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Kirchenentwicklung

Internationale Erfahrungen

mit Machtbegrenzung

Dass die Machtausübung der Kirche

heute stark vom gesellschaftlichen

Kontext ihrer Region abhängt, stellten

drei Bischöfe für Brasilien, Irland und

Deutschland dar. Der deutschstämmige

Franziskaner Bernhard Johannes

Bahlmann, Bischof von Óbidos im

brasilianischen Amazonasgebiet, berichtete

von der Eigenständigkeit der

Christen in den weit verstreut liegenden

Gemeinden und von der Diskussionskultur

der indigenen Völker, die

stundenlang miteinander reden, bis

eine gemeinsame Entscheidung gereift

ist. Der Priester könne bei seinen

seltenen Besuchen nur Ideen geben

und motivieren: „Alles andere läuft

selbständig.“

Noel Treanor, Bischof von Down and

Connor in Nordirland, listete auf, mit

welchen unabhängigen Gremien und

Schutzkonzepten zu Prävention und

Intervention die irische Kirche nach

der Aufdeckung eines Missbrauchsskandals

durch den Murphy-Bericht

2009 die eigene Machtausübung begrenzt

hat.

Zeichen der Zeit ergänzen

Schrift, Tradition und

Lehramt

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck

hält die Einbettung der Kirche in

die freiheitlich-rechtsstaatliche Gesellschaft

für zwingend notwendig, um

verloren gegangenes Vertrauen wieder

zu finden. Dabei gehe es nicht um eine

unkritische Übernahme gesellschaftlicher

Praxis, sondern darum, mitten in

der Gesellschaft einen prophetisch kritischen

Auftrag zu erfüllen. „Die ‚Zeichen

der Zeit‘ und der ‚Glaubenssinn

des Volkes Gottes‘ ergänzen die reiche

Geschichte der Erkenntnis der Offenbarung

Gottes durch Schrift, Tradition

und Lehramt“, sagte Overbeck.

Seine eigene Begrenztheit in seiner

Entscheidungsgewalt als Bischof erfah-

re er angesichts des Priestermangels.

Der Priester leiste einen sakramentalen,

geistlichen, mit Macht ausgestatteten

Dienst; sein Amt sei ein Zeichen

für die Wirkmächtigkeit Gottes in der

Welt. „Ämter müssen erweitert werden.

Ich sehe nicht, dass wir den Bedarf

nur mit zölibatär lebenden Männern

abbilden können.“ Sehr konkrete

Formen von Gewaltenteilung, die ihn

im Bischofsamt binden, ergeben sich

laut Overbeck bei der Übersicht und

Aufsicht über Vermögen und Wohlfahrt

– im Bistum Essen konkret durch

den Kirchensteuer- und Vermögensrat,

auf dessen kompetente Beratung und

Mitentscheidung der Bischof angewiesen

sei. In der Tradition der Benediktiner

und Jesuiten ist Overbeck dennoch

überzeugt, dass es eine Letztverantwortung

des Bischofs geben müsse.

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