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Arbeitshypothesen zur Inverkehrgabe des Euro-Bargeldes und zum ...

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Anlage 8<br />

Organisatorische Ausgestaltung der vorzeitigen Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld durch<br />

die Lan<strong>des</strong>zentralbanken<br />

Der Rat der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank hat am 21. Juni, 20. Juli <strong>und</strong> 30. November 2000<br />

Eckpunkte für die vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld beschlossen, die nunmehr in einer<br />

Leitlinie der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank zusammengefasst sind. Die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank<br />

wird diese Vorgaben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen umsetzen.<br />

Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage werden die Lan<strong>des</strong>zentralbanken in der Zeit vom 1. September 2001<br />

bis 31. Dezember 2001 <strong>Euro</strong>-Bargeld an Kreditinstitute vorzeitig abgeben (Frontloading).<br />

Kreditinstituten steht es frei, in dieser Zeit das vorzeitig abgegebene <strong>Euro</strong>-Bargeld in eige-<br />

ner Verantwortung – unter Beibehaltung der gegenüber der Deutschen Bun<strong>des</strong>bank be-<br />

stehenden Pflichten – an inländische Geschäftsk<strong>und</strong>en weiterzugeben (Sub-<br />

Frontloading). Hierfür kommen insbesondere in Betracht: Handelsunternehmen, Hand-<br />

werksbetriebe, Automatenbetreiber, öffentliche Verwaltungen <strong>und</strong> - ausnahmsweise im<br />

eigenen Namen <strong>und</strong> für eigene Rechnung tätige - Werttransportunternehmen.<br />

Um den Lan<strong>des</strong>zentralbanken eine möglichst bedarfsgerechte Kapazitätsplanung zu er-<br />

möglichen, sollen die Kreditinstitute der zuständigen Lan<strong>des</strong>zentralbank-Zweiganstalt<br />

(LZB-Zweiganstalt) bis <strong>zum</strong> 4. Mai 2001 die Höhe sowie die örtliche <strong>und</strong> zeitliche Vertei-<br />

lung der von ihnen (einschließlich ihrer Geschäftsk<strong>und</strong>en) beabsichtigten vorzeitigen<br />

Übernahme von <strong>Euro</strong>-Bargeld unverbindlich mitteilen. Hierauf werden wir in einem ge-<br />

sonderten R<strong>und</strong>schreiben <strong>zur</strong>ückkommen.<br />

Davon zu unterscheiden ist die verbindliche Bestellung von <strong>Euro</strong>-Bargeld durch Einrei-<br />

chung von Geldbestellungen (Fax der Abgabeaufträge, siehe Ziffer 2.2.1).<br />

Die <strong>Inverkehrgabe</strong> von <strong>Euro</strong>-Bargeld vor dem 1. Januar 2002 ist untersagt.<br />

1 Abholstellen<br />

Bei den unternehmens-individuellen Planungen ist zu berücksichtigen, dass <strong>Euro</strong>-Münzen<br />

<strong>zur</strong> rationellen <strong>und</strong> beschleunigten Abwicklung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t bis <strong>zum</strong> 31. Dezember 2001 nur<br />

bei externen Münzlagerstätten <strong>und</strong> bestimmten LZB-Zweiganstalten abgegeben werden.<br />

Stand 15.02.2001<br />

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