regel bei den Betrieben, die Partnerschaften mit den<br />
Hochschulen unterhalten. Wichtig für die Zulassung ist<br />
ein <strong>Ausbildung</strong>s- bzw. Praktikumsvertrag.<br />
Das größte Plus des dualen Studiums ist der enge Praxisbezug<br />
und die d<strong>am</strong>it verbundene früh erworbene Berufserfahrung.<br />
90 Prozent der Studierenden werden übernommen bzw. bleiben<br />
im Unternehmen. Die Studienbedingungen sind gut.<br />
Überfüllte Hörsäle wie beim Vollstudium sind selten. Die<br />
Finanzierung ist durch den Arbeitgeber gesichert. Durch die<br />
Doppelbelastung lernen die Studierenden unter Druck zu<br />
arbeiten, sich selbst gut und zielgerichtet zu organisieren und<br />
wechselnde Bedingungen im Beruf und Studium zu lösen.<br />
Semesterferien gibt es nicht<br />
Auf der anderen Seite können die komprimierte Wissensvermittlung<br />
mit straffen Stundenplänen und der hohe Arbeitsaufwand<br />
auch belastend sein, zumal es keine Semesterferien<br />
gibt, sondern nur den „normalen Urlaub“. Durch die frühe<br />
Festlegung auf einen Arbeitsbereich und die daraus resultierende<br />
„Einengung“ fehlt zudem der befreiende Blick über den<br />
Tellerrand hinaus. Auch ein Abbruch des Studiums kann zu<br />
Problemen führen. Der Arbeitgeber könnte zum Beispiel die<br />
von ihm übernommenen Studiengebühren zurückfordern. ■<br />
Noëlle B.<br />
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<strong>WOLL</strong> <strong>Elternratgeber</strong> - 37