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Land Rover Discovery 4 - Tiroler Jägerverband

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Vorstand<br />

Positionspapier des<br />

Vorstandes des TJV<br />

zur Umsetzung des Rotwild-Gutachtens<br />

Karl Berktold<br />

<strong>Land</strong>esjägermeister<br />

von Tirol<br />

Die Einhaltung jagdethischer<br />

Grundsätze ist für die <strong>Tiroler</strong><br />

Jägerschaft unabdingbar. Der<br />

TJV wird Maßnahmen, welche im Widerspruch<br />

zur Jagdethik stehen, unter keinen<br />

Umständen mittragen. Die Einhaltung<br />

jagdethischer Grundsätze ist für die <strong>Tiroler</strong><br />

Jägerschaft unabdingbar. Der TJV wird<br />

Maßnahmen, welche im Widerspruch zur<br />

Jagdethik stehen, unter keinen Umständen<br />

mittragen.<br />

Bei erforderlichen Bestandsreduzierungen<br />

dürfen nur Maßnahmen zur Anwendung<br />

gebracht werden, die derzeit<br />

schon im Jagdgesetz vorgesehen sind bzw.<br />

auch jetzt schon behördlich vorgeschrieben<br />

werden können. Das TJG enthält<br />

jetzt schon ausreichend Instrumentarien<br />

zur notwendigen Anpassung der Bestände.<br />

Novellierungen zu diesem Zweck<br />

werden strikt abgelehnt.<br />

In Anbetracht der über fünfzig Jahre<br />

konstant zunehmenden Entwicklung<br />

des Rotwildbestandes muss der als Gutachtensvorgabe<br />

festgelegte Zeitraum von<br />

fünf Jahren als Mindestzeitraum betrachtet<br />

werden. Im Zusammenhang mit<br />

dem Mindestzeitraum muss bei der Umsetzung<br />

von Maßnahmen von jeglichem<br />

Zeitdruck Abstand genommen werden.<br />

Die Bezirksjägermeister/Hegemeister<br />

sind bei allen, mit der Jagd im Zusammenhang<br />

stehenden, behördlich veranlassten<br />

Maßnahmen einzubinden. Das<br />

<strong>Land</strong> Tirol wird aufgefordert, entsprechend<br />

der vom Gutachter selbst aufgezeigten,<br />

erforderlichen Opfersymmetrie<br />

die entsprechenden Maßnahmen in den<br />

jagdbetroffenen Bereichen rechtzeitig<br />

zu veranlassen bzw. zu schaffen. Darunter<br />

sind jene Maßnahmen zu verstehen,<br />

welche die Lebensraumverbesserung bzw.<br />

Lebensraumsicherung des Wildes bewirken<br />

und damit eine erleichterte Bejagung<br />

in den Revieren ermöglichen bzw. sicherstellen,<br />

(Grundeigentümer, Forstdienste,<br />

Tourismus, Freizeitnutzer u.d.m.).<br />

Hegebereichsbezogene Anpassungen<br />

(Zusammenschlüsse) dürfen nur in direktem<br />

Einvernehmen mit den BJM und<br />

den Jagdausübungsberechtigten festgelegt<br />

werden. Bei der Festlegung der Höhe<br />

eines verträglichen Bestandes sind die<br />

tatsächlich vorherrschenden (oft sehr<br />

unterschiedlichen) Gegebenheiten der<br />

betreffenden Hegebereiche zu berücksichtigen.Forstdienstliche<br />

Maßnahmen,<br />

welche in direktem Zusammenhang mit<br />

der Jagdausübung stehen, dürfen nur<br />

im Einvernehmen mit den betroffenen<br />

Grundbesitzern, Jagdfunktionären bzw.<br />

den Jagdausübungsberechtigten erfolgen.<br />

Mit Bezug auf das Gutachen wird<br />

noch einmal besonders gefordert, dass<br />

im Zusammenhang mit Schutzwaldfestlegungen<br />

diese nur nach entsprechender<br />

Einbindung der Grundeigentümer sowie<br />

auch der Jagdausübungsberechtigten erfolgen<br />

können. Das vorliegende GA darf<br />

auf keinen Fall zur Umsetzung sich jetzt<br />

schon abzeichnender, forstpolitischen<br />

Ziele missbraucht werden. Das <strong>Land</strong><br />

Tirol wird aufgefordert Vorschläge zu<br />

erarbeiten, wie eintretende Jagdwertverminderungen<br />

abgegolten werden können.<br />

In diesem Zusammenhang wird eindringlich<br />

auf die jetzt schon bestehenden<br />

Ängste wegen möglicher existenzieller<br />

Folgen für das betroffene Jagdschutzpersonal<br />

hingewiesen. Schäden, die während<br />

und unmittelbar nach einer Reduktion in<br />

betroffenen Revieren auftreten können,<br />

müssen abgegolten werden können. Ein<br />

Fütterungsbeginn erst ab 1.1. bei Nichterreichen<br />

des Mindestabschusses wird<br />

abgelehnt.<br />

Eine datumsmäßige Festsetzung des Beginnes<br />

der winterlichen Notzeit ist durch<br />

die unterschiedliche Topographie in Tirol<br />

unrealistisch.<br />

Aufgrund offensichtlicher Fehler in<br />

den Datengrundlagen und Interpretation<br />

dieser Daten sowie Nichtberücksichtigung<br />

anderer wesentlicher Grundlagen,<br />

bestehen in einigen HB erhebliche Zweifel<br />

am ermittelten Reduktionsbedarf. Die<br />

bereits im Jahre 2009 durchgeführten Bestandsreduktionen<br />

müssen im Gutachten<br />

auch berücksichtigt werden.<br />

Daher ist das jagdpolitische Ziel des<br />

<strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong>es:<br />

› Bestandsrückführung des Rotwildes in<br />

betroffenen Hegebereichen<br />

› unter Ausschöpfung der derzeit schon<br />

im TJG vorgesehenen Möglichkeiten<br />

› im Mindestzeitraum von fünf Jahren<br />

Unsere Jägerinnen und Jäger erwarten<br />

mit großer Aufmerksamkeit und auch<br />

Sorge die zu erwartenden Konsequenzen<br />

aus dem Rotwildgutachten.<br />

Ich werde Sie daher ab sofort über alle<br />

wichtigen Schritte in unserem Magazin<br />

„Jagd in Tirol“ im Detail informieren. ■<br />

4 Jagd in Tirol 05/2010

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