01.03.2023 Aufrufe

Mandatsannahme und Auftragsbearbeitung

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen. Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen.

Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Es ist also ratsam, die Entwicklung in den vorgenannten Bereichen kontinuierlich<br />

zu beobachten. Dies insbesondere dann, wenn in der Klientel eine<br />

entsprechende Branchenlastigkeit vorherrscht. Dann hängt nämlich die<br />

Liquidität der Kanzlei von der Liquidität der Branche ab. Insofern sollte schon<br />

bei Auftragsannahme darauf geachtet werden, ob das Neumandat zur<br />

Zielgruppe der Kanzlei zählt oder zu einer risikobelasteten Klientel.<br />

1.1.2 Vorberater<br />

Wichtig ist auch eine Information über einen möglichen Vorberater. Im Rahmen<br />

der Datenübertragung <strong>und</strong> Herausgabe der Unterlagen lässt sich so leicht<br />

feststellen, ob der „neue“ Auftraggeber dem Vorberater noch Honorar schuldig ist<br />

<strong>und</strong> dieser sich deswegen auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen könnte.<br />

Diese Frage sollte beim ersten Besuch in der Kanzlei unbedingt gestellt werden.<br />

1.2 BERATUNGSBEDARF<br />

Was Gegenstand des Auftrags ist, hat entscheidende Bedeutung für die<br />

Honorar-, aber auch die Haftungsfrage.<br />

Das Beratungsgespräch sollte mit einer Art „Anamnese“ beginnen, in deren<br />

Verlauf die Vorstellungen <strong>und</strong> Erwartungen des Auftraggebers festzustellen sind.<br />

Dabei gilt, den potentiellen Auftraggeber erst einmal ungestört vortragen zu lassen,<br />

warum er Ihre Beratung wünscht <strong>und</strong> wo seine möglichen Probleme liegen.<br />

Erst danach sollte der Steuerberater durch Nachfragen klären, was ihm unklar ist.<br />

Erst wenn absolute Klarheit herrscht, was der Auftraggeber vom Berater wünscht,<br />

sollte die Entscheidung über die Auftragsannahme getroffen werden.<br />

Denn Beratungspflichten treffen den Steuerberater gr<strong>und</strong>sätzlich nur innerhalb<br />

der Grenzen des Steuerberatungsvertrags. Sie richten sich nach dem<br />

Vertragsinhalt <strong>und</strong> dem konkreten Sachverhalt (BGH, Urteil vom 17.3.2005 - IX<br />

ZR 106/04, AnwBl 2005, 506). Nur in den hierdurch gezogenen Grenzen hat der<br />

Steuerberater seinen Auftraggeber - auch ungefragt - über die bei der Bearbeitung<br />

auftauchenden steuerrechtlichen Fragen zu belehren sowie - als vertragliche<br />

Nebenpflicht - auf drohende Fehlentscheidungen des Auftraggebers, die für ihn<br />

offen zutage liegen oder auf den ersten Blick offensichtlich sind, hinzuweisen.<br />

Ohne entsprechenden Auftrag ist der Steuerberater daher z.B. nicht verpflichtet,<br />

von sich aus eine spezielle steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche<br />

Beratung oder eine rechtliche Prüfung vorzunehmen (OLG<br />

Brandenburg, Urteil vom 15.7.2014 - 6 U 21/13, openJur 2014, 14454).<br />

Darauf aufbauend sind die entsprechenden Informationen vom Auftraggeber<br />

einzuholen inkl. der entsprechenden Dokumente.<br />

Ein intensives oben geschildertes Vorgespräch (Anamnese) ist schon deshalb<br />

wichtig, weil Steuerberater ihre Beratung auf die vom Auftraggeber erteilten<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!