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Arbeitshypothesen zur Inverkehrgabe des Euro-Bargeldes und zum ...

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2212. Tagung <strong>des</strong> Rates<br />

– Wirtschaft <strong>und</strong> Finanzen –<br />

Brüssel, 8. November 1999<br />

Präsident: Herr Sauli NIINISTÖ<br />

Minister der Finanzen der Republik Finnland<br />

DIE EINFÜHRUNG VON EURO-BANKNOTEN UND –MÜNZEN – GEMEINSAME ERKLÄRUNG<br />

Anlage 5<br />

Die Einführung von <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> –Münzen im Januar 2002 wird der letzte<br />

<strong>und</strong> sichtbarste Schritt beim Übergang <strong>zur</strong> einheitlichen Währung sein. Die Mitgliedsstaaten<br />

sind sich der historischen Bedeutung dieses Schritts bewusst. Der Umtausch<br />

<strong>des</strong> Bargeldbestan<strong>des</strong> im <strong>Euro</strong>-Währungsgebiet stellt eine beispiellose logistische<br />

Herausforderung dar. In jedem der teilnehmenden Länder <strong>und</strong> auf der Ebene der<br />

Gemeinschaft ist in den vergangenen Monaten intensiv nach der bestmöglichen<br />

Strategie hierfür gesucht worden. Die bei den Bearatungen aller Beteiligten erzielten<br />

Ergebnisse haben es den Ministern der teilnehmenden Mitgliedsstaaten in enger Zusammenarbeit<br />

mit den einzelstaatlichen Zentralbanken <strong>und</strong> im Einklang mit den<br />

Stellungnahmen der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank ermöglicht, zu einer gemeinsamen<br />

Auffassung hinsichtlich der Gr<strong>und</strong>züge für den Umtausch <strong>des</strong> Bargeldbestands zu<br />

gelangen. Dabei bleibt den Mitgliedsstaaten genügend Spielraum, den Bargeldumtausch<br />

so vorzunehmen, dass die Besonderheiten der einzelnen Länder am besten<br />

berücksichtigt werden.<br />

1. Die Mitgliedsstaaten bemühen sich nach Kräften darum zu gewährleisten, dass<br />

das Gros der Bargeldgeschäfte zwei Wochen nach dem 1. Januar 2002 in <strong>Euro</strong><br />

abgewickelt werden kann.<br />

2. Die Mitgliedsstaaten vertreten die Auffassung, dass der Zeitraum, in dem alte<br />

<strong>und</strong> neue Banknoten <strong>und</strong> Münzen gleichzeitig in Umlauf sind, zwischen vier Wochen<br />

<strong>und</strong> zwei Monaten betragen wird. Die Mitgliedsstaaten können für einen<br />

erleichterten Umtausch alter Banknoten <strong>und</strong> Münzen nach diesem Zeitraum sorgen.<br />

3. Damit in den ersten Tagen im Januar 2002 eine ausreichende Menge Bargeld in<br />

Umlauf ist, wäre es hilfreich, wenn die Finanzinstitute <strong>und</strong> bestimmte andere<br />

Gruppen, insbesondere Geldbeförderungsunternehmen <strong>und</strong> Einzelhändler, bereits<br />

einige Zeit vor dem 1. Januar 2002 mit Banknoten <strong>und</strong> Münzen versorgt<br />

würden. Die Mitgliedsstaaten weisen darauf hin, dass eine derartige Vorabausstattung<br />

nicht dazu führen darf, dass Banknoten <strong>und</strong> Münzen vor dem<br />

1. Januar 2002 in Umlauf gebracht werden.<br />

4. Damit sich die Bürger mit den neuen Münzen vertraut machen können <strong>und</strong> die<br />

Umstellung erleichtert wird, kann nach übereinstimmender Auffassung der Mitgliedsstaaten<br />

erwogen werden, der Öffentlichkeit, insbesondere den besonders<br />

schützbedürftigen Bevölkerungsgruppen, auf Anfrage begrenzte Mengen an<br />

Münzen <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen, jedoch nicht vor der zweiten Dezemberhälfte<br />

<strong>des</strong> Jahres 2001.

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