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Mandatsannahme und Auftragsbearbeitung

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen. Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen.

Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

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aus einer umfassenden Generalvollmacht des Auftraggebers zur<br />

Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung <strong>und</strong> den Finanzgerichten<br />

ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte, ob ein Auftrag in einer<br />

bestimmten Angelegenheit erteilt worden ist. Anders ist jedoch zu<br />

urteilen, wenn ein Formular mit der Überschrift „Vollmacht <strong>und</strong> Auftrag“<br />

verwendet wird, dann kommt mit der Unterzeichnung dieses Formulars<br />

ein Steuerberatungsvertrag zustande.<br />

Mündliche oder konkludent geschlossene Steuerberatungsverträge sind<br />

demnach zwar möglich <strong>und</strong> wirksam, jedoch lassen sie sich nur schwer<br />

nachweisen. Gleichwohl werden immer noch viele Steuerberatungsverträge<br />

nicht dokumentiert. Dies kann sich insbesondere in Gebühren- <strong>und</strong><br />

Haftpflichtprozessen bitter rächen, wenn Steuerberater nicht nachweisen<br />

können, dass ihnen nur ein beschränktes Mandat erteilt wurde oder ihnen<br />

Gebührenansprüche ganz oder teilweise nicht zuerkannt werden<br />

Im Rahmen der Dokumentation gilt es zu beachten, ob der Vertrag nur für den<br />

Einzelfall oder zur mehrfachen Verwendung konzipiert ist.<br />

2.7.3.1 Allgemeine Auftragsbedingungen<br />

Vertragsmuster, die mehrfach verwendet werden, sind allgemeine Auftragsbedingungen<br />

(AAB). Das gilt auch für Steuerberatungsverträge die für einen mehrfachen<br />

Einsatz in der Praxis konzipiert sind. Dem Steuerberater steht es allerdings<br />

frei, das Gegenteil zu beweisen. Das bedeutet, dass Steuerberater immer<br />

dann, wenn sie dem Auftraggeber vorbereitete <strong>und</strong> ausgedruckte Regelungen<br />

zur Unterschrift vorlegen, davon ausgehen müssen, dass die Vereinbarungen als<br />

AAB eingestuft <strong>und</strong> strengen Wirksamkeitskontrollen unterzogen werden.<br />

2.7.3.2 Individualvereinbarung<br />

Steuerberatungsverträge als Individualvereinbarung dürften in der Praxis die<br />

absolute Ausnahme sein. Denn sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie<br />

jeweils nur einmal verwendet werden, da sie für jedes Mandat individuell<br />

ausgehandelt worden sein müssen, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB.<br />

Nach der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esgerichtshofs erfordert das Aushandeln<br />

mehr als Verhandeln. Von einem Aushandeln in diesem Sinne kann nur dann<br />

gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt, also die<br />

den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder<br />

ergänzenden Bestimmungen, inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt <strong>und</strong> dem<br />

Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen<br />

einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung<br />

der Vertragsbedingungen zu beeinflussen. Er muss sich also deutlich <strong>und</strong><br />

ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären.<br />

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