Arbeitshypothesen zur Inverkehrgabe des Euro-Bargeldes und zum ...
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- 3 -<br />
Anlage 3<br />
(4) Kreditinstitute können das beabsichtigte Volumen der vorzeitigen Abgabe in<br />
einem Betrag oder in Teilbeträgen zulasten ihres Rahmenkontos auf ein oder<br />
mehrere Abholkonten übertragen.<br />
4. Eigentums- <strong>und</strong> Gefahrübergang<br />
(1) Das Eigentum an vorzeitig abgegebenem <strong>Euro</strong>-Bargeld geht am<br />
1. Januar 2002 auf die Kreditinstitute über, es sei denn, das Kreditinstitut gerät<br />
zwischenzeitlich in Zahlungsschwierigkeiten oder es werden nicht in ausreichen-<br />
dem Umfang Sicherheiten gestellt.<br />
(2) Mit der Übergabe <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargelds an ein Kreditinstitut oder an von diesem<br />
Beauftragte geht die Sachgefahr, insbesondere die Gefahr <strong>des</strong> zufälligen Unter-<br />
gangs <strong>und</strong> <strong>des</strong> Abhandenkommens, auf das Kreditinstitut über.<br />
5. Kontoausgleich, Belastung<br />
(1) Die Abholkonten sind spätestens am 31. Dezember 2001, 13:00 Uhr, durch<br />
entsprechende Abholungen oder Rückübertragungen auf ein Rahmenkonto aus-<br />
zugleichen.<br />
(2) Der Saldo <strong>des</strong> Rahmenkontos weist mit Buchungsschluss am 31. Dezember<br />
2001 den Betrag <strong>des</strong> insgesamt vorzeitig an ein Kreditinstitut abgegebenen <strong>Euro</strong>-<br />
Bargel<strong>des</strong> aus.<br />
(3) Die Belastung <strong>des</strong> vorzeitig erhaltenen <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> auf dem Girokonto er-<br />
folgt zu je einem Drittel am 2., 23. <strong>und</strong> 30. Januar 2002. Mit der Belastung redu-<br />
ziert sich der Saldo auf dem Rahmenkonto entsprechend.<br />
6. Besicherung<br />
(1) Kreditinstitute sind verpflichtet, spätestens bis 31. Dezember 2001, 13:00 Uhr,<br />
Sicherheiten in Höhe <strong>des</strong> Saldos auf dem Rahmenkonto zu stellen.