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VerbandsNachrichten 3 I 2021

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Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Bisher waren rund 11.700 Großunternehmen mit mehr als<br />

500 Beschäftigten vom Anwendungsbereich der NFRD betroffen.<br />

Nach dem Willen der EU-Kommission soll diese Schwelle<br />

von 500 Beschäftigten abgeschafft werden, damit zukünftig<br />

ca. 50.000 (Groß-) Unternehmen, davon allein ca. 15.000 in<br />

Deutschland, zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet<br />

werden.<br />

Außerdem soll die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung<br />

(EFRAG) Standardentwürfe zur freiwilligen Angabe von<br />

nachhaltigem Wirtschaften für KMU ausarbeiten. Inwieweit solche<br />

Angaben für KMU allerdings tatsächlich freiwillig bleiben,<br />

darf bezweifelt werden. Vielmehr befürchtet der DStV, dass<br />

viele KMU, etwa als Lieferanten von Großunternehmen oder<br />

zur Finanzierung bei Kreditinstituten zur Übernahme entsprechender<br />

Nachhaltigkeitsstandards gedrängt werden.<br />

Einen Punkt des Kommissionsvorschlags sieht der DStV besonders<br />

kritisch: Den Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit eingeräumt<br />

werden, den Markt für Dienstleistungen im Bereich der<br />

Nachhaltigkeitsbestätigung für sogenannte „unabhängige<br />

Bestätigungsdienstleister“ zu öffnen. Dadurch könnten auch<br />

geringqualifizierte Dienstleister anstelle der Abschlussprüfer<br />

damit beauftragt werden, die Qualität ihrer Nachhaltigkeitsinformationen<br />

zu bestätigen. Der DStV sieht im Falle der Verabschiedung<br />

einer solchen Neuerung insbesondere den deutschen<br />

Gesetzgeber in der Pflicht, die Vorbehaltsaufgaben der<br />

beratenden und prüfenden Berufe zu wahren. Insbesondere<br />

während der Pandemie hat sich das deutsche System mit seinen<br />

hochqualifizierten und praxiserfahrenen Steuerberatern und<br />

Wirtschaftsprüfern bestens bewährt.<br />

Die Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf<br />

Die EU rüstet im Kampf gegen Straftaten weiter auf. Seit dem<br />

01.06.<strong>2021</strong> verfolgt die Europäische Staatsanwaltschaft<br />

(EUStA) grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität.<br />

Es sind beeindruckende Zahlen, die das europaweit aktive<br />

Recherchenetzwerk correctiv.org zusammenfasst: Der EU entgehen<br />

durch Korruption, Geldwäsche und Betrug mit EU-Finanzmitteln<br />

jährlich bis zu 50 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.<br />

Umsatzsteuerkarusselle verursachen zusätzlich in<br />

Deutschland einen jährlichen Schaden von geschätzt 5 bis 14<br />

Milliarden Euro.<br />

Der EU fehlte bis jetzt eine effektive Möglichkeit, Betrugsfälle<br />

im EU-Binnenmarkt grenzüberschreitend strafrechtlich zu<br />

verfolgen. Bestehende Behörden wie Europol, Eurojust, die<br />

Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)<br />

und das Betrugsbekämpfungsamt der EU (OLAF) können zwar<br />

Verdachtsfälle an die nationalen Strafermittlungsbehörden<br />

weitergeben; grenzüberschreitend verfügen diese Agenturen<br />

jedoch über keine eigenen Ermittlungskompetenzen. Hier setzt<br />

die EUStA an und führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen<br />

zu folgenden, gegen die finanziellen Interessen<br />

der EU gerichteten Betrugsdelikten und weiteren Straftaten<br />

durch:<br />

• Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,<br />

• betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuerabgaben,<br />

die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten<br />

verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens<br />

10 Millionen Euro verursachen,<br />

• Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt<br />

gerichteten Betrugsdelikten stammt,<br />

• Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil<br />

der finanziellen Interessen der EU,<br />

• Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen<br />

sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten<br />

zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.<br />

Unter Leitung der Europäischen Generalstaatsanwältin und<br />

ausgewiesenen Anti-Korruptionsexpertin Laura Kövesi entsendet<br />

jedes der 22 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zwei<br />

Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte an den luxemburgischen<br />

Sitz der neuen EU-Behörde.<br />

Der frühere Rostocker Staatsanwalt Andrés Ritter ist einer von<br />

ihnen und gleichzeitig ein Stellvertreter Kövesis. Den europäischen<br />

Staatsanwälten in Luxemburg werden sogenannte<br />

„delegierte Staatsanwälte“ in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten<br />

zur Seite stehen. Die nationalen Justizsysteme<br />

komplementieren den überstaatlichen EuStA-Ansatz mit den<br />

nötigen finanziellen und administrativen Ressourcen unter<br />

Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften.<br />

Insgesamt soll die Behörde auf 140 ermittelnde Staatsanwälte<br />

in den nächsten Jahren anwachsen.<br />

Das Zustandekommen der EuStA<br />

Nachdem ein einstimmiger Beschluss im Europäischen Rat<br />

zur Schaffung der EuStA nicht zustande gekommen war, entschlossen<br />

sich 22 der 27 EU-Mitglieder im Zuge der „Verstärkten<br />

Zusammenarbeit“ zur Gründung der europäischen Staatsanwaltschaft.<br />

Polen, Ungarn, Schweden, Dänemark und Irland<br />

nehmen bislang nicht teil. Eine Mitgliedschaft zu einem späteren<br />

Zeitpunkt ist möglich. Die Nicht-Teilnahme entlässt die<br />

fünf Mitgliedstaaten jedoch nicht aus der Verantwortung, bei<br />

Verdachtsmomenten, wie bisher auch, über das etablierte<br />

System der Rechtshilfe und vertrauensvollen Zusammenarbeit<br />

im europäischen Rechtsraum mitzuwirken.<br />

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