Arbeitshypothesen zur Inverkehrgabe des Euro-Bargeldes und zum ...
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Anlage 3<br />
2. Keine Ausgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld vor dem 1. Januar 2002<br />
<strong>Euro</strong>-Bargeld darf vor dem 1. Januar 2002 nur in den Besitz von Kreditinstituten<br />
i.S.v. Nr. 1 (4) <strong>und</strong> nachfolgenden Erwerbern gelangen. Eine Aushändigung von<br />
<strong>Euro</strong>-Bargeld vor dem 1. Januar 2002 an andere Empfänger ist unzulässig;<br />
hiervon ausgenommen sind Münzhaushaltsmischungen, die ab dem 17. Dezem-<br />
ber 2001 abgegeben werden dürfen.<br />
Vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld<br />
3. Zugang <strong>und</strong> Verfahren<br />
(1) Um an der vorzeitigen Abgabe teilnehmen zu können, müssen Kreditinstitute<br />
- ein Girokonto bei einer Lan<strong>des</strong>zentralbank, dem der Gegenwert <strong>des</strong> vorzeitig<br />
abgegebenen <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> belastet werden soll,<br />
- ein zugeordnetes Pfandkonto bei einer Lan<strong>des</strong>zentralbank<br />
- sowie ein Rahmenkonto<br />
benennen.<br />
Das Rahmenkonto ist bei der LZB-Zweiganstalt zu beantragen, in deren Bankbe-<br />
zirk das Kreditinstitut seinen Hauptsitz hat.<br />
(2) Kreditinstitute, die über kein Girokonto oder kein Pfandkonto verfügen, können<br />
über ein für ein anderes Kreditinstitut als Mittler geführtes Rahmenkonto an der<br />
vorzeitigen Abgabe <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> teilnehmen. Hierzu müssen Kreditinstitute<br />
ohne eigenes Girokonto die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen<br />
Bun<strong>des</strong>bank (AGB/BBk) anerkennen.<br />
(3) Für Kreditinstitute, deren Geschäftsk<strong>und</strong>en sowie für Werttransportunterneh-<br />
men, die im Auftrag <strong>und</strong> für Rechnung eines Kreditinstituts handeln, kann bei der<br />
LZB-Zweiganstalt, bei der die Abholung erfolgen soll, ein Abholkonto geführt wer-<br />
den. Die Eröffnung <strong>des</strong> Abholkontos ist bei der LZB-Zweiganstalt zu beantragen,<br />
in deren Bankbezirk der Antragsteller seinen Sitz hat .<br />
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