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VerbandsNachrichten 3 I 2021

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Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Mitgliederversammlung am 01. Juni <strong>2021</strong><br />

Von Antonie Schweitzer<br />

Präsident Elster begann seine Rede mit berufspolitischen<br />

Gedanken über steuerpolitische Veränderungen sowie die Entwicklung<br />

und Stellung des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln.<br />

Er schilderte die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie<br />

auf die tägliche Arbeit in den Kanzleien, die Sorgen und<br />

Existenzängste der Mandanten und ihren enormen betriebswirtschaftlichen<br />

Beratungsbedarf in der Krise, insbesondere<br />

zu den Themen Kurzarbeit und Soforthilfe, aber auch zu der<br />

Bewältigung finanzieller Engpässe.<br />

Ehrenpräsident Harald Elster: Der Berufsstand hat gerade in der<br />

Pandemie seine Bedeutung für das Allgemeinwohl gezeigt<br />

Das Wichtigste vorweg: StB/WP Harald Elster,<br />

seit 2008 Präsident des Steuerberater-Verbandes<br />

e.V. Köln, hat nach nahezu 13-jähriger Amtszeit<br />

nicht mehr für den Vorsitz kandidiert und sein<br />

Amt freigegeben. Zu seinem Nachfolger wurde<br />

in der Mitgliederversammlung vom 01. Juni <strong>2021</strong><br />

im Kölner Gürzenich der bisherige Vizepräsident,<br />

StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, gewählt,<br />

der als Regional Managing Partner RHEINLAND<br />

bei der BDO AG tätig ist. Der scheidende Präsident<br />

Harald Elster wurde von der Mitgliederversammlung<br />

einstimmig zum Ehrenpräsidenten<br />

auf Lebenszeit gewählt.<br />

Die Rede des Präsidenten<br />

Der noch amtierende Präsident Elster eröffnete die Mitgliederversammlung<br />

traditionell mit dem Totengedenken an die im<br />

letzten Jahr verstorbenen Mitglieder und einem Blick zurück.<br />

Die Mitgliederversammlung 2020 hatte, bedingt durch Corona,<br />

nicht wie geplant durchgeführt werden können. Den neu zu<br />

wählenden Präsidentschafts- und Vorstandskandidaten konnten<br />

daher, dank niedriger Inzidenzzahlen, erst am 01. Juni <strong>2021</strong><br />

in einer Präsenzveranstaltung im Kölner Gürzenich die Möglichkeit<br />

gegeben werden, sich persönlich den anwesenden<br />

Mitgliedern des Verbandes vorzustellen.<br />

„Die Politik in Deutschland hat sehr schnell auf die Pandemie<br />

mit Soforthilfen zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen<br />

reagiert“, lobte der Präsident und schilderte, wie aus dem<br />

Bundeswirtschaftsministerium telefonisch der Wunsch an ihn<br />

herangetragen wurde, eine mögliche finanzielle Förderung<br />

der betroffenen Unternehmen über den Berufsstand aktiv zu<br />

begleiten. Es sollte sichergestellt werden, dass nur die massiv<br />

Betroffenen eine zu ihrer Existenzsicherung notwendige Hilfe<br />

bekommen würden.<br />

„Zu diesem Zeitpunkt war der hieraus entstehende Aufwand<br />

für uns alle nicht vorhersehbar“, erklärte der Präsident und<br />

bedankte sich bei den Mitgliedern für ihr Engagement bei<br />

der Bewältigung der neuen Herausforderungen – neben der<br />

regulären Bearbeitung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.<br />

„Der Berufsstand hat gerade in der Pandemie<br />

gezeigt, welche Bedeutung er für die Mandanten und für das<br />

Gemeinwohl hat“, betonte er. „Die Kanzleien sind weit über<br />

ihre Belastungsgrenzen gegangen und gehen dies immer noch,<br />

um den Mandanten zu helfen und gleichzeitig den steuerlichen<br />

und deklaratorischen Pflichten zu entsprechen.“<br />

„Die Kanzleien sind weit über ihre<br />

Belastungsgrenzen gegangen und<br />

gehen dies immer noch, um den<br />

Mandanten zu helfen und gleichzeitig<br />

den steuerlichen und deklaratorischen<br />

Pflichten zu entsprechen.“<br />

StB/WP Harald Elster<br />

Erst auf massives Drängen gegenüber dem Bundesfinanzminister<br />

hin wurde die Abgabefrist für die Jahresabschlüsse und<br />

Steuererklärungen 2020 bis 31. März 2022 verlängert, führte<br />

Harald Elster aus. Wichtig sei, dass die Offenlegungs- bzw. Hinterlegungsfrist<br />

ebenfalls ohne Ordnungsgeldandrohung bis<br />

zum 31. Mai 2022 verlängert werde.<br />

09

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