Land Rover Discovery 4 - Tiroler Jägerverband
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Vorstand<br />
Positionspapier des<br />
Vorstandes des TJV<br />
zur Umsetzung des Rotwild-Gutachtens<br />
Karl Berktold<br />
<strong>Land</strong>esjägermeister<br />
von Tirol<br />
Die Einhaltung jagdethischer<br />
Grundsätze ist für die <strong>Tiroler</strong><br />
Jägerschaft unabdingbar. Der<br />
TJV wird Maßnahmen, welche im Widerspruch<br />
zur Jagdethik stehen, unter keinen<br />
Umständen mittragen. Die Einhaltung<br />
jagdethischer Grundsätze ist für die <strong>Tiroler</strong><br />
Jägerschaft unabdingbar. Der TJV wird<br />
Maßnahmen, welche im Widerspruch zur<br />
Jagdethik stehen, unter keinen Umständen<br />
mittragen.<br />
Bei erforderlichen Bestandsreduzierungen<br />
dürfen nur Maßnahmen zur Anwendung<br />
gebracht werden, die derzeit<br />
schon im Jagdgesetz vorgesehen sind bzw.<br />
auch jetzt schon behördlich vorgeschrieben<br />
werden können. Das TJG enthält<br />
jetzt schon ausreichend Instrumentarien<br />
zur notwendigen Anpassung der Bestände.<br />
Novellierungen zu diesem Zweck<br />
werden strikt abgelehnt.<br />
In Anbetracht der über fünfzig Jahre<br />
konstant zunehmenden Entwicklung<br />
des Rotwildbestandes muss der als Gutachtensvorgabe<br />
festgelegte Zeitraum von<br />
fünf Jahren als Mindestzeitraum betrachtet<br />
werden. Im Zusammenhang mit<br />
dem Mindestzeitraum muss bei der Umsetzung<br />
von Maßnahmen von jeglichem<br />
Zeitdruck Abstand genommen werden.<br />
Die Bezirksjägermeister/Hegemeister<br />
sind bei allen, mit der Jagd im Zusammenhang<br />
stehenden, behördlich veranlassten<br />
Maßnahmen einzubinden. Das<br />
<strong>Land</strong> Tirol wird aufgefordert, entsprechend<br />
der vom Gutachter selbst aufgezeigten,<br />
erforderlichen Opfersymmetrie<br />
die entsprechenden Maßnahmen in den<br />
jagdbetroffenen Bereichen rechtzeitig<br />
zu veranlassen bzw. zu schaffen. Darunter<br />
sind jene Maßnahmen zu verstehen,<br />
welche die Lebensraumverbesserung bzw.<br />
Lebensraumsicherung des Wildes bewirken<br />
und damit eine erleichterte Bejagung<br />
in den Revieren ermöglichen bzw. sicherstellen,<br />
(Grundeigentümer, Forstdienste,<br />
Tourismus, Freizeitnutzer u.d.m.).<br />
Hegebereichsbezogene Anpassungen<br />
(Zusammenschlüsse) dürfen nur in direktem<br />
Einvernehmen mit den BJM und<br />
den Jagdausübungsberechtigten festgelegt<br />
werden. Bei der Festlegung der Höhe<br />
eines verträglichen Bestandes sind die<br />
tatsächlich vorherrschenden (oft sehr<br />
unterschiedlichen) Gegebenheiten der<br />
betreffenden Hegebereiche zu berücksichtigen.Forstdienstliche<br />
Maßnahmen,<br />
welche in direktem Zusammenhang mit<br />
der Jagdausübung stehen, dürfen nur<br />
im Einvernehmen mit den betroffenen<br />
Grundbesitzern, Jagdfunktionären bzw.<br />
den Jagdausübungsberechtigten erfolgen.<br />
Mit Bezug auf das Gutachen wird<br />
noch einmal besonders gefordert, dass<br />
im Zusammenhang mit Schutzwaldfestlegungen<br />
diese nur nach entsprechender<br />
Einbindung der Grundeigentümer sowie<br />
auch der Jagdausübungsberechtigten erfolgen<br />
können. Das vorliegende GA darf<br />
auf keinen Fall zur Umsetzung sich jetzt<br />
schon abzeichnender, forstpolitischen<br />
Ziele missbraucht werden. Das <strong>Land</strong><br />
Tirol wird aufgefordert Vorschläge zu<br />
erarbeiten, wie eintretende Jagdwertverminderungen<br />
abgegolten werden können.<br />
In diesem Zusammenhang wird eindringlich<br />
auf die jetzt schon bestehenden<br />
Ängste wegen möglicher existenzieller<br />
Folgen für das betroffene Jagdschutzpersonal<br />
hingewiesen. Schäden, die während<br />
und unmittelbar nach einer Reduktion in<br />
betroffenen Revieren auftreten können,<br />
müssen abgegolten werden können. Ein<br />
Fütterungsbeginn erst ab 1.1. bei Nichterreichen<br />
des Mindestabschusses wird<br />
abgelehnt.<br />
Eine datumsmäßige Festsetzung des Beginnes<br />
der winterlichen Notzeit ist durch<br />
die unterschiedliche Topographie in Tirol<br />
unrealistisch.<br />
Aufgrund offensichtlicher Fehler in<br />
den Datengrundlagen und Interpretation<br />
dieser Daten sowie Nichtberücksichtigung<br />
anderer wesentlicher Grundlagen,<br />
bestehen in einigen HB erhebliche Zweifel<br />
am ermittelten Reduktionsbedarf. Die<br />
bereits im Jahre 2009 durchgeführten Bestandsreduktionen<br />
müssen im Gutachten<br />
auch berücksichtigt werden.<br />
Daher ist das jagdpolitische Ziel des<br />
<strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong>es:<br />
› Bestandsrückführung des Rotwildes in<br />
betroffenen Hegebereichen<br />
› unter Ausschöpfung der derzeit schon<br />
im TJG vorgesehenen Möglichkeiten<br />
› im Mindestzeitraum von fünf Jahren<br />
Unsere Jägerinnen und Jäger erwarten<br />
mit großer Aufmerksamkeit und auch<br />
Sorge die zu erwartenden Konsequenzen<br />
aus dem Rotwildgutachten.<br />
Ich werde Sie daher ab sofort über alle<br />
wichtigen Schritte in unserem Magazin<br />
„Jagd in Tirol“ im Detail informieren. ■<br />
4 Jagd in Tirol 05/2010