Arbeitshypothesen zur Inverkehrgabe des Euro-Bargeldes und zum ...
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Anlage 8<br />
Organisatorische Ausgestaltung der vorzeitigen Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld durch<br />
die Lan<strong>des</strong>zentralbanken<br />
Der Rat der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank hat am 21. Juni, 20. Juli <strong>und</strong> 30. November 2000<br />
Eckpunkte für die vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld beschlossen, die nunmehr in einer<br />
Leitlinie der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank zusammengefasst sind. Die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank<br />
wird diese Vorgaben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen umsetzen.<br />
Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage werden die Lan<strong>des</strong>zentralbanken in der Zeit vom 1. September 2001<br />
bis 31. Dezember 2001 <strong>Euro</strong>-Bargeld an Kreditinstitute vorzeitig abgeben (Frontloading).<br />
Kreditinstituten steht es frei, in dieser Zeit das vorzeitig abgegebene <strong>Euro</strong>-Bargeld in eige-<br />
ner Verantwortung – unter Beibehaltung der gegenüber der Deutschen Bun<strong>des</strong>bank be-<br />
stehenden Pflichten – an inländische Geschäftsk<strong>und</strong>en weiterzugeben (Sub-<br />
Frontloading). Hierfür kommen insbesondere in Betracht: Handelsunternehmen, Hand-<br />
werksbetriebe, Automatenbetreiber, öffentliche Verwaltungen <strong>und</strong> - ausnahmsweise im<br />
eigenen Namen <strong>und</strong> für eigene Rechnung tätige - Werttransportunternehmen.<br />
Um den Lan<strong>des</strong>zentralbanken eine möglichst bedarfsgerechte Kapazitätsplanung zu er-<br />
möglichen, sollen die Kreditinstitute der zuständigen Lan<strong>des</strong>zentralbank-Zweiganstalt<br />
(LZB-Zweiganstalt) bis <strong>zum</strong> 4. Mai 2001 die Höhe sowie die örtliche <strong>und</strong> zeitliche Vertei-<br />
lung der von ihnen (einschließlich ihrer Geschäftsk<strong>und</strong>en) beabsichtigten vorzeitigen<br />
Übernahme von <strong>Euro</strong>-Bargeld unverbindlich mitteilen. Hierauf werden wir in einem ge-<br />
sonderten R<strong>und</strong>schreiben <strong>zur</strong>ückkommen.<br />
Davon zu unterscheiden ist die verbindliche Bestellung von <strong>Euro</strong>-Bargeld durch Einrei-<br />
chung von Geldbestellungen (Fax der Abgabeaufträge, siehe Ziffer 2.2.1).<br />
Die <strong>Inverkehrgabe</strong> von <strong>Euro</strong>-Bargeld vor dem 1. Januar 2002 ist untersagt.<br />
1 Abholstellen<br />
Bei den unternehmens-individuellen Planungen ist zu berücksichtigen, dass <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
<strong>zur</strong> rationellen <strong>und</strong> beschleunigten Abwicklung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t bis <strong>zum</strong> 31. Dezember 2001 nur<br />
bei externen Münzlagerstätten <strong>und</strong> bestimmten LZB-Zweiganstalten abgegeben werden.<br />
Stand 15.02.2001<br />
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