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Kirchenentwicklung

NICHTS ZU TUN,

IST AUCH

MACHTMISSBRAUCH

Kritik am Synodalen Weg

Der Salesianer-Pater Markus Graulich,

Kirchenrechtler der vatikanischen Kurie,

beobachtet dagegen mit „Interesse

und Verwunderung“ den Synodalen

Weg. Seine Anfragen an dessen Grundlagentext

betreffen die Forderung, der

Kleriker solle seine Amtsführung vor

den Gläubigen verantworten. Graulich

hält dagegen: „Hat der Amtsträger sein

Amt nicht zuerst vor Gott zu verantworten?“

Für das Amt des Pfarrers und

Bischofs schlägt der Grundlagentext

des Synodalen Weges unter anderem

eine Wahl durch die Gläubigen vor.

Nach Graulichs Einschätzung hängt

die Glaubwürdigkeit dieser Dienste

jedoch mehr von der Lebensführung

des Einzelnen als von dessen Wahl ab;

naiv sei es zu glauben, jeder Politiker

sei aufgrund des Wahlverfahrens auch

glaubwürdig.

Auch Daniel Deckers, Redakteur der

„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und

als Beobachter zur Tagung eingeladen,

übt Kritik am Synodalen Weg, wenn

auch aus anderer Perspektive. Er wirft

den Akteuren vor, nicht klar zu definieren,

was mit dem „wunderbaren

Container-Begriff“ Synodalität eigentlich

gemeint sei. Papst Franziskus wolle

eine synodale Kirche, deren Regeln

er aber selbst bestimme. In Entscheidungsfragen

von Deutschland aus auf

Rom zu verweisen, sei Augenwischerei:

„Vieles ist auf Ortsebene machbar.

Nichts zu tun, ist auch Machtmissbrauch.“

Den öffentlichen Auftritt

des Reformvorhabens findet Deckers

schwach: „Außerhalb des inneren

Kerns der Kirche findet der Synodale

Weg öffentlich keine Resonanz.“ Außerdem

vermisst Deckers die Machtkontrolle

durch Laien: Sie machten

sich zu Komplizen des Machtsystems,

wenn sie unkritisch loyal an der Seite

der Bischofskonferenz ständen oder

als Finanzchef im Bistum ohne Rückmeldung

horrende Berater-Rechnungen

abzeichneten.

Diese Reformen sind

möglich

Konkrete Reformschritte ergeben sich

aus dem Kirchenrecht. Sofort umsetzbar

sind laut Sabine Demel (Universität

Regensburg) die freiwillige Rechenschaftsverpflichtung

des Bischofs und

Pfarrers gegenüber den Gläubigen, außerdem

die Einrichtung von Ombuds-

stellen für Beschwerden über Machtmissbrauch.

Eine Gesetzesreform sei hingegen

nötig, wenn man Zugangsrechte zu

Diensten und Ämtern außerhalb des

Weiheamtes ermöglichen wolle: etwa

zur Predigt im Gottesdienst, zur Krankensalbung

oder zum Amt des Kirchenrichters.

Das Kirchenrecht sehe

hier bereits heute im Ausnahmefall

eine Genehmigung für Laien vor, so

dass nur die Ausnahme-Klausel gestrichen

werden müsse. Die Mitentscheidungsrechte

der Laien bei synodalen

Zusammenkünften zu erweitern, brauche

ebenfalls eine Überarbeitung des

Gesetzestextes. Dann könne man den

Anteil der Laien erhöhen, ihnen gleiches

Stimmrecht zubilligen und für das

Einspruchsrecht der kirchlichen Autorität

eine verpflichtende Begründung

einführen.

„Raus aus der Komfortzone“, forderte

Matthias Sellmann von der Ruhr

-Universität Bochum im Namen der

Praktischen Theologie. Praktisches Lösungswissen

sei beim Synodalen Weg

gefragt. Dafür müsse man sich auf

die Kirche als Organisation konzentrieren

und Kriterien, Standards und

Verfahren der Machtkontrolle entwickeln.

Das Ergebnis müsse eine real

wirksame, messbare Veränderung der

Machtverteilung sein. Qualitätskontrolle

und Evaluation für pastorale Berufe

sei dabei kein Tabu: Caritas und

Kasualien (Segnungsgottesdienste wie

Taufe oder Hochzeit an den Schwellen

des Lebens) seien nach wie vor stark

gefragt. Sellmann: „Wenn das gut gemacht

wird, kommt Kirche gut an.“ |Sp

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