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Mandatsannahme und Auftragsbearbeitung

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen. Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen.

Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

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NACHBEREITUNG<br />

Naturgemäß lassen sich nicht alle für die Steuerberatung wesentlichen<br />

Umstände bereits bei Auftragsannahme erkennen. Dies ist verlässlich erst<br />

nach Ablauf des ersten Veranlagungszeitraums, für den der Steuerberater<br />

tätig geworden ist, zu beurteilen.<br />

4.1 NACHKALKULATION<br />

Welche Arbeit ein Auftrag mit sich bringt, lässt sich zuverlässig erst nach<br />

Erledigung der einzelnen Angelegenheiten feststellen, also mit dem Ablauf des<br />

ersten Veranlagungsjahres. Deshalb empfiehlt sich eine Nachkalkulation.<br />

4.2 ABC-ANALYSE<br />

Die klassische ABC-Analyse stellt die finanziellen Aspekte der<br />

Mandatsbeziehung in den Vordergr<strong>und</strong>. Der Vorteil dabei ist, dass Umsatz <strong>und</strong><br />

Deckungsbeitrag leicht zu ermittelnde Werte sind <strong>und</strong> damit auch eindeutige<br />

Fakten, nach denen die Auftraggeber sortiert werden können.<br />

Folgende grobe Umsatzeinteilung ergibt sich für Kanzleien aus dem<br />

sogenannten Pareto-Prinzip:<br />

<br />

<br />

A <strong>und</strong> B-Auftraggeber erwirtschaften 80 - 85 % des Gesamtumsatzes<br />

bzw. des Deckungsbeitrages.<br />

C-Auftraggeber erwirtschaften die restlichen 15 - 20 %, verursachen<br />

aber in der Regel 80 % des Arbeitsaufwandes.<br />

D-Auftraggeber sollte es eigentlich gar nicht geben <strong>und</strong> sind zumindest<br />

statistisch vernachlässigbar. Doch es lohnt sich auf jeden Fall, sich diesen<br />

wenigen - in den meisten Fällen nur eine Handvoll - unter dem Gesichtspunkt<br />

„Kündigen“ oder „Höher Klassifizieren“ anzuschauen.<br />

Da A <strong>und</strong> B- Auftraggeber mit hohem Umsatzanteil <strong>und</strong>/oder Deckungsbeitrag<br />

wesentlich zum Gesamterfolg der Kanzlei beitragen, verdienen sie schon<br />

allein deshalb besondere Aufmerksamkeit. Einen Auftrag mit hohem Umsatz<br />

zu verlieren, kann im Ernstfall bedeuten, Mitarbeiter entlassen zu müssen.<br />

Einen Auftrag mit hohem Deckungsbeitrag zu verlieren, kann sich eventuell<br />

negativ auf Ihren Lebensstandard auswirken. Insofern wird eine erste<br />

Bewertung nach Umsatz <strong>und</strong> Deckungsbeitrag immer sinnvoll sein.<br />

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