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Land Rover Discovery 4 - Tiroler Jägerverband

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Was gibt es Neues?<br />

<strong>Tiroler</strong> Jagdgesetznovelle 2009<br />

Der <strong>Tiroler</strong> <strong>Land</strong>tag hat am 17. Dezember<br />

2009 eine Novelle zum<br />

<strong>Tiroler</strong> Jagdgesetz beschlossen.<br />

Ziel des Gesetzgebers war, einen Jagdkataster<br />

einzuführen, der eine Verwaltungsvereinfachung<br />

bewirken soll. Die Novelle<br />

ist – in weiten Teilen – seit 1. April 2010<br />

in Kraft getreten. Ab 1. April 2011 soll<br />

möglich sein, den Abschussplan, die Abschusslisten,<br />

die Zählblätter und die Abschussmeldungen<br />

in elektronischer Form<br />

der Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln.<br />

Im Jagdkataster werden neben einer<br />

graphischen Darstellung auch die Größe<br />

der Jagdgebiete, die vorkommenden<br />

Wildarten und die Feststellungs- und<br />

Anglieder ungsbescheide eingetragen.<br />

Dieser Teil des Jagdkatasters soll öffentlich<br />

zugänglich sein.<br />

Daneben werden weitere revierbezogene<br />

Daten erfasst und eingetragen, wie<br />

etwa der Eigentümer eines Eigenjagdgebietes,<br />

bei Jagdgenossenschaften Mitglieder,<br />

Erreichbarkeitsdaten, die Daten<br />

der Jagdausübungsberechtigten, etc. Zu<br />

diesem Teil des Jagdkatasters sollen nur<br />

das Amt der <strong>Tiroler</strong> <strong>Land</strong>esregierung, die<br />

Bezirks verwaltungsbehörden sowie mit<br />

Beschränkungen der <strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong><br />

Zugang haben.<br />

Da nach letzten Informationen die Programmierung<br />

noch nicht abgeschlossen<br />

ist, kann eine Schulung der Verbandsfunktionäre<br />

und der Mitglieder des <strong>Tiroler</strong><br />

Jäger verbandes noch nicht erfolgen.<br />

Daneben wurden vom Gesetzgeber noch<br />

einige andere Bestimmungen beschlossen,<br />

obwohl sich der <strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong> im<br />

Begutachtungsverfahren teilweise dagegen<br />

ausgesprochen hat. Nur eine einzige<br />

Bestimmung wurde über Anregung des<br />

Jagd in Tirol 05/2010<br />

Verbandes geändert, nämlich jene, dass<br />

Berufsjägerlehrlinge nicht zu Beginn der<br />

Lehrzeit die Teilnahme am „Waldaufseherkurs“<br />

nachweisen müssen, sondern erst<br />

vor Ablegung der Berufsjägerprüfung. Alle<br />

anderen Bestimmungen sind aufgrund<br />

von Vorschlägen einiger Referenten der<br />

Bezirksverwaltungsbehörden beschlossen<br />

worden.<br />

Es handelt sich im Einzelnen um folgende<br />

Bestimmungen:<br />

1.) Seit 01.04.2010 ist ein Antrag auf Anrechnung<br />

von Hegeabschüssen und<br />

Fallwild auf den Abschussplan nicht<br />

mehr möglich. Eine Anrechnung erfolgt<br />

dann, wenn der Abschussplan am<br />

Ende des Jagdjahres nicht erfüllt wurde.<br />

Darüberhinaus gehendes Fallwild oder<br />

Hegeabschüsse sind bei der Wildstandsmeldung<br />

des folgenden Jagdjahres zu<br />

berücksichtigen (§ 39).<br />

2.) Es ist nunmehr verboten, ohne schriftliches<br />

Einverständnis des Jagdnachbaren<br />

Bodensitze innerhalb einer Zone<br />

von 100m entlang der Jaggebietsgrenze<br />

zu halten oder zu errichten. Der <strong>Tiroler</strong><br />

<strong>Jägerverband</strong> hat sich ausdrücklich für<br />

die Beibehaltung der bisherigen Regelung<br />

(nur Hochsitze) ausgesprochen.<br />

Da keine Übergangsfristen festgelegt wurden,<br />

ist zunächst die Einholung des schriftlichen<br />

Einverständnisses des Reviernachbarn<br />

erforderlich, wenn sich ein Bodensitz weniger<br />

als 100m von der Reviergrenze befindet.<br />

Sollte dies nicht möglich sein, muss meines<br />

Erachtens nach der Bodensitz entfernt werden,<br />

weil ansonsten eine Verwaltungsübertretung<br />

begangen wird (§ 40 lit.k).<br />

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Für Reparaturen jeglicher Art und Einschießen Ihrer Waffe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!<br />

rechtsecke<br />

3.) In die Verbote bei der Ausübung der<br />

Jagd wurde das Anlocken von Schalenwild<br />

– mit Ausnahme von Schwarzwild<br />

– durch Futtermittel zum Zweck der<br />

Erlegung (Ankirung) aufgenommen.<br />

Ausgenommen von diesem Verbot sind<br />

Salzvorlagen.<br />

4.) Neu eingeführt wurde auch, dass die<br />

Hegebezirke durch Verordnung der<br />

Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt<br />

werden. Der Bezirksjägermeister ist dabei<br />

anzuhören.<br />

5.) Hegemeister: Die Hegemeister sind<br />

nunmehr Organe des <strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong>es.<br />

Der Hegemeister wird vom<br />

Bezirksjägermeister vorgeschlagen und<br />

von der Bezirksverwaltungsbehörde bestätigt<br />

und vereidigt. Der Hegemeister<br />

hat die Bezirksverwaltungsbehörde zu<br />

unterstützen, durch die Erhebung des<br />

Bestandes an Schalenwild – mit Ausnahme<br />

von Schwarzwild – und Murmeltieren<br />

sowie von Hühnervögeln,<br />

durch Abgabe einer Stellungnahme zu<br />

den Abschussplananträgen (Schalenwild<br />

und Murmeltiere) und Abschussanträgen<br />

(Hühnervögel). Der Hegemeis-<br />

ter kann auch eine Bescheinigung über<br />

die Grünvorlage und – wie bisher – über<br />

die Bestätigungen von Hegeabschüssen<br />

ausstellen.<br />

6.) In Zukunft wird es auch möglich sein,<br />

Jagdgastkarten in elektronischer Form<br />

auszustellen.<br />

Sobald uns nähere Einzelheiten über die<br />

Programmierung des Jagdkatasters vorliegen,<br />

wird entsprechend berichtet werden. ■<br />

Dr. Stefan Zelger<br />

Walter Beutler<br />

Büchsenmachermeister<br />

<strong>Land</strong>eshauptschießstand Arzl<br />

Eggenwaldweg 60 · A-6020 Innsbruck<br />

Tel: 0512 / 26 40 60<br />

Fax: 0512 / 26 40 70 21

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