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VerbandsNachrichten 3 I 2021

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Europa<br />

EU-Kommission legt umfangreiches Anti-Geldwäschepaket vor<br />

Es sind unvorstellbare Summen. Illegale Geschäftspraktiken<br />

wie Geldwäschedelikte machen rund 1 % der jährlichen Wirtschaftsleistung<br />

der EU aus. Die EU-Kommission startet ein<br />

umfangreiches EU-Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung<br />

der Geldwäschedelikte in Europa.<br />

„Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bevölkerung,<br />

demokratische Institutionen und das Finanzsystem“ sagte<br />

Mairead McGuiness, die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen,<br />

Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion. Gemeinsam<br />

mit dem Exekutiv-Vizepräsidenten der EU-Kommission, Vladis<br />

Dombrovskis, stellte die EU-Kommissarin am 20.07.<strong>2021</strong> das<br />

neue Anti-Geldwäschepaket in Brüssel vor. Dieses besteht aus<br />

vier Gesetzgebungsvorschlägen:<br />

1. Die Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />

mit unmittelbar geltenden Vorschriften.<br />

Die EU-Kommission wünscht sich die Harmonisierung der<br />

einschlägigen Vorschriften im Bereich der Bestimmungen zur<br />

Kundensorgfaltspflicht, zum wirtschaftlichen Eigentum und<br />

den Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und<br />

zentralen Meldestellen. Bislang musste die EU-Kommission<br />

zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender<br />

oder verspäteter Umsetzung gegen mehrere Mitgliedstaaten<br />

starten.<br />

2. Die 6. Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,<br />

die die RL 2015/849/EU ersetzen soll<br />

und Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und<br />

den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten enthält.<br />

3. Eine überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung<br />

von 2015 (VO 2015/847), die die Rückverfolgung von weiteren<br />

Krypto-Transfers ermöglichen soll. Mit der vorgeschlagenen<br />

Reform sollen diese Vorschriften auf den gesamten<br />

Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter der<br />

Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität<br />

unterworfen werden.<br />

4. Eine Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für<br />

die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />

(AMLA). Zahlreiche Finanz- und Betrugsskandale haben<br />

die Schwächen der bisherigen Aufsichtsmethoden in verschiedenen<br />

EU-Mitgliedstaaten offengelegt. Ab 2023 soll die<br />

AMLA die Anti-Geldwäschemaßnahmen der EU27 koordinieren<br />

und auf die einheitliche und ordnungsgemäße Umsetzung<br />

der europarechtlichen Vorgaben achten. Ihre Kompetenzen<br />

reichen von direkten Überwachungsbefugnissen im<br />

Finanzsektor bis zur indirekten Aufsicht von Verpflichteten im<br />

Nicht-Finanzsektor. Für die Einrichtung der Behörde haben<br />

sich u.a. die deutsche, französische, italienische und spanische<br />

Regierung bereits 2019 eingesetzt.<br />

Ab September werden die Verhandlungen zwischen Ministerrat<br />

und Europäischem Parlament zur Ausgestaltung des Gesetzespakets<br />

beginnen. Ein zügiger Abschluss ist aufgrund der Tragweite<br />

des vorgelegten Pakets nicht zu erwarten. Der DStV wird<br />

die Beratungen durch sein Brüsseler Büro begleiten.<br />

EU-Kommission plant Ausweitung nicht-finanzieller Berichtspflichten ab 2023<br />

Die EU-Kommission will ab 2023 die Qualität der jährlichen<br />

Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit steigern, um eine bessere<br />

Vergleichbarkeit zu erzielen. Außerdem werden künftig deutlich<br />

mehr Unternehmen vom Anwendungsbereich erfasst. Für<br />

kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) soll ein sogenannter<br />

freiwilliger Standard eingeführt werden.<br />

Als Konsequenz aus der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene<br />

Offenlegungsfristen im Finanzdienstleistungssektor<br />

(SFDR) lieferte die EU-Kommission im 2. Quartal pünktlich<br />

ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die<br />

Angabe nichtfinanzieller Informationen (2014/95/EU), kurz:<br />

NFRD. Damit will die EU-Kommission nach eigenen Angaben<br />

dem Interesse von Investoren in Bezug auf Nachhaltigkeit<br />

gerecht werden und gleichzeitig durch eine qualitativ hochwertige<br />

und einer EU-weiten Prüfanforderung unterliegenden<br />

öffentlichen Berichtserstattung der Unternehmen zu einer ausgeprägten<br />

Rechenschaftskultur beitragen.<br />

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