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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann

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eines Steuerentlastungsgesetzes 2022

vorgelegt, um die Bevölkerung angesichts

der zum Teil erheblichen Preissteigerungen

insbesondere im Energiebereich

zu entlasten. (1)Folgende

Maßnahmen sind vorgesehen:– Für 2022

soll der Grundfreibetrag um weitere 363

Euro auf 10.347 Euro angehoben werden

(bei Ehepartnern verdoppeln sich diese

Beträge). Dies führt bei Alleinstehenden

zu einer Steuerersparnis von bis zu

69 Euro (bei Ehepartnern bis zu 138

Euro) für das Jahr 2022.– Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag

steigt ab 2022 von

1.000 Euro auf 1.200 Euro.– Die ursprünglich

ab 2024 vorgesehene Anhebung

der Entfernungspauschale ab dem

21. Kilometer von 0,35 Euro auf 0,38

Euro soll schon ab 2022 gelten. Dadurch

steigt auch die Mobilitätsprämie (2) entsprechend

ab 2022. Diese Änderungen

sollen rückwirkend ab dem 01.01.2022

anzuwenden sein. Infolge der Anhebung

des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

muss der

Lohnsteuerabzug für bereits durchgeführte

Gehaltsabrechnungen für Lohnzahlungszeiträume

im Jahr 2022 regelmäßig

berichtigt werden (vgl. § 41c

Abs. 1 Satz 2 EStG) -(1) Siehe Bundesrats-Drucksache

127/22 vom

17.03.2022.(2) Vgl. §§ 101 ff. EStG.

(Quelle: Rinke Treuhand)

Gewaltandrohung

rechtfertigt eine fristlose

Kündigung

Kündigt ein Arbeitnehmer einem Kollegen

gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige,

seinen Vorgesetzten „aus dem

Fenster zu schmeißen“, er sei „kurz vor

einem Amoklauf“, „bald passiere etwas“

und „Der lebt gefährlich, sehr gefährlich“,

rechtfertigt dies eine fristlose

Kündigung. Tätigt der Arbeitnehmer

also in ernstzunehmender Art und Weise

gegenüber einem Kollegen Äußerungen,

die sowohl die Ankündigung für

eine Gefahr von Leib und Leben des

Vorgesetzten als auch die Ankündigung

eines Amoklaufs enthalten, liegt darin

ein Kündigungsgrund. Das Gericht

muss jedoch die Drohung für absolut

ernst gemeint halten. Steht dies für das

Gericht fest, ist eine vorherige Abmahnung

entbehrlich. Eine Weiterbeschäftigung

des Arbeitnehmers bis zum Ablauf

der ordentlichen Kündigungsfrist ist

dem Arbeitgeber in einem solchen Fall

nicht zuzumuten.

(Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg

vom 4. November 2021, 5 Ca 254/21)

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Obstacles - # 8 - Kontrainduzierte Mitarbeiterführung

Führen heißt, Leistungsprozesse zu steuern und ist ein Prozess der sozialen Einflussnahme, durch den Mitglieder einer Gruppe andere Gruppenmitglieder

befähigen, etwas zur Erreichung der Gruppenziele beizutragen. Neben dieser Orientierung sind Motivation der Mitarbeiter und Sicherung

des Gruppenzusammenhalts Bestandteile der Führungsfunktionen. Hierfür sind besondere psychologische und soziale Fähigkeiten einer Führungskraft

im Umgang mit Menschen erforderlich. Wenn Führungskräfte erste Führungsaufgaben übernehmen, ist es erforderlich, sich mit dem Thema Führung

auf zwei Ebenen auseinander zu setzen: - Auf der Ebene des Führungsverständnisses ist zu reflektieren, wie sich Führungskräfte selbst sehen und wie

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