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Mandatsannahme und Auftragsbearbeitung

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen. Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen.

Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

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Erbschafts- <strong>und</strong> Schenkungssteuererklärungen<br />

ad hoc-Aufträge<br />

sonstige Aufträge ("kannste mal eben")<br />

Folgende Ziele werden mit der Auftragsplanung verfolgt:<br />

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kontinuierliche Auslastung der Kanzlei / Glättung von Spitzen<br />

Steuerung der Kanzlei mit klarem Blick aus der Hubschrauberperspektive<br />

gleichmäßige Auslastung Mitarbeiter<br />

Steigerung der Motivation <strong>und</strong> Zufriedenheit von Mitarbeitern <strong>und</strong><br />

Kanzleileitung<br />

Vermeidung von Überlastung<br />

Verbesserung der Auftraggeberzufriedenheit<br />

zusätzliche Kapazitäten schaffen (z.B. für betriebswirtschaftliche<br />

Beratung)<br />

Sicherstellung der Wertschöpfung<br />

Klären, was überhaupt ein Auftrag ist<br />

Intensivierung der Vor- <strong>und</strong> Nachkalkulation<br />

Systematische Vorgehensweise (siehe unten):<br />

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Schaffen eines sauberen Ist-Zustandes über die zu planenden Aufträge<br />

Planung der Aufträge in der Regel zum Ende eines abgelaufenen<br />

Wirtschaftsjahres für wenigstens ein Quartal, besser für ein Jahr<br />

Überprüfung <strong>und</strong> Freigabe mindestens einmal pro Quartal<br />

Folgende Auftragsstati sind zu unterscheiden:<br />

1. offen<br />

2. in Bearbeitung<br />

3. erledigt<br />

1.3.2 fachliche Kompetenz<br />

Nach § 13 BOStB ist der Auftrag unter Einhaltung der Gr<strong>und</strong>sätze pflichtgemäßer<br />

Berufsausübung sowie unter Beachtung der Verlautbarungen <strong>und</strong><br />

Hinweise der B<strong>und</strong>essteuerberaterkammer auszuführen. Der Auftrag ist<br />

unverzüglich zurückzugeben, wenn seine Durchführung nach diesen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen nicht möglich ist.<br />

Vorsicht vor der Aussage „Das machen wir schon“. Hier sollte man dem<br />

Auftraggeber <strong>und</strong> vor allem sich selbst gegenüber absolut ehrlich sein: Wenn<br />

die ordnungsgemäße Auftragserledigung auch nur im entferntesten Zweifeln<br />

begegnet, sollte man auch die Größe besitzen <strong>und</strong> den Auftrag ablehnen, oder<br />

nur in Kooperation mit einem dafür geeigneten Spezialisten durchführen.<br />

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