der-Bergische-Unternehmer_0522_Nonprint
Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
vorgelegt, um die Bevölkerung angesichts
der zum Teil erheblichen Preissteigerungen
insbesondere im Energiebereich
zu entlasten. (1)Folgende
Maßnahmen sind vorgesehen:– Für 2022
soll der Grundfreibetrag um weitere 363
Euro auf 10.347 Euro angehoben werden
(bei Ehepartnern verdoppeln sich diese
Beträge). Dies führt bei Alleinstehenden
zu einer Steuerersparnis von bis zu
69 Euro (bei Ehepartnern bis zu 138
Euro) für das Jahr 2022.– Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag
steigt ab 2022 von
1.000 Euro auf 1.200 Euro.– Die ursprünglich
ab 2024 vorgesehene Anhebung
der Entfernungspauschale ab dem
21. Kilometer von 0,35 Euro auf 0,38
Euro soll schon ab 2022 gelten. Dadurch
steigt auch die Mobilitätsprämie (2) entsprechend
ab 2022. Diese Änderungen
sollen rückwirkend ab dem 01.01.2022
anzuwenden sein. Infolge der Anhebung
des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
muss der
Lohnsteuerabzug für bereits durchgeführte
Gehaltsabrechnungen für Lohnzahlungszeiträume
im Jahr 2022 regelmäßig
berichtigt werden (vgl. § 41c
Abs. 1 Satz 2 EStG) -(1) Siehe Bundesrats-Drucksache
127/22 vom
17.03.2022.(2) Vgl. §§ 101 ff. EStG.
(Quelle: Rinke Treuhand)
Gewaltandrohung
rechtfertigt eine fristlose
Kündigung
Kündigt ein Arbeitnehmer einem Kollegen
gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige,
seinen Vorgesetzten „aus dem
Fenster zu schmeißen“, er sei „kurz vor
einem Amoklauf“, „bald passiere etwas“
und „Der lebt gefährlich, sehr gefährlich“,
rechtfertigt dies eine fristlose
Kündigung. Tätigt der Arbeitnehmer
also in ernstzunehmender Art und Weise
gegenüber einem Kollegen Äußerungen,
die sowohl die Ankündigung für
eine Gefahr von Leib und Leben des
Vorgesetzten als auch die Ankündigung
eines Amoklaufs enthalten, liegt darin
ein Kündigungsgrund. Das Gericht
muss jedoch die Drohung für absolut
ernst gemeint halten. Steht dies für das
Gericht fest, ist eine vorherige Abmahnung
entbehrlich. Eine Weiterbeschäftigung
des Arbeitnehmers bis zum Ablauf
der ordentlichen Kündigungsfrist ist
dem Arbeitgeber in einem solchen Fall
nicht zuzumuten.
(Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg
vom 4. November 2021, 5 Ca 254/21)
PROF. SERIES - EXCELLENT CONSULTANCY
Obstacles - # 8 - Kontrainduzierte Mitarbeiterführung
Führen heißt, Leistungsprozesse zu steuern und ist ein Prozess der sozialen Einflussnahme, durch den Mitglieder einer Gruppe andere Gruppenmitglieder
befähigen, etwas zur Erreichung der Gruppenziele beizutragen. Neben dieser Orientierung sind Motivation der Mitarbeiter und Sicherung
des Gruppenzusammenhalts Bestandteile der Führungsfunktionen. Hierfür sind besondere psychologische und soziale Fähigkeiten einer Führungskraft
im Umgang mit Menschen erforderlich. Wenn Führungskräfte erste Führungsaufgaben übernehmen, ist es erforderlich, sich mit dem Thema Führung
auf zwei Ebenen auseinander zu setzen: - Auf der Ebene des Führungsverständnisses ist zu reflektieren, wie sich Führungskräfte selbst sehen und wie
sie wahrgenommen werden wollen. - Auf der Ebene der Führungsmethodik sollten zielführende Tools und Instrumente Anwendung finden. Führungsseminare
oder Coachings unterstützen Führungskräfte dabei, die neue Führungsrolle reflektiert anzunehmen und wichtige Methoden und Techniken der
Mitarbeiterführung professionell anzuwenden.
SEMINARE | COACHING | BERATUNG
+49 202 2 54 50 06
service@akademie-educate.de
www.akademie-educate.de
Hierfür empfiehlt sich
die Konsultation
qualifizierter und
erfahrener Berater:
Dipl.-Ök. Marc Wiesemann
(CEO)
Unternehmensberater &
Dozent
www.educate.nrw
der Bergische Unternehmer 05 |22 39